IPE: Pension tech for dummies
There is no shortage of new technologies that can improve retirement outcomes for pension fund members
Key points
- Blockchain and machine learning dominate the discussion
- These are complex technologies in an early stage of adoption
- Real time data analytics and common platforms are already operational and can save time and money
- The adoption of new technologies is critical to engagement
When it comes to technological innovation in pensions the two buzzwords are blockchain and artificial intelligence. Blockchain is potentially a revolutionary technology that could significantly reduce the costs associated with pension administration and custody. Artificial intelligence – or more specifically machine learning tools – also promises to optimise many areas of the industry. They could be used to improve communications with pension fund members or to deliver better investment returns.
Trendwende bei der Lebenserwartung?
Daniel Zulauf schreibt in der Luzerner Zeitung über die internationale Entwicklung der Lebenserwartung, wo nach Jahrzehnten einer kontinuierlichen Zunahme in vielen Ländern eine Verflachung und teilweise sogar ein Rückgang zu beobachten ist.
Die Dynamik des Prozesses hat die OECD durch einen Vergleich von zwei direkt aufeinanderfolgenden Fünfjahresperioden erfasst (2006–2011 und 2011 bis 2016). Die Untersuchung zeigt, dass die Sterblichkeit in 6 der 28 EU-Länder teilweise markant gesunken ist. Die Gruppe der Länder mit der ausgeprägtesten Verflachung erscheint ziemlich heterogen: Frankreich, Deutschland, Griechenland, Schweden, Portugal, die Niederlande und Grossbritannien.
Ähnliches stellt die amerikanische Universität Princeton fest. Gemäss einer Studie hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung ab Geburt in den Jahren 2014 bis 2015 in 12 von 18 analysierten Industrieländern mit hohem Wohlstandsniveau teilweise deutlich verschlechtert. (…)
Die hiesige Lebenserwartung hat sich von 2010 bis 2016 bei Männern um 1,7 auf 81,6 Jahre und bei Frauen um ein Jahr auf 85,4 Jahre erhöht. Doch auch für die Schweiz lässt sich aus der Princeton-Studie eine deutliche Verflachung der Kurve herauslesen – eine Beobachtung, die auch die «Swiss Life» auf Anfrage bestätigt. Nach dem Verständnis des Versicherers hält der Trend zur Langlebigkeit in der Schweiz aber weiterhin an. Eine eigentliche Trendwende sei noch nicht erkennbar.
Eindeutig ist dieser Befund aber nicht. Und genau das ist das Problem. Wird die Dynamik der aktuellen Entwicklung nämlich unterschätzt und der Verlauf der Lebenserwartung zu optimistisch beurteilt, resultieren daraus hohe Kosten. Unter dieser Annahme würden unnötig hohe Beiträge an Pensionskasse und AHV fällig, und auch die Prämien für Lebensversicherungspolicen wären aus dieser versicherungstechnischen Sicht überzogen.
Phoenix in der Asche
Newsnet berichtet über die Probleme bei der Sammelstiftung Phoenix, deren Stiftungsrat von der Aufsicht abgesetzt wurde, was per Gerichtsbeschluss aber rückgängig gemacht wurde, wogegen wiederum die OAK beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt hat. Im Zwielicht steht der Unternehmer Serge Aerne, als “Initiant” der Phoenix und einer weiteren Pensionskasse bezeichnet, der verdächtigt wird, private Interessen mit jener der Vorsorgeeinrichtungen vermischt zu haben. Im Artikel von TA und weiteren Zeitungen heisst es:
Aerne hat mit der Sammelstiftung Phoenix aber auch eine Vorsorgeeinrichtung unter anderem für kleine und mittlere Betriebe initiiert, die seit 2013 operativ tätig ist. Offenbar hat er seine Rollen als Geschäftsmann und bei der Phoenix in fragwürdiger Weise vermischt. Denn die Aufsicht beanstandet eine Vielzahl von Mängeln. Laut internen Dokumenten wurden Interessen unzureichend offengelegt, Geschäfte der Stiftung mit Unternehmen, die mit Aerne verbunden sind, sollen Verluste verursacht haben. Zudem weist der Vorsorgepool «Solid» einen alarmierend tiefen Deckungsgrad von 76,4 Prozent aus.
Die kantonale Aufsicht reagierte und setzte mit dem Stiftungsrat das oberste Organ ab. Nun tobt ein Kampf um die Kontrolle der Phoenix. Gemäss einem Gerichtsbeschluss kann der Stiftungsrat in diesen Tagen die Leitung wieder übernehmen. Dagegen wehrt sich die eidgenössische Oberaufsicht Berufliche Vorsorge mit einer Beschwerde, die sie kürzlich beim Bundesgericht eingereicht hat. Die Aufsichtsstellen äussern sich nicht zum laufenden Verfahren.
