Die OAK informiert, dass die  „Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen“, welche eine Beilage zu den Weisungen W – 02/2013 «Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» darstellt, angepasst worden ist. Die Anpassung betrifft die Anerkennung der Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von strukturierten Produkten des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte (SVSP).

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