Verordnungsänderungen für FZV, BVV2 und BVV3
Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (FZV, BVV2, BVV3) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. März 2020.
In den Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Änderungen wird ausgeführt:
In diesen drei Verordnungen sind spezifische Anpassungen erforderlich. Es geht darum, einige Verordnungsartikel aufgrund der aktuellen Entwicklung des technischen Zinssatzes, der Mortalitätsrate und der lnvaliditätsquote anzupassen sowie bestimmte parlamentarische Vorstösse umzusetzen.
Am 25. April 2019 hat die Kammer der Pensionskassenexperten die neue FRP 4 beschlossen. Am 20. Juni 2019 hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) mit der FRP 4 die neue Version der Fachrichtlinie als Mindeststandard verabschiedet. In dieser Richtlinie ist kein Referenzzinssatz mehr festgelegt, weshalb die mathematische Formel im FZV-Anhang, die auf diesem Referenzzinssatz beruht, rasch angepasst werden muss.
Angesichts der aktuellen Entwicklung muss der für die Berechnung der Ein- und Austrittsleistung bei Versicherungsplänen mit Leistungsprimat verwendete Zinsrahmen angepasst werden. Mit 2,5 Prozent ist die derzeitige untere Grenze zu hoch. Ebenfalls gesenkt werden muss der prozentuale Mindestanteil aller Beiträge, der zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität verwendet werden muss (Versicherungsprinzip). Der in Artikel 1h BW 2 vorgesehene aktuelle Satz von 6 Prozent entspricht nicht mehr den jüngsten biometrischen Daten (hauptsächlich in Bezug auf die lnvaliditätswahrscheinlichkeit). Zudem beruhen einige der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen auf parlamentarischen Vorstösse:
• Art. 3 Abs. 2 Bst. b BW 3 in Erfüllung des Postulats Weibel (Po. 13.3813 Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen)
• Art. 15a Abs. 1 und 2 FZV sowie Art. 2a Abs. 1 und 2 BW 3 in Erfüllung der Interpellation Dittli (lp. 18.3405 Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?)
• Art. 53 Abs. 1 Bst. e und f sowie Art. 55 Bst. f BW 2 in Erfüllung der Motion Weibel (15.3905 lnfrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen» wird eine eigene Limite für die lnfrastrukturanlagen von 10% verlangt).
Einheitliche Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge
Die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen wird in der Schweiz vereinheitlicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die entsprechende Inkassohilfeverordnung (InkHV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2022 Kraft gesetzt. Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig in allen Kantonen gleichbehandelt, wenn sie die zugesprochenen Unterhaltsbeiträge nicht erhalten.
Zu den vorgesehenen Leistungen der Inkassohilfe gehört auch die Meldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung. So wird es künftig nicht mehr möglich sein, dass sich jemand Vorsorgekapital der 2. Säule (berufliche Vorsorge) auszahlen lässt und gleichzeitig seine Unterhaltspflichten vernachlässigt. Die Fachstellen werden den Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen Personen melden können, die ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen. Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen werden ihrerseits verpflichtet, die Inkassohilfestellen umgehend zu informieren, wenn Vorsorgekapital ausbezahlt werden soll.
Kostentransparenz für Strukis
Auf finews heisst es: Schweizer Pensionskassen haben ein Renditeproblem, Strukturierte Produkte ein Transparenzproblem. Nun nähern sich die Branchen an. Man spricht von einem Durchbruch. Weiter wird ausgeführt:
Wegen der Kostenintransparenz fassten bislang viele Pensionskassen Strukis nicht an. Doch diese Hürde hat der SVSP nun aus dem Weg geräumt. Wie der Struki-Verband mitteilte, hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) das Konzept des SVSP für Kostentransparenz genehmigt.
Demnach gilt ein Struki nun als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden. Der SVSP schrieb in der Mitteilung von einem Durchbruch in der Diskussion mit den Pensionskassen. Er ist der Überzeugung, dass Strukis den Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Möglichkeiten geben, die Performance zu steigern und das Risiko zu steuern.
Konkret heisst das, dass Struki-Emittenten den Pensionskassen beim Kauf eines Produktes Kostenangaben in drei Kategorien machen müssen: «einmalige Kosten», «wiederkehrende Kosten» und «Nebenkosten». Dies entspricht den europäischen Anforderungen für verpackte Anlageprodukte, der sogenannten PRIIPs-Verordnung. Auf der SVSP-Website werden zudem die tagesaktuellen Kostenangaben zugänglich gemacht.
Die Hürde Kostentransparenz ist somit genommen und der SVSP erhofft sich nun eine Intensivierung des «konstruktiven Austauschs zwischen Emittenten von Strukturierten Produkten und Schweizer Pensionskassen».