«Der Fall der Pensionskasse Phoenix zeigt exemplarisch, zu welchen Missständen es bei Sammeleinrichtungen kommen kann», sagt Urban Hodel, Geschäftsleiter des PK-Netzes, das Arbeitnehmende in der zweiten Säule vertritt. Die Aufsicht habe zu wenig Möglichkeiten einzugreifen. «Das macht es schwierig, Interessenkonflikte zu unterbinden, mit erheblichen Risiken für die Versicherten.» Klartext spricht der erfahrene Pensionskassenexperte und Rechtsanwalt Martin Hubatka, der den Fall kennt: «Die Sammelstiftung Phoenix muss so rasch wie möglich liquidiert werden», sagt er.
“Die Qualität der Pensionskasse entscheidet über die Rentenhöhe”
Michael Schäfer schreibt in der NZZ: “Für viele Menschen ist die Pensionskasse die wichtigste Einkommensquelle des Lebens. So kann man überprüfen, wie solide die Kasse des gegenwärtigen oder künftigen Arbeitgebers ist”.
Zur Überprüfung wird hingewiesen auf die Bedeutung von Deckungsgrad, Wertschwankungsreserve, technischer Zins, Umwandlungssatz, Rentneranteil, Verzinsung der Altersguthaben, Anlagestrategie, überobligatorische Leistungen.
Die Angaben fände man im Jahresbericht, denn solle man sich zur Verfügung stellen lassen, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt, meint Schäfer. Den Besuch eines mehrtätigen Seminars zur Analyse der Qualität einer Kasse könnte man hier auch noch als Empfehlung anfügen.
VPS-Preis 2020
Der VPS Verlag, Herausgeberin der Schweizer Personalvorsorge, schreibt den VPS-Preis 2020 aus. Dazu wird ausgeführt:
Der VPS will jenen Personen und Organisationen, welche die Schlagworte Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung im Sinne der Versicherten ernst nehmen und in einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit auch umsetzen, die nötige Beachtung und die verdiente Wertschätzung geben. Der VPS-Preis unterstützt dieses Anliegen und leistet einen positiven Beitrag zur öffentlichen Diskussion über die berufliche Vorsorge.
Die Unterlagen müssen bis 23. August eingereicht werden. Ein Nominierungskomitee mit prominenten Persönlichkeiten der 2. Säule wählt aus den Kandidaten die Preisträger. Die Preisträger und ihre Leistungen werden in der Dezemberausgabe der «Schweizer Personalvorsorge» vorgestellt. Anschliessend erhalten die Leser Gelegenheit, in einer Online-Umfrage unter den Preisträgern den VPS-Preis der Leserschaft zu verleihen. Die Preisübergabe findet am 3. Juni 2020 in Zürich statt.
Broker im Zwielicht
Michael Ferber schreibt in der NZZ zum “Rummel um die Rolle von Versicherungsbrokern in der beruflichen Vorsorge”:
Der Verband Swiss Insurance Brokers Association (Siba) hat dazu am Freitag Stellung genommen. Dabei geht es unter anderem um die erwähnten 309 Mio. Fr. an Aufwendungen. In dieser Berechnung seien Kosten für den eigenen Aussendienst der Pensionskassen und weitere Vertriebskosten enthalten, folglich sei diese Zahl über 40% zu hoch, heisst es in der Mitteilung.
Die Siba-Broker schüfen Transparenz, wodurch die Preise für Vorsorgeleistungen sänken. Davon wiederum profitierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Courtagenmodell rechtfertigt der Verband damit, dass mit dem Abschluss der Vorsorgelösung die Arbeit für den Broker im Normalfall noch lange nicht getan sei – er überwache anschliessend das vertragliche Geschehen und berate Arbeitgeber wie Arbeitnehmer laufend.
Dietmar Praehauser, Pensionskassenexperte bei der Beratungsgesellschaft Libera AG, sieht das Modell kritisch. Einige Broker böten die Beratung auch auf Honorarbasis an oder legten ihre Courtagen zumindest offen – dann sei es am Kunden, das Modell zu hinterfragen. Er kann sich durchaus vorstellen, dass es in diesem Bereich neue gesetzliche Regelungen geben könnte. Angesichts der jüngsten Medienberichte dürften Politiker auf das Thema aufmerksam werden.
