“Historische Chance für die berufliche Vorsorge”
Der Gewerkschaftsbund hält zur bundesrätlichen Vorlage fest:
Zurecht packt der Bundesrat die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.
Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.
“Bundesrat im Gleichschritt mit den Sozialpartnern”
Der Arbeitgeberverband zeigt sich glücklich über die bundesrätliche Vorlage zur BVG-Revision, die sich eng an das Modell der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hält. Der Verband schreibt:
Der Sozialpartnerkompromiss ist der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – den beiden Finanzierern des BVG – getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig. Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.
Das Vernehmlassungsverfahren dürfte diesen Frühling beendet sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit die Botschaft noch vor dem Sommer zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament weiterhin, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform rasch durch das Parlament kommt und nicht aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.
Bundesrat präsentiert Vernehmlassungsvorlage zur BVG-Reform
Das BSV schreibt in einer Mitteilung zum Start der Vernehmlassung zur BVG-Revision:
Am 2. Juli haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse auf Einladung des Bundesrats einen Vorschlag zur Revision der zweiten Säule gemacht. Ziel ist, das Finanzierungsproblem der beruflichen Vorsorge zu vermindern, das Rentenniveau zu sichern und die soziale Absicherung von Erwerbstätigen mit kleinen Löhnen zu verbessern. Der Bundesrat schickt heute das Modell der Sozialpartner in die Vernehmlassung und behält sich vor, nach der Vernehmlassung Anpassungen zu machen.
Eckwerte
Für den Bundesrat bietet der Kompromiss der Sozialpartner die Chance auf eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge. Die Vorlage enthält die folgenden Massnahmen:
- Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.
- Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten beträgt er 200 Franken, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die übernächsten fünf Jahrgänge 100 Franken. Für die folgenden Jahrgänge legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2019) finanziert.
- Der Koordinationsabzug wird von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter viele Teilzeitbeschäftigte und Frauen, erhalten eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.
- Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden der Unterschied zwischen den jüngeren und den älteren Versicherten verkleinert und die Lohnkosten für die älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.
- Die Zuschüsse für Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der neuen Regelung nicht mehr nötig.
Mit diesen Massnahmen kann das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren.
UBS PK-Performance November 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im November eine durchschnittliche Performance von 1,14% und seit Jahresbeginn 10,57% nach Gebühren.
- Die mittleren Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. schnitten mit 1,19% am besten ab, dicht gefolgt von den kleineren Vorsorgeeinrichtungen mit bis zu CHF 300 Mio. mit 1,18%. Die grossen Pensionskassen mit über CHF 1 Mrd. bildeten mit 1,03% das Schlusslicht.
- Alle Anlageklassen trugen diesen Monat positiv zur Performance bei und keine der Vorsorgeeinrichtungen verbuchte ein negatives Gesamtergebnis.
Wechsel an der Spitze der Raiffeisen-PK
Vor wenigen Wochen blieb sein Stuhl eines Morgens unbesetzt. Nils Ohlhorst (Bild links) war nicht mehr am Roten Platz in St.Gallen, wo die grosse Raiffeisen ihre Zentrale hat.
Der Chef der Pensionskasse der 3. Bankenkraft im Land: weg. Über Nacht. Was war passiert? Die Raiffeisen Schweiz hält sich bedeckt. „Im Zuge einer Neuausrichtung der Geschäftsführung der Raiffeisen Pensionskasse hat Nils Ohlhorst seine Funktion als Geschäftsführer der Raiffeisen Pensionskasse im September 2019 abgegeben“, meinte eine Sprecherin gestern.
Die Trennung erfolgte laut einer Mitteilung ans Personal „im gegenseitigen Einverständnis“. Das Memo bestand aus wenigen Sätzen. Für die Leute war klar: Die neue Raiffeisen-Führung in der Gallusstadt wollte Nils Ohlhorst nicht mehr. Sie trennte sich von ihm.
Ohlhorst galt als enger Vertrauter von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Er stiess vor 9 Jahren zur Gruppe, als Chef der Pensionskasse der ganzen Raiffeisen-Gruppe mit ihren 10’000 Angestellten.
Gleichzeitig hatte Ohlhorst eine eigene PK-Beratungsfirma, die Vorsorge Partner AG mit Sitz in St.Gallen. Ohlhorst behielt diese Firma zunächst, obwohl er nun ein Angestellter der Raiffeisen war. Im Teilzeitamt. Die beiden Aufgaben bargen einen Interessenkonflikt. Ohlhorst hatte mit seiner Vorsorge Partner AG die PK der Raiffeisen analysiert. So kam er zum Job als Chef der PK der Bank.