NZZ: Teure Giesskanne
Für kommenden Mittwoch (11.12.19) wird die Publikation der Vernehmlassungsvorlage zur BVG-Revision erwartet. In der NZZ werden schon früher geäusserte Vorbehalte gegen den sog. Sozialpartner-Kompromiss wiederholt. Er dürfte die Grundlage für die Vorlage des Bundesrats bilden. Hansueli Schöchli hält ihn für zu teuer und eine Belastung für die jüngeren Generationen. Die Arbeitgeber erachten die in der NZZ genannten Zahlen für falsch. Vor allem stossen sie sich am Begriff der “Luxusrevision”, der ebenfalls wiederholt wird. Schöchli schreibt:
Die St. Galler Vorsorgeberatungsfirma c-alm hat nun die finanziellen Folgen einer solchen Reform ohne Giesskanne ausgerechnet. Demnach würden sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Sozialpartner-Vorschlag etwa halbieren – auf rund 1,5 Mrd. Fr. pro Jahr. Die Kosten für die Rentenzuschläge alleine könnte man so gar um 80 bis 90% reduzieren. «Kompensationsmassnahmen sollten weitgehend durch die wenigen betroffenen Pensionskassen selbst getragen werden, denn dafür bestehen bereits Rückstellungen», sagt zudem c-alm-Experte Roger Baumann. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellungen «wären kaum mehr Rentenzuschläge im Sozialpartnermodell nötig».
Eine solches Modell ohne Giesskanne würde zwar einem Kernpunkt des Vorschlags der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes widersprechen. Doch wären die Risiken einer allfälligen Referendumsabstimmung überschaubar. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Reform «wäre für die grosse Mehrheit der Pensionskassen schlechter als das Nichtstun», betont Roger Baumann. Und: «Mit einer BVG-Revision sollte man eigentlich die Umverteilung bekämpfen, doch dieses Reformmodell bringt noch zusätzliche Umverteilungen von mindestens 1 Mrd. Fr. pro Jahr.» Im Szenario ohne Reform bliebe der gesetzliche Mindestumwandlungssatz auf überhöhten 6,8%. Dann müsste man laut Baumann betroffenen Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit geben, einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Rentenzahlungen zu erheben.
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2020
Der ASIP hat in seinen Fachmitteilungen Nr. 119 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2020 zusammengefasst.
Aon hat eine entsprechende Liste für 1. und 2. Säule publiziert.
OAK: Angepasste Liste der TER-Konzepte
Die OAK informiert, dass die „Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen“, welche eine Beilage zu den Weisungen W – 02/2013 «Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» darstellt, angepasst worden ist. Die Anpassung betrifft die Anerkennung der Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von strukturierten Produkten des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte (SVSP).
Danish women’s pension pots 25% smaller than men’s
Women in Denmark had pension savings at the end of last year that were 25% smaller than those of men, but there are signs they are catching up, according to a report from the Danish central bank.
Danmarks Nationalbank released pension statistics for individuals for the end of December 2018 showing women had average pension savings of just under DKK796,000 (€106,500), while men had more than DKK1.06m in their pension pots.
For both men and women, there was a wide divergence in the size of individual pension fortunes, the bank said, with age being the main factor.
There were a number of other factors determining pension size, it said, and these related to salary, collective agreements, savings rates and varying labour-market participation due to, for example, maternity and part-time employment.
PK SBB mit Software der Glarner KB
Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat die Pensionskasse SBB, eines der grössten öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerke des Landes, zur Kundin gewonnen. Wie einer Mitteilung der Staatsbank zu entnehmen war, will die Kasse der Bundesbahnen ab März 2020 eine Digitallösung des Instituts in Betrieb nehmen.
Konkret geht um ein Software-Modul, welches die Glarner für ihre «Kreditfabrik» im Geschäft mit Hypotheken entwickelten. Die Pensionskasse SBB hat dieses nun zur selbstständigen Bewirtschaftung des eigenen Hypotheken-Portfolios lizenziert.
CS Sorgenbarometer: Zu oberst steht die Altersvorsorge
Das Credit Suisse Sorgenbarometer ist eine jährliche Studie zur Erfassung und Beobachtung der Meinung der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das Sorgenbarometer existiert bereits seit 43 Jahren und wird seit 1995 durch gfs.bern erhoben.
Die grösste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer ist 2019 die Zukunft der Altersvorsorge. Mit 47 Prozent nennt rund die Hälfte der Stimmberechtigten die Altersvorsorge als eines der fünf grössten Probleme der Schweiz. An zweiter Stelle steht das Gesundheitswesen, respektive die steigenden Prämien, gefolgt von Ausländern, die von 30 Prozent der Befragten genannt werden.
An vierter Stelle kommt dieses Jahr der Umweltschutz/Klimawandel zu liegen. 29 Prozent benennen dies als eines der fünf wichtigsten Probleme der Schweiz. Neu in den Top 10 der wichtigsten Probleme sind ausserdem die Persönliche Sicherheit, sowie Meinungsverschiedenheiten mit der EU, nach denen (auch vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um das Rahmenabkommen) dieses Jahr separat gefragt wurde. Dagegen sind Sorgen rund um Löhne sowie die Bundesfinanzen aus den Top 10 gerutscht.