Praehauser wendet sich allerdings gegen ein generelles «Bashing» von Brokern, diese hätten in der beruflichen Vorsorge zweifellos ihre Berechtigung. Schliesslich arbeiteten sie oft im Auftrag von KMU und hälfen diesen, mittels mehrerer Offertenrunden attraktive Konditionen für die Versicherten zu erhalten, die diese sonst eher nicht bekämen. Libera tritt selbst am Markt als Broker für Firmen und Pensionskassen auf, hauptsächlich auf Honorar- und nicht auf Courtagenbasis.
Laut Willi Thurnherr, CEO Retirement & Investment bei Aon Schweiz, läuft in der beruflichen Vorsorge von KMU sehr viel über Broker. Ohne Broker dürften die Unternehmen und deren Versicherte mehr für ihre Vorsorgelösungen bezahlen. Das Courtagenmodell sei indessen etwas störend, und dies habe letztlich wohl auch die Kritik an dem Berufsstand ausgelöst. Die Broker sollten sich auf Basis der geleisteten Arbeit bezahlen lassen.
Allerdings seien viele Kunden auch zu passiv und schauten sich die Vergütungsmodelle gar nicht genau an, insofern hätten sie auch eine Mitschuld. Eine Gesetzesänderung hält Thurnherr indessen für eine übertriebene Massnahme, um auf das Problem zu reagieren.
NZZ / c-alm Studie / Kassensturz / Kritik des Konsumentenforums am TV-Beitrag /
EL-Reform nach der Einigungskonferenz
(sda) Wer mehr als 100’000 Franken Vermögen hat, soll keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200’000 Franken. Das schlägt die Einigungskonferenz bei der EL-Reform vor.
Die Vermögensschwelle hatte der Nationalrat in die Vorlage eingefügt, der Ständerat hatte sie bis zum Schluss bekämpft. In der Einigungskonferenz fiel der Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Ständerat hält die Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen.
Dieser Vorbehalt bezog sich aber vor allem auf das sogenannte gesicherte Darlehen. Dieses soll verhindern, dass bedürftige Personen aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, weil sie wegen der Vermögensschwelle keinen EL-Anspruch haben. Die Unterstützung müsste nach dem Tod zurückgezahlt werden, wobei die Forderung durch eine Hypothek auf der selbst bewohnten Liegenschaft gesichert wird.
Darauf will die Einigungskonferenz nun verzichten. Das Vermögen in Form von selbst bewohnten Wohneigentum soll nicht berücksichtigt werden, womit das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig wird. Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40’000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.
Mutterschaftsstrafe
pw. Marie-José Kolly und Anna Wiederkehr untersuchen in der NZZ die Folgen von Mutterschaft auf das Einkommen der Frauen. Dazu werden die Untersuchungsergebnisse aus einer Reihe von Ländern herangezogen. Auffallend ist, dass nach der Geburt des ersten Kindes die Löhne der Frauen markant sinken und langfristig tiefer bleiben als jene der Männer. Die Differenz wird als “Mutterschaftsstrafe” bezeichnet.
Nicht erwähnt wird, dass gleichzeitig kinderlose Frauen nur geringfügig tiefere Löhne beziehen als Männer. Man könnte auch von einem Kinderlosigkeitsbonus sprechen, wäre das nicht ganz unsinnig. Aber deutlich wird, dass mit krass wertenden Begriffen wie Mutterschaftsstrafe mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen wird und für eine echte Analyse der Zusammenhänge und Hintergründe nichts gewonnen wird, falls das überhaupt je beabsichtigt war. Aber dazu wären beide Seiten der Situation von Frauen mit und ohne Kind gleichzeitig zu betrachten, was unterlassen wird. So wird mit “Mutterschaftsstrafe” suggeriert, dass Mütter für ihr Kind bestraft würden, was natürlich ebenfalls unsinnig ist.
NUR EINE SCHRITTWEISE ERHÖHUNG DES RENTENALTERS KANN DIE NACHHALTIGKEIT DER SCHWEIZER ALTERSVORSORGE SICHERN
Aymo Brunetti, früherer Chefökonom des Bundes und jetzt Professor für Volkswirtschaft an der Uni Bern, hat in einem professoralen betont allgemein verständlichen Diskussionspapier das Offenkundig ausgesprochen: die Erhöhung des Rentenalters ist unumgänglich. Der Untertitel seiner Studie: Ein analytisches Plädoyer, sich vom fixen Rentenalter zu verabschieden. Im Vorwort schreibt er:
Die Finanzierung der Schweizer Altersvorsorge ist bereits heute in gehöriger Schieflage und die Situation wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschlechtern. Zentrale Ursache für diese Entwicklung ist, dass in dem System etwas Entscheidendes dynamisch ist, nämlich die Lebenserwartung und etwas Anderes, – ebenso Entscheidendes – starr, nämlich das Rentenalter.
