Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 430 Millionen Franken. Davon entfallen 380 Millionen Franken auf die AHV, wovon 74 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (19,55 % der Ausgaben). Die IV trägt Mehrausgaben von 50 Millionen Franken; der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben berechnet wird.

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’675 auf 24’885 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’150 auf 21’330 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’826 Franken (heute 6’768) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 34’128 Franken (heute 33’840) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

  Mitteilung BSV