Für kommenden Mittwoch (11.12.19) wird die Publikation der Vernehmlassungsvorlage zur BVG-Revision erwartet. In der NZZ werden schon früher geäusserte Vorbehalte gegen den sog. Sozialpartner-Kompromiss wiederholt. Er dürfte die Grundlage für die Vorlage des Bundesrats bilden. Hansueli Schöchli hält ihn für zu teuer und eine Belastung für die jüngeren Generationen. Die Arbeitgeber erachten die in der NZZ genannten Zahlen für falsch. Vor allem stossen sie sich am Begriff der “Luxusrevision”, der ebenfalls wiederholt wird. Schöchli schreibt:

Die St. Galler Vorsorgeberatungsfirma c-alm hat nun die finanziellen Folgen einer solchen Reform ohne Giesskanne ausgerechnet. Demnach würden sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Sozialpartner-Vorschlag etwa halbieren – auf rund 1,5 Mrd. Fr. pro Jahr. Die Kosten für die Rentenzuschläge alleine könnte man so gar um 80 bis 90% reduzieren. «Kompensationsmassnahmen sollten weitgehend durch die wenigen betroffenen Pensionskassen selbst getragen werden, denn dafür bestehen bereits Rückstellungen», sagt zudem c-alm-Experte Roger Baumann. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellungen «wären kaum mehr Rentenzuschläge im Sozialpartnermodell nötig».

Eine solches Modell ohne Giesskanne würde zwar einem Kernpunkt des Vorschlags der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes widersprechen. Doch wären die Risiken einer allfälligen Referendumsabstimmung überschaubar. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Reform «wäre für die grosse Mehrheit der Pensionskassen schlechter als das Nichtstun», betont Roger Baumann. Und: «Mit einer BVG-Revision sollte man eigentlich die Umverteilung bekämpfen, doch dieses Reformmodell bringt noch zusätzliche Umverteilungen von mindestens 1 Mrd. Fr. pro Jahr.» Im Szenario ohne Reform bliebe der gesetzliche Mindestumwandlungssatz auf überhöhten 6,8%. Dann müsste man laut Baumann betroffenen Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit geben, einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Rentenzahlungen zu erheben.

  NZZ