(sda) Wer mehr als 100’000 Franken Vermögen hat, soll keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200’000 Franken. Das schlägt die Einigungskonferenz bei der EL-Reform vor.

Die Vermögensschwelle hatte der Nationalrat in die Vorlage eingefügt, der Ständerat hatte sie bis zum Schluss bekämpft. In der Einigungskonferenz fiel der Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Ständerat hält die Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen.

Dieser Vorbehalt bezog sich aber vor allem auf das sogenannte gesicherte Darlehen. Dieses soll verhindern, dass bedürftige Personen aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, weil sie wegen der Vermögensschwelle keinen EL-Anspruch haben. Die Unterstützung müsste nach dem Tod zurückgezahlt werden, wobei die Forderung durch eine Hypothek auf der selbst bewohnten Liegenschaft gesichert wird.

Darauf will die Einigungskonferenz nun verzichten. Das Vermögen in Form von selbst bewohnten Wohneigentum soll nicht berücksichtigt werden, womit das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig wird. Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40’000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.

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