In einem Exkurs der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 148 befasst sich Jérôme Piegai, Jurist im BSV, mit dem Thema Teilzeitarbeit und berufliche Vorsorge. Dargestellt werden Bedeutung und Umfang von Teilzeitarbeit, die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmung, die freiwillige Versicherung und die Rechtsprechung.

Rund ein Drittel der Erwerbsbevölkerung (36,6 %) arbeitet Teilzeit, Tendenz steigend. Bei den Frauen beträgt der Anteil der Teilerwerbstätigen 58,6 %, bei den Männern 17,5 %1 . Ausserdem hat auch der Anteil Personen mit Mehrfachbeschäftigung deutlich zugenommen: Während dieser 1991 noch bei 4,0 % aller Erwerbstätigen lag, belief er sich 2017 auf insgesamt 7,6 %. Frauen sind rund doppelt so häufig mehrfacherwerbstätig wie die Männer (10,0 % der erwerbstätigen Frauen verglichen mit 5,5 % der erwerbstätigen Männer).

  Mitteilungen Nr. 148