Berset leitet Untersuchung gegen IV ein
Der Tages-Anzeiger berichtet über eine von Bundesrat Berset eingeleitete Untersuchung zu den Sparvorgaben des BSV.
Die restriktive Rentenpraxis der Invalidenversicherung rückt in den Fokus. Bisher legte der für die IV zuständige Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammen mit den kantonalen IV-Stellen jeweils jährliche Sparziele fest. Die «Leistungsziele» sollen gewährleisten, dass die Zahl der neuen Renten und die Kosten pro Versicherten weiter sinken oder zumindest nicht wieder ansteigen.
Doch nun stellt Sozialminister Alain Berset diese von den Behindertenverbänden kritisierte Praxis seines Bundesamtes infrage. «Bundesrat Berset hat eine interne Untersuchung gegen die Aufsichtstätigkeit der IV angeordnet», sagte sein Sprecher Peter Lauener. Hauptpunkt der Untersuchung seien die Zielvorgaben für die IV.
Wie diese Zielvorgaben aussehen, zeigt ein Dokument des Bundesamtes, das der TA-Redaktion vorliegt. Auf einer Tabelle ist für jeden der 26 Kantone ein Ziel vorgegeben. Dieses lautet für die meisten IV-Stellen: «halten oder senken» der Rentenquote sowie «halten oder senken» der Kosten pro Versicherten.
OAK zu Unterschriftenregelung und Offenlegung der Jahresrechnung
Die Oberaufsicht BVG hat eine Frage- und Antwortliste (FAQ) zur Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung publiziert. Sie schreibt dazu: Insbesondere die Unterschriftenregelung hat in der Praxis Fragen aufgeworfen. Das für die OAK BV wichtigste Anliegen ist, dass mit der Unterschriftenregelung ohne Weiteres ersichtlich wird, wer Vertragspartner ist und wer ausführender Experte. Es sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. In der nachfolgenden Darstellung ist ersichtlich, welche Varianten aus Sicht der OAK BV die Mindestanforderungen der Weisungen W-01/2012 an die Einhaltung der Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung erfüllen.
Assurinvest Herbsttagung
Am 22. Oktober 2019 fand im Renaissance Zurich Tower Hotel die jährliche ASSURINVEST Weiterbildungstagung für Stiftungsräte statt. Rund 130 Teilnehmer von mehr als 40 Pensionskassen verfolgten die Referate zu unterschiedlichen Themen der beruflichen Vorsorge. Diese reichten von Erläuterungen zu unterschiedlichen ALM-Studien Modellen, über die gerechte Verteilung von Überschüssen, die juristischen Herausforderungen von 1e Plänen bis hin zu neuen Altersrentenmodellen und einem Ausblick auf die Finanzmärkte und Weltwirtschaft. Das Thema Abgabe von Rentnerbeständen wurde ebenso gestreift, wie auch die politischen Herausforderungen von Rentnern in der beruflichen Vorsorge, welche im Rahmen einer hochkarätig besetzten, von Franz Fischlin moderierten Podiumsdiskussion mit Experten der beruflichen Vorsorge und Vertretern aus Politik diskutiert wurden.
Neuer Partner von PPCmetrics
Der Verwaltungsrat der PPCmetrics AG hat die Aufnahme von Dr. Luzius Neubert als Partner der PPCmetrics AG per 1. Januar 2020 bekanntgegeben.
Neubert ist seit 2007 in verschiedenen Funktionen bei PPCmetrics tätig, aktuell als Managing Director im Bereich Investment Consulting & Controlling. Neben der Beratung von Pensionskassen zählen die Vermögensanlagen von gemeinnützigen Organisationen und Versicherungsgesellschaften (speziell Krankenversicherer) sowie nachhaltige Anlagen (ESG) zu seinen Spezialgebieten.
Er ist Co-Autor der jährlich erscheinenden Publikationen «SwissFoundations Benchmark Report» und «Jahrbuch der Hilfswerke».