Dadurch muss sich die Finanzierungsituation mit jedem zusätzlich gewonnenen Monat an durchschnittlicher Lebenserwartung verschlechtern, weil mehr ausgezahlt, aber nicht mehr einbezahlt wird. Diese Dynamik wird in den nächsten 10 Jahren noch dadurch verschärft, dass die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer pensioniert werden.
Die natürliche Lösung des Problems ist, dass man das starre Element dynamisiert. Und das heisst, dass das Rentenalter proportional mit der Erhöhung der Lebenserwartung ansteigen muss. So logisch das vom System her ist, so wenig wurde diese Lösung bisher in der Reformdiskussion überhaupt nur ernsthaft erwogen.
Das vorliegende Papier erläutert, warum es höchste Zeit ist, dies zu ändern. Will man die Nachhaltigkeit der Altersvorsorge sichern, ist eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters bei weitem der zielführendste Ansatz. Es wird gezeigt, warum oft gehörte Gegenargumente nicht stichhaltig sind und es wird dabei insbesondere detailliert erläutert, dass die Befürchtung, es werde nicht genügend Arbeitsplätze für die über-65-Jährigen haben, jeder empirischen und konzeptionellen Grundlage entbehrt.
Sozialpolitischer Gottesdienst
Hansueli Schöchli, stets schwer zu täuschen wenn versucht wird, mit politischer Vernebelungstaktik schlichte Fakten zu ignorieren und dazu mit einem höchst eleganten Schreibstil und einer guten Portion Ironie gesegnet, hat sich mit Blick auf das Arbeitspapier von Aymo Brunetti in der NZZ zur Frage des Rentenalters geäussert. Auszüge:
Im Dossier Altersvorsorge hält die Bundespolitik seit langem einen Gottesdienst ab. Die zentrale Predigt: Du sollst das allgemeine Rentenalter nicht erhöhen. Was der Bund nicht zu sagen wagt, wagt nun der ehemalige Chefökonom des Bundes Aymo Brunetti. Er ist heute Wirtschaftsprofessor an der Universität Bern und sagt in einem neuen Papier das Ketzerische: Angesichts der ständig steigenden Lebenserwartung sei die Erhöhung des Rentenalters der «logische Ansatzpunkt».
Bei der Gründung der AHV 1948 hatten 65-Jährige eine zusätzliche Lebenserwartung von 12 bis 13 Jahren im Durchschnitt, heute sind es etwa 21 Jahre, und in drei Jahrzehnten werden es laut Bundesprognose etwa 25 Jahre sein. 1948 gab es über sechs Erwerbstätige pro Rentner. Heute sind es noch gut drei, und in drei Jahrzehnten werden es laut Bundesprognose noch etwa zwei sein. (…)
Als mögliches Modell zitiert Brunetti den Vorschlag eines deutschen Ökonomen, wonach das Verhältnis zwischen Lebensarbeitszeit und Lebensfreizeit bei etwa 2:1 bleiben solle; steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, müsste das Rentenalter um acht Monate steigen. Doch so etwas ist in der Schweiz noch nicht mehrheitsfähig.
Und dies nicht wegen der Ausrede in Sachen Arbeitsmarkt, wie Brunetti betont: «Letztlich geht es wohl oft eher darum, in Zukunft mehr Freizeit zu geniessen und andere (Jüngere!) die finanziellen Konsequenzen tragen zu lassen.» Aber das will im Bundesberner Gottesdienst keiner hören.
AFIAA commits to building £200m City office block in London
A Swiss pension fund displayed confidence in London by committing to starting construction this month on a £200 million Square Mile office block.
Investor AFIAA, working with property developer Stanhope, will convert Schroders former headquarters at 40 Gresham Street into a 170,000 square feet building, with 254 bike spaces, and shops and a café on the ground floor.
The building, which offers views of St Paul’s Cathedral, will be completed by autumn 2020. It will be called Gresham St Paul’s.
Bardo Magel, AFIAA’S head of asset management international, said: “We believe London is one of the world’s most important and dynamic centres for financial services and the new media and tech industry.”
c-alm Studie zum Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge
Roger Baumann und Livio Forlin von c-alm haben eine ausführliche Studie zum Thema “Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge” erstellt. Im Kern geht es um die Rolle der Broker im Zusammenhang mit der stark wachsenden Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen. Im Vorwort zur Studie schreiben die Autoren:
Die schweizerische zweite Säule hat in den vergangenen Jahren einen Konsolidierungsprozess durchlaufen. Inzwischen sind 71% der aktiven Versicherten in Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen versichert, deren Bedeutung stark zugenommen hat – und dieser Trend hält an.
Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen müssen für kontinuierliches Wachstum ihre Leistungsparameter wettbewerbstauglich festlegen. Nicht immer ist dadurch die nachhaltige Finanzierung sichergestellt. Sie sind zudem in ihrer Aussendarstellung auf Vermittler angewiesen, die aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots für die Unternehmen unverzichtbar geworden sind – teilweise aber im BVG wenig ausgebildet und durch das vorherrschende Entschädigungssystem zweifelhaft incentiviert sind.
Zudem positionieren sich Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen mit unterschiedlichem Individualitätsgrad im Wettbewerb, um die verschiedenen Bedürfnisse der Unternehmen umsetzen zu können. Diese unterschiedliche Gestaltung der Solidaritäten führt zu teils komplizierten Risikoeinheiten, die von Führungsorganen und Pensionskassenexperten oft zu wenig beachtet werden. So sind von den 15 grössten Insolvenz-Schäden für den Sicherheitsfonds der letzten 18 Jahre, welche zusammen 80% aller Insolvenz-Schäden des Sicherheitsfonds überhaupt ausmachen, 12 auf Insolvenzen von Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen zurückzuführen.
Diese verschiedenen Themen haben dazu geführt, dass Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Aufsicht, der Medien und letztlich auch der Politik gerückt sind.
Die vorliegende Studie thematisiert die Mechanismen im Wettbewerb sowie die damit verbundenen Anreize und Risiken. Das Ziel der Studie ist es, den Führungsorganen von Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen in der Auseinandersetzung mit ihren strategischen Fragestellungen Impulse zu geben und die in der Regulierung nötigen Anpassungen zu forcieren.
Studie c-alm /
VPS-Roundtable mit Brokern / Uttinger zum Broker-Problem / Stellungnahme ASIP
Broker-Business im Kassensturz
Der Kassensturz hat im Zusammenhang mit einer von der c-alm verfassten Studie das Thema Broker und Provisionen in der beruflichen Vorsorge aufgegriffen.
Zum Wort kommt in einem Interview ausführlich Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP. Er bestätigt die Aussagen des Kassensturz-Films weitgehend und kritisiert selbst das heutige System und stellt sich explizit gegen Provisionen.
Vorgesehen ist die Einsetzung eines runden Tischs durch den ASIP mit den Brokern, an welchem Lösungen erarbeitet werden sollen. Es gelte dann, einen Weg zu finden, diese politisch umzusetzen mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.
Markus Lehmann vom Branchenverband SIBA widerspricht der Aussage, Broker würden nach Höhe der Provision und nicht nach den Interessen der Pensionskassen entscheiden. Das dürfe nicht sein. Zudem bezweifelt er die mehrfach genannte Zahl von jährlich 300 Mio. Franken, welche Broker einnehmen würde. Es sei bloss die Hälfte.
SNB-Bilanz, Negativzinsen und Pensionskassen
Zum Jahresergebnis 2018 der Schweizerischen Nationalbank und dem Stand der Negativzinsen schreibt Daniel Zulauf in der Luzerner Zeitung:
Zwar schoben die Pensionskassen in den Jahren 2015 bis 2017 durchschnittlich 5,5 Prozent des gesamten Sparvermögens von über 900 Milliarden Franken in der Form von flüssigen Mitteln vor sich her, was einer stolzen Summe von mindestens 50 Milliarden Franken entspricht. Und es ist kein Geheimnis, dass sich die Banken für die Verwahrung dieser Gelder schadlos hielten, indem sie den Vorsorgeeinrichtungen den Negativzins in Rechnung stellten.
Doch daraus ergibt sich erst ein Betrag von 375 Millionen oder vielleicht auch 400 Millionen Franken, also bei weitem nicht die zwei Milliarden Franken, die Rechsteiner und Kuprecht für die Kassen nun einfordern. Ein Grossteil der Lasten berappen hiesige Grossunternehmen, welche die Dividendeneinnahmen aus ihren ausländischen Tochtergesellschaften nicht im Ausland reinvestieren, sondern in die Heimwährung zurückführen. Auch reiche Privatpersonen werden zur Kasse gebeten, wenn sie bei ihrer Bank mehr als fünf oder zehn Millionen Franken in bar halten.
NZZ: Neue Artikelserie zu den Pensionskassen
Im ersten Beitrag einer neuen Serie von Beiträgen zur 2. Säule und den Pensionskassen gibt Anna-Barbara Luft in der NZZ ein Einführung in die Grundlagen der beruflichen Vorsorge.







