imageDie Liechtensteiner Regierung hat den Bericht und Antrag über die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Durch diese Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.

Neu geschaffen werden demnach Vorgaben für die Unternehmensführung (Governance) der Pensionsfonds. Im Wesentlichen werden die Anforderungen an die Professionalität, Qualifikation und Reputation des Managements steigen. Genauso an die Ausgestaltung von Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, interne Revision und Versicherungsmathematik), Vergütungsbestimmungen für das Management und andere leitende Personen, Dokumentationspflichten sowie Rahmenbedingungen für die Auslagerung von Aufgaben.

  Volksblatt /  EU Richtlinie 2341