Die Gemeinde Zofingen ist in ihrem Rechtsstreit gegen die Aargauische Pensionskassen jetzt vor Bundesgericht ebenso unterlegen wie vor ihr Rudolfstetten-Friedlisberg, die allerdings nicht bis vors BG gezogen ist. Zofingen hatte darauf beharrt, dass ihr Fall ein Sonderfall sei. Nicht so, haben die Lausanner Richter entschieden. Es liege eine identische Sachverhaltslage vor. Die Beschwerte wurde als unbegründet zurückgewiesen. Zofingen muss aufgrund des Wechsels der Vorsorgeeinrichtung an die APK ebenfalls eine happige Nachzahlung leisten.

Wie viel Geld nun aus der Kasse der Zofinger Einwohnergemeinde auf das Konto der Aargauischen Pensionskasse fliessen wird, geht aus dem Urteil nicht hervor. Bereits nach dem ersten Entscheid im Musterprozess zahlte die Einwohnergemeinde rund 14 Millionen der geforderten 20 Millionen Franken. Fest steht: Für die Gerichtskosten wird eine Rechnung nach Zofingen geschickt – die 50’000 Franken werden solidarisch auf Einwohnergemeinde, Reformierte Kirchgemeinde und Gemeindeverband Forstbetrieb aufgeteilt, wie das Zofinger Tagblatt festhält.