Ein paar Jahre später kam es dann zum grossen Deal – für Ohlhorst. Er verkaufte der Raiffeisen und deren damaligem Chef Pierin Vincenz seine Vorsorge Partner. Machte also Kasse. Auf seinem Stuhl als Chef der grossen und wichtigen Vorsorgekasse blieb er sitzen. Nun hatte er viel Geld – und erst noch einen Managerjob.
Bis vor wenigen Wochen. Dann räumte Ohlhorst das Feld. Nach Jahren als grosser PK-Chef Knall auf Fall von der Bildfläche verschwunden. Und alle fragen sich: Was ist da los?
Überbrückungsleistung im SR: Eintreten, aber viel Skepsis
Die geplanten Überbrückungsleistungen haben im Ständerat einen schweren Stand. Eine bürgerliche Mehrheit hat überraschend starke Eingriffe beschlossen – zum sichtbaren Ärger von Bundesrat Alain Berset. Eintreten wurde mit 31 gegen 14 Stimmen beschlossen.
NZZ / TA / Ratsprotokoll
OAK: Transparenzschub dank Ausweis der Vermögensverwaltungs-Kosten
Die OAK schreibt in einer Medienmitteilung zu den Ergebnissen einer bei c-alm in Auftrag gegebenen Studie zur 2013 erlassenen Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten:
Die OAK-BV-Weisungen haben laut Studie den gewünschten Transparenzschub gebracht. Die Weisungen werden einerseits von den Vorsorgeeinrichtungen sehr gewissenhaft umgesetzt, was durch den seit 2013 beobachteten Anstieg der in den Betriebsrechnungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten und in einer durchschnittlichen Kostentransparenzquote von fast 100% zum Ausdruck kommt.
Andererseits führen die OAK-BV-Weisungen indirekt zu einer weitreichenden Kostendarstellung bei Kollektivanlagen, insbesondere auch bei vorher weniger kostentransparenten alternativen Anlagen. Von dieser Offenlegung auf der Produktseite profitieren letztlich auch Anlegergruppen ausserhalb der 2. Säule.
Eine zusätzliche inhaltliche Ausweitung der Transparenzanforderungen ist für die Studienautoren angesichts dieser Ergebnisse deshalb nicht angebracht.
Bezüglich der Höhe der Vermögensverwaltungskosten bestätigt die vorliegende Studie den Befund, dass die Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen seit Inkraftsetzung der OAK-BV-Weisungen wesentlich an Aussagekraft gewonnen haben. Vor dem vollständigen Ausweis der Vermögensverwaltungskosten lagen die ausgewiesenen Kosten bei rund 0.13%. Aufgrund des vollständigen Kostenausweises belaufen sie sich nun auf knapp 0.50%.
Die Durchschnittskosten verharren damit auf einem konstanten Niveau, mit leicht sinkender Tendenz in den Jahren 2016 und 2017. Angesichts des vorherrschenden Anlageumfelds und der dadurch resultierenden Flucht in eher kostenintensivere Sachwerte deutet diese Beobachtung gemäss Studie auf ein zunehmend kosteneffizient ausgelegtes Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen hin.
Die Studienautoren von c-alm stellen den Anlageverantwortlichen in der 2. Säule insgesamt gute Noten aus. Zum einen profitierten die Versicherten in der 2. Säule von den Preisvorteilen von grossen Anlegern. Zum anderen sei die teilweise monierte unterdurchschnittliche Performance im internationalen Vergleich vor allem auf das deutlich tiefere Zinsniveau in der Schweiz, und nicht auf eine unterdurchschnittliche Anlageleistung bzw. unzweckmässige Anlagerichtlinien zurückzuführen.
Negativzinsen als courant normal
Die SNB hat an einem Mediengespräch ihre Politik verteidigt. Den Banken und Pensionskassen unterstellte Nationalbankpräsident Jordan indirekt eine zu eng auf ihre eigenen Interessen ausgerichtete Analyse. «Wir sind überzeugt, dass der Nutzen (des Negativzins) klar überwiegt», sagte Jordan. Ausschlaggebend für seine Einschätzung sei, «dass wir eine Gesamtperspektive einnehmen und das Gesamtinteresse des Landes verfolgen». Der Gleichgewichtszins sei global gesunken, weil mehr gespart und verhältnismässig wenig investiert würde, was unter anderem mit der demografischen Entwicklung zusammenhänge. Um expansiv zu wirken, müsse der Leitzins unter den Gleichgewichtszins gesenkt werden. Der Negativzins von 0,75% wird unverändert fortgesetzt.