Änderungen bei der Sozialen Sicherheit 2020
2020 tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Es ist die grösste Neuerung in den Schweizer Sozialversicherungen im kommenden Jahr. Diese und alle weiteren im Jahr 2020 anstehenden Änderungen, sowie die wichtigsten laufenden Projekte werden vom BSV in einem kurzen Überblick vorgestellt (Stand: November 2019). Im Bereich Berufliche Vorsorge sind aufgeführt:
- Mindestzinssatz: Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bleibt 2020 unverändert bei 1 Prozent. Der Bundesrat ist der Eidgenössischen BVG-Kommission gefolgt, die sich für die Beibehaltung des bisherigen Satzes aussprach. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben der obligatorischen 2. Säule. Ansonsten steht es den Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Verzinsung festzulegen. Der seit 2017 geltende Satz von 1 Prozent ist der tiefste in der Geschichte der beruflichen Vorsorge der Schweiz.
- Rentenanpassung: Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, erhöhen sich um 1,8 Prozent, Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 um 0,1 Prozent.
PK Stadt Zürich: Helga Portmann neue Vorsitzende der Geschäftsleitung
Der Stiftungsrat der PKZH hat am 3. Dezember 2019 Frau Helga Portmann zur neuen Vorsitzenden der Geschäftsleitung ernannt.
Die 55-jährige studierte Versicherungsmathematik und Statistik an der Universität Bern und schloss mit einem Lizenziat ab. Die Aktuarin SAV verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Sozialversicherungen als Leiterin Aufsicht, Revisorin und aus ihrer Tätigkeit für ein Versicherungsunternehmen.
Sie wird mit Wirkung ab 1. September 2020 angestellt und den Vorsitz der Geschäftsleitung sowie die Leitung des Geschäftsbereichs Versicherung auf 1. Oktober 2020 übernehmen.
Sie folgt auf Dr. Ernst Welti, seit 1999 Vorsitzender der Geschäftsleitung, dessen ordentlicher Altersrücktritt per Ende September 2020 erfolgt.
UBS: Altersvorsorge und Negativzinsen
UBS hat eine Studie mit dem Titel “Was bedeuten Negativzinsen für die Altersvorsorge” publiziert. Darin werden zwei Szenarien für die Zukunft der Performance der Kassen entsprechend der Zinsentwicklung skizziert.
Basisszenario: gradueller Zinsanstieg:
Zwar erwarten wir, dass die Zinsen steigen, jedoch nur langsam und auf ein im historischen Vergleich sehr moderates Niveau. Der Deckungsgrad einer Pensionskassen würde wegen den Kursverlusten auf dem Obligationenportfolio anfänglich fallen. Zwar halten die meisten Pensionskassen ihre Anleihen bis zum Ende der Laufzeit und Verluste wären in erster Linie ein Bucheffekt, dennoch würde es den Verbindlichkeiten ein kleineres Vermögen gegenüberstellen, was der Gesundheit der Pensionskasse schadet und das zukünftige Anlageverhalten negativ beeinflussen würde. Anfängliche Kursverluste würden durch allmählich steigende Coupons in der langen Frist kompensiert.
PK-Netz: Urban Hodel tritt zurück
Nach knapp fünf Jahren übergibt Urban Hodel die Geschäftsführung des PK-Netz an Eliane Albisser. Eliane Albisser wurde im November 2019 vom Vorstand der 16 PK-Netz Verbänden gewählt. Sie hat Rechtswissenschaften studiert und zuletzt als Rechtsberaterin bei der Gewerkschaft VPOD Basel gearbeitet. In dieser Funktion konnte sie Erfahrungen in der Interessenvertretung der Arbeitnehmer sammeln.
Einkauf lohnt nicht immer
Andrea Fischer gibt im Tages-Anzeiger Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse.
Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss mit einer deutlich tieferen Rente aus der Pensionskasse rechnen als heutige Pensionäre. Zum einen führen die seit langem anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass die Altersguthaben der 2. Säule langsamer ansteigen. Zum andern haben etliche Kassen den Umwandlungssatz gesenkt oder werden dies noch tun: Das schmälert die Renten zusätzlich.
Viele können es sich nicht leisten, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen, um so die Leistungen zu verbessern. Und wer es sich erlauben kann, muss sich bewusst sein, dass Einzahlungen sich nicht in jedem Fall positiv auswirken; zudem gibt es rechtliche Schranken. Einkaufswillige sollten deshalb diverse Aspekte beachten.
Ethos lanciert zweiten Index
Aufbauend auf den im Januar 2017 lancierten ESCGI, bietet Ethos ab 2.12.2019 einen neuen Index an, der es Anlegern ermöglichen soll, diejenigen Unternehmen zu bevorzugen, welche sich an die Best-Practice im Bereich Corporate Governance und Umweltverantwortung halten. Der in Zusammenarbeit mit SIX erstellte neue Index fokussiert sich auf die 20 grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz.