Neubert hat an der Universität Zürich zum Thema «Finanzmanagement von Non-profit-Organisationen» promoviert und ist CFA Charterholder. Neben seiner Tätigkeit bei PPCmetrics ist er Lehrbeauftragter der Universität Zürich sowie Dozent an der Fachschule für Personalvorsorge.
UBS Vorsorge-Index auf tiefstem Stand
Seit Ende 2016 tendiert der UBS-Vorsorgeindex Schweiz nach unten. Im zweiten und dritten Quartal 2019 setzte sich dieser Trend mit erhöhter Geschwindigkeit fort und so steht der Pulsmesser des Schweizer Vorsorgesystems auf seinem bisherigen Tiefststand. Vor allem die demografische Lage spitzte sich weiter zu, der Subindex Demografie ist somit der Haupttreiber der Verschlechterung. Die Alterung der Schweizer Bevölkerung schreitet rasant voran und mit dem näher rückenden Renteneintritt der Babyboomer-Generation finanzieren immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner.
Reformen sind notwendig, um die Leistungen der 1. und 2. Säule nachhaltig zu gewährleisten. Zwar wurde im Frühjahr die STAF angenommen, wodurch die AHV für kurze Zeit Erleichterung erhält, und auch über eine Reform der beruflichen Vorsorge wird diskutiert. Das Ziel eines langfristig stabilen Vorsorgesystems ist jedoch in weiter Ferne. So hat der Subindex Reformen kaum einen Einfluss auf das aktuelle Gesamtergebnis.
Vorschlag für einen vereinfachten Rentenzuschlag
Die Libera Vorsorgeexperten können dem Sozialpartnerkompromiss resp. der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision diverse gute Seiten abgewinnen, haben allerdings beträchtliche Vorbehalte gegenüber dem kollektiv finanzierten Rentenzuschlag, der sich laut ihrer Darstellung massiv vereinfachen liesse und auch ohne neue Lohnprozente zu finanzieren wäre. In ihrem Beitrag schreiben Benno Ambrosini, Ruben Lombardi und Matthias Wiedmer:
Die Reduktion des aktuellen BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8% ist dringend geboten, wenn auch der vorgeschlagene Wert von 6,0% im Alter 65 aus versicherungstechnischer Sicht als zu hoch beurteilt werden muss. Die durch die Halbierung des Koordinationsabzuges erreichte bessere Versicherung von tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigten ist aus sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht zu begrüssen, verursacht allerdings Mehrkosten. Ebenso führt die Abflachung der Altersgutschriften dazu, dass die älteren Arbeitnehmer ab Alter 55 auf dem Arbeitsmarkt weniger benachteiligt sind.
Zur Kompensation der Reduktion der BVG-Altersrente wird neu ein Rentenzuschlag eingeführt. Der Rentenzuschlag gibt eine unerwünschte, systemfremde und gemäss Gesetzesentwurf dauerhafte Vermischung von umlagefinanzierter erster Säule und kapitalgedeckter zweiter Säule.
Alle Neurentner sollen in Zukunft unabhängig der Höhe ihrer Altersrente aus der 2. Säule nach dem Giesskannenprinzip einen Rentenzuschlag im BVG erhalten. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage betragen die jährlichen Beiträge für die Finanzierung des Rentenzuschlags anfänglich rund 1.7 Mia. CHF und steigen bis 2030 auf über 1.8 Mia. CHF an.
Da am Anfang den jährlichen Beiträgen nur wenige ausbezahlte Rentenzuschläge gegenüberstehen, wird unter Annahme einer jährlichen Rendite von 1,5% bis 2045 im Sicherheitsfonds ein Kapital von rund 19 Mia. CHF aufgebaut. Nichts könnte besser illustrieren, dass damit innerhalb des BVG eine «Schatten-AHV» entsteht. Zusätzlich fällt die administrative Umsetzung des Rentenzuschlages innerhalb der 2. Säule reichlich komplex aus.
