Der Arbeitgeberverband hat seine Position bekräftigt, der zufolge die Verknüpfung von SV17 mit der AHV-Finanzierung nur akzeptiert werden kann, wenn sie bez. AHV ohne höhere Lohnbeiträge erfolgt. In einer Mitteilung des SAV heisst es:

Falls die Politik an einer Verknüpfung festhält, ist aus Sicht der Arbeitgeber bei der Gegenfinanzierung der AHV auf Lohnbeiträge zu verzichten. Sie werden für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform gebraucht. Stattdessen haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, dass der Bund seinen Beitrag an die AHV stärker erhöht. Diese Massnahme liesse sich finanzpolitisch nachvollziehen, da sie sich innerhalb der Bundesfinanzen bewegt und die Steuervorlage auch dem Bund zugutekommt.

Auch die Arbeitgeber betonen die Notwendigkeit einer raschen Steuerreform. Gesucht ist aber eine ausgewogene Lösung, welche die ebenso dringlichen Reformen von AHV und BVG nicht unnötig verzögert oder sogar verhindert. Nachdem bereits die nationalrätliche Finanzkommission das Konzept des Ständerats kritisiert hat, weist die SGK-N mit ihrem Mitbericht einen gangbaren Weg.

Nun liegt es an der WAK-N, das Konzept so weiterzuentwickeln, dass zum einen eine mehrheitsfähige Steuervorlage möglich wird, die sich auch bei einer allfälligen Volksabstimmung behauptet. Zum anderen muss die WAK-N dafür sorgen, dass die notwendigen strukturellen Massnahmen für die AHV gelingen und die Sozialpartner in der Lage sind – wie vom Bundesrat beauftragt – auch für das BVG bis im Frühling 2019 eine zukunftsweisende Lösung zu präsentieren.

Mitteilung SAV / Entscheid WAK-N / SGK-N