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Der Arbeitgeberverband zeigt sich glücklich über die bundesrätliche Vorlage zur BVG-Revision, die sich eng an das Modell der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hält. Der Verband schreibt:

Der Sozialpartnerkompromiss ist der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – den beiden Finanzierern des BVG – getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig. Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.

Das Vernehmlassungsverfahren dürfte diesen Frühling beendet sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit die Botschaft noch vor dem Sommer zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament weiterhin, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform rasch durch das Parlament kommt und nicht aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.

  Mitteilung SAV