Die Vermischung von erster und zweiter Säule und die unnötige Verteilung nach dem Giesskannenprinzip sollten vermieden werden. Dies kann über eine einfache Modifikation des Rentenzuschlages erfolgen. In einer auf zehn Jahre beschränkten Übergangszeit erhalten nur diejenigen Neurentner einen einheitlich auf monatlich CHF 200 festgelegten lebenslangen Rentenzuschlag, bei welchen die Altersrente aus der Pensionskasse tiefer ausfällt als die sog. BVG-Schattenaltersrente.
Dabei wird die BVG-Schattenaltersrente einfach und pragmatisch aus dem bei Pensionierung vorhandenen BVG-Altersguthaben mit dem bisherigen BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8% berechnet. Der Rentenzuschlag wird dezentral von den betroffenen Pensionskassen mittels Rückstellungen oder allenfalls über Beiträge finanziert.
Mit einer solchen Übergangsregelung wird den wirklich von der Reduktion des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffenen Versicherten geholfen. Ebenso sind diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Pensionskassen ihre Umwandlungssätze bereits stärker auf ein realistisches Niveau gesenkt haben, nicht zur Zahlung von Umlagebeiträgen verpflichtet.
Ideologen und Technokraten
pw. Der Pensionskassenverband gerät neuerdings und eher ungewohnt von verschiedenster Seite unter Beschuss. SNB-Präsident Jordan wirft dem ASIP mangelndes Verantwortungsbewusstsein für die Gesamtinteressen vor. Und aus der linken Ecke tönt es neuerdings ganz ähnlich, nachdem vor der AV2020-Abstimmung der Verband noch mit Lob überschüttet wurde.
Urs Eicher, Präsident des gewerkschaftlichen PK-Netz, verübelt es dem ASIP, dass er den SoPaKo (Sozialpartnerkompromiss) kritisiert und eigene Vorstellungen zur Revision entwickelt hat. Der Vorschlag wird von ihm pauschal als “Technokraten-Modell” und als “eine von unzähligen Schreibtischübungen einzelner PK-Experten” abgetan. Allerdings gelingt es Eicher nicht, den Sinn des 200 Franken-Rentenzuschlags beim Kompromiss zu offenbaren . Sicherheitshalber wird er nicht einmal erwähnt. Bei dessen Entstehung waren offensichtlich Ideologen am Werk, denen wir in der 2. Säule deutlich mehr misstrauen als den Technokraten. Sie sind es nämlich, die für die Blockaden und die unerwünschte Umverteilung verantwortlich sind, welche mit dem Kompromissvorschlag noch verstärkt wird.
BSV Mitteilungen Nr. 151
Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 151 des BSV sind erst die zweiten im laufenden Jahr; Nr. 151 erschien im Mai. Entsprechend umfangreich ist der Inhalt ausgefallen. Diverses ist nicht mehr brandaktuell, doch gibt die Inhaltsübersicht einen Eindruck davon, was in den letzten sieben Monaten auf eidg. Ebene und an wichtigen Gerichtsurteilen in der 2. Säule sich ereignet hat.
Die Mitglieder der SGK-N und S
Nationalrat
- Humbel Ruth Präsident/in Nationalrat Aargau Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Aeschi Thomas Nationalrat Zug Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Amaudruz Céline Nationalrat Genf Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- de Courten Thomas Nationalrat Basel-Landschaft Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Dobler Marcel Nationalrat St. Gallen FDP-Liberale Fraktion (RL) Feri Yvonne Nationalrat Aargau Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Glarner Andreas Nationalrat Aargau Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Gysi Barbara Nationalrat St. Gallen Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Herzog Verena Nationalrat Thurgau Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Hess Lorenz Nationalrat Bern Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Lohr Christian Nationalrat Thurgau Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Mäder Jörg Nationalrat Zürich Grünliberale Fraktion (GL)
- Maillard Pierre-Yves Nationalrat Waadt Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Mettler Melanie Nationalrat Bern Grünliberale Fraktion (GL)
- Meyer Mattea Nationalrat Zürich Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Moret Isabelle Nationalrat Waadt FDP-Liberale Fraktion (RL)
- Nantermod Philippe Nationalrat Wallis FDP-