Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet. Damit will er eine Lücke in der sozialen Sicherheit schliessen. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Der Vorschlag ist in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen.

Auch die SGK des Ständerats reagierte positiv auf die Idee. In ihrer Mitteilung vom 22.11.19 heisst es: “In der Detailberatung folgte sie [die SGK] im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates und sieht – ohne Gegenantrag – strenge Anspruchsvoraussetzungen vor: Bezüger von Übergangsleistungen müssen mindestens 20 Jahre lang in der AHV versichert sein und mindestens 21 330 Franken pro Jahr verdient haben. Dieses Einkommen müssen sie in den 15 Jahren, unmittelbar bevor sie ausgesteuert werden, während mindestens zehn Jahren erzielt haben. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 100 000 Franken Vermögen haben, Ehepaare nicht mehr als 200 000 Franken. Für die Kommission bleibt die Integration in den Arbeitsmarkt vordringlich. Sie hält deshalb zusätzlich fest, dass Bezüger von Überbrückungsleistungen ihre Integrationsbemühungen jährlich nachweisen müssen (Art. 3 Abs. 5; 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).”

pw. Die SVP ist grundsätzlich gegen das Konzept, die FDP eigentlich auch, sieht sich aber durch mancherlei politische Überlegungen und Begleitumstände gezwungen, der Vorlage zuzustimmen.  Fabian Schäfer hat in der NZZ die “Gemengelage” mit ihren europapolitischen und innerparteilichen Aspekten analysiert. Zu folgern ist, dass wir wohl zu einem unerwünschten und letztlich schädlichen und teuren Sozialversicherungsausbau kommen, obwohl die Argumente klar dagegen sprechen.

  Botschaft und Behandlung des Geschäfts in der SGK-S / NZZ