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Besteht ein grosser Altersunterschied zwischen zwei Ehepartnern (in der Regel ist der Mann der ältere, Ausnahmen siehe Élysée) nehmen diverse Kassen Kürzungen bei der Witwerrente im Überobligatorium vor, weil die absehbar lange Bezugsdauer eine Belastung der Solidarität darstellt. Dazu gehören etwa Migros, Swisscom, UBS und Zürich.  Im Falle der UBS kam es zu einer Kürzung von über 50 Prozent. SRF führt mit Bezug auf eine Sendung im Kassensturz dazu aus:

Der Altersunterschied von Michaela B. und ihrem Mann betrug 29 Jahre. Die PK kürzte ihre Rente – um happige 56 Prozent. So rechnete die UBS-Kasse: Ab einem Alterunterschied von mehr als 15 Jahren wird die Witwenrente reduziert. Mit jedem zusätzlichen Jahr sinkt die Rente um vier Prozent. Im Fall von Michaela B. sind es 14 Jahre. Das ergibt die Kürzung um 56 Prozent, von 3200 auf rund 1400 Franken.

Die UBS-Pensionskasse schreibt, wegen der längeren Bezugsdauer durch einen jüngeren Ehegatten entstehen Mehrkosten. Damit diese nicht von allen Versicherten getragen werden müssten, kürze sie die Rente. Und weiter: Das Reglement sei bindend, deshalb könne sie im konkreten Fall keine Ausnahme machen.

Vorsorge-Experte Martin Hubatka hält fest, die Kürzung der UBS-Pensionskasse sei legal. Der Fall sei jedoch eine Ausnahme. 1985 trat das Pensionskassen-Gesetz (BVG) in Kraft, im selben Jahr wurde ihr Mann pensioniert. Und all das, was er vorher einbezahlt hatte, floss in den überobligatorischen Bereich: «Deswegen ist sein obligatorischer Teil praktisch null, und die Rente daraus auch. So hatte die PK die Möglichkeit, die Kürzung voll durchzuziehen.»

  SRF