Änderungen in der 2. Säule und Steuerplanung
Die Begünstigungsregelung in der zweiten Säule wird weniger flexibel und Dividendenzahlungen aus qualifizierter Beteiligung werden höher besteuert. Dafür profitieren laut Pensexpert unter anderem Immobilienbesitzer bei Vorsorgestiftungen mit entsprechenden Anlagereglementen von neuen Investitionsmöglichkeiten.
Nothing Is Sacred for New Leader of CalPERS
It didn’t take Yu Ben Meng long to find problems at the nation’s largest pension fund.
Six months after starting as investment chief of the California Public Employees’ Retirement System, he told board members at a Santa Rosa, Calif., gathering in July that some older investments might be valued too richly, said people familiar with the matter. By fall, the fund had shaved the value of a real-estate investment trust and was looking more closely at a five-plus-year-old bet on a solar developer, other people said.
The steps are emblematic of Mr. Meng’s overhaul of the $389 billion fund known as Calpers. Now as his first year comes to a close, Calpers has cut ties with a longstanding manager on a hometown project, jettisoned underperforming stock pickers, and slowed work on a multibillion-dollar private-equity experiment.
Arbeitgeber gegen Treibsand und den ASIP
pw. In der NZZ bringen Valentin Vogt und Roland Müller, Präsident und Direktor des Arbeitgeberverbands, nochmals ihr mit den Gewerkschaften ausgehandeltes BVG-Reformprojekt in Stellung gegen den Vorschlag des ASIP. Sie appellieren an die Verantwortung von PK-Verantwortlichen, dieses Modell zu unterstützen, auch wenn ihre Kassen den Umwandlungssatz längst weit über die neue Zielgrösse von 6% hinaus gesenkt haben und wegen des geforderten halben Lohnprozents deren Destinatäre gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Sie schreiben:
Auf einen Nenner gebracht: Das Sozialpartnermodell stärkt, modernisiert und vereinfacht das BVG. Dies trifft auf alle Vorsorgewerke zu, denn die im Kompromiss vereinten Sozialpartner haben besonderes Gewicht auf eine ausgewogene Generalüberholung gelegt. Darum zielt die Kritik des Pensionskassenverbands Asip ins Leere. Er hat in diesen Spalten moniert, mit dem Sozialpartnermodell müssten sich Pensionskassen, die ihre Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich bereits deutlich gesenkt hätten, an der Gesundung von BVG-nahen Kassen beteiligen.
Für einen Pensionskassen-Chef, der sich lediglich um seine eigene wohldotierte Kasse kümmert, ist diese Haltung zwar nachvollziehbar. Ausgeblendet bleibt allerdings die Verantwortung für das Gesamtsystem. Für rund 30 Prozent der Erwerbstätigen, unter ihnen viele aus gewerblichen Branchen, liegen die Rentenleistungen beim gesetzlichen Minimum oder nur wenig darüber. Das symbolische Haus der beruflichen Vorsorge ist einsturzgefährdet, wenn die unterste Etage morsch und der Baugrund nicht mehr tragfähig ist.
Mithin setzt der Sozialpartnerkompromiss hier an: Er sichert die Zukunftsfähigkeit aller Kassen. Fehlt diese Garantie für die ganze berufliche Vorsorge und wird der von Gewerkschaften und Arbeitgebern austarierte Kompromiss im neu zusammengesetzten Parlament aufgeschnürt, droht ein Debakel. Dann wären sämtliche Akteure in einer wackligen Bauruine gefangen und müssten um die Renten zittern.
Swiss Life: Studie zur Gender Pension Gap
Swiss Life schreibt zu ihrer Studie über die unterschiedliche Rentenhöhe von Frauen und Männern in der 2. Säule:
Frauen erhalten heute im Alter rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Der sogenannte Gender Pension Gap nimmt zwar langsam ab, wird jedoch in absehbarer Zeit nicht verschwinden, wie eine umfassende Studie von Swiss Life zeigt. Am grössten ist der Gender Pension Gap bei verheirateten Frauen: Aufgrund der ökonomischen Einheit von Ehepaaren ist diese Differenz aber oft nicht unmittelbar spürbar. Direkt betroffen sind heute vor allem geschiedene Rentnerinnen. Als vorsorgetechnisch besonders tückisch erweist sich der Konkubinatshaushalt für jene Frauen, die sich primär um die Kindererziehung kümmern. Zu einer tieferen Rentendifferenz tragen heute bereits viele KMU mit einer teilzeitfreundlichen Anpassung des Koordinationsabzugs bei.
