2020 tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Es ist die grösste Neuerung in den Schweizer Sozialversicherungen im kommenden Jahr. Diese und alle weiteren im Jahr 2020 anstehenden Änderungen, sowie die wichtigsten laufenden Projekte werden vom BSV in einem kurzen Überblick vorgestellt (Stand: November 2019). Im Bereich Berufliche Vorsorge sind aufgeführt:

  • Mindestzinssatz: Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bleibt 2020 unverändert bei 1 Prozent. Der Bundesrat ist der Eidgenössischen BVG-Kommission gefolgt, die sich für die Beibehaltung des bisherigen Satzes aussprach. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben der obligatorischen 2. Säule. Ansonsten steht es den Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Verzinsung festzulegen. Der seit 2017 geltende Satz von 1 Prozent ist der tiefste in der Geschichte der beruflichen Vorsorge der Schweiz.
  • Rentenanpassung: Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, erhöhen sich um 1,8 Prozent, Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 um 0,1 Prozent.

  Mitteilung BSV