Die Sozialkommission des Nationalrats liess in einer Mitteilung zu ihrem Mitbericht zur Steuervorlage 17 und der geplanten Kompensation mit Zusatzbeiträgen an die AHV verlaufen:

Zu längeren Diskussionen führten die vom Ständerat beschlossenen Ausgleichsmassnahmen zur Steuerreform in der AHV. An deren Ende hiess die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen einen Antrag gut, der ein alternatives Kompensationskonzept vorschlägt: gemäss diesem soll das Demografieprozent vollständig in die AHV fliessen und der Bundesbeitrag an die AHV soll zwischen 2020 und 2030 gestaffelt von 21,5 Prozent auf letztlich 20,5 Prozent festgelegt werden. Zudem soll das Rentenalter der Frauen ab 2020 in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben werden.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollen diese Ausgleichsmassnahmen zugunsten der AHV aus der Bundeskasse finanziert werden, die von der Steuervorlage profitieren würde. Dies gelte insbesondere dann, wenn man nicht von statischen, sondern von dynamischen Effekten der Steuervorlage ausgehe.

Nach Auffassung der Mehrheit sind für die AHV aber nicht nur Einnahmen zu generieren, sondern es müssen auch strukturelle Massnahmen, wie die von ihr beantragte Erhöhung des Rentenalters der Frauen, in das Ausgleichskonzept aufgenommen werden. Eine weitere Belastung der Unternehmen durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge, wie sie der Ständerat vorsieht, sei hingegen abzulehnen.

  SGK-N