Die statistisch gemessenen Geschlechterunterschiede müssen – gerade im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die finanzielle Selbstbestimmung im Alter – differenziert betrachtet werden. Der Gender Pension Gap bedeutet nicht in jedem Fall, dass Altersrentnerinnen in ihrem finanziellen Spielraum tatsächlich stärker eingeschränkt sind als männliche Rentner. So ist die Rentendifferenz heute bei verheirateten Paaren mit knapp 50% am grössten. Weil sich mehr als 80% der verheirateten Paare aber als ökonomische Einheit verstehen und das gesamte Haushaltseinkommen zusammenlegen, dürfte der Gender Pension Gap für diese Frauen vielfach kaum spürbar sein.
Die Sicherheit der Ehe im Hinblick auf die Altersvorsorge kann jedoch trügerisch sein. Betrachtet man die heutige Rentnerinnengeneration, hat der Gender Pension Gap besonders für geschiedene Frauen grosse, effektiv spürbare Auswirkungen. 30% aller geschiedenen Rentnerinnen beziehen Ergänzungsleistungen – so viele wie in keinem anderen Zivilstand und deutlich mehr als geschiedene Männer.
Obwohl Frauen im Arbeitsmarkt viel aktiver sind als früher, liegt auch bei heutigen Familien gemäss einer Umfrage von Swiss Life sowohl das tatsächliche (41%) als auch das gewünschte Arbeitspensum der Mütter (48%) immer noch deutlich unter jenem der Väter (90% bzw. 74%). Eine grosse Mehrheit der Eltern lässt beim Pensumsentscheid die Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge ausser Acht: Nur 26% der befragten Eltern haben sich schon ernsthaft Gedanken darüber gemacht. Mütter, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, arbeiten im Schnitt zwölf Stellenprozentpunkte mehr als jene, die das bisher nicht getan haben.
Überbrückungsleistung mit viel politischem Gepäck
Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet. Damit will er eine Lücke in der sozialen Sicherheit schliessen. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Der Vorschlag ist in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen.
Auch die SGK des Ständerats reagierte positiv auf die Idee. In ihrer Mitteilung vom 22.11.19 heisst es: “In der Detailberatung folgte sie [die SGK] im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates und sieht – ohne Gegenantrag – strenge Anspruchsvoraussetzungen vor: Bezüger von Übergangsleistungen müssen mindestens 20 Jahre lang in der AHV versichert sein und mindestens 21 330 Franken pro Jahr verdient haben. Dieses Einkommen müssen sie in den 15 Jahren, unmittelbar bevor sie ausgesteuert werden, während mindestens zehn Jahren erzielt haben. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 100 000 Franken Vermögen haben, Ehepaare nicht mehr als 200 000 Franken. Für die Kommission bleibt die Integration in den Arbeitsmarkt vordringlich. Sie hält deshalb zusätzlich fest, dass Bezüger von Überbrückungsleistungen ihre Integrationsbemühungen jährlich nachweisen müssen (Art. 3 Abs. 5; 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).”
pw. Die SVP ist grundsätzlich gegen das Konzept, die FDP eigentlich auch, sieht sich aber durch mancherlei politische Überlegungen und Begleitumstände gezwungen, der Vorlage zuzustimmen. Fabian Schäfer hat in der NZZ die “Gemengelage” mit ihren europapolitischen und innerparteilichen Aspekten analysiert. Zu folgern ist, dass wir wohl zu einem unerwünschten und letztlich schädlichen und teuren Sozialversicherungsausbau kommen, obwohl die Argumente klar dagegen sprechen.
IPE Awards: ATP is Europe’s best pension fund
ATP (Denmark) was named European Pension Fund of the Year at last night’s IPE Awards dinner in Copenhagen.
The top prize was one of six awards scooped by Denmark’s biggest pension fund, including for Long-Term Investment Strategy, another gold award category.
The DKK 934bn (€105bn) investor was also recognised for its work in emerging markets and innovation.
Accepting the main award, Bo Foged (pictured far right above) said, “I didn’t expect to receive this prize, but thank you to the jury and the audience and also the team at ATP who worked really hard this year.”
9 Tipps zum Steuern sparen und zur Verbesserung der Altersvorsorge
Die Luzerner Zeitung gibt Tipps, was bis zum Jahresende mit Blick auf Steuern und Altersvorsorge von den Versicherten noch unternommen werden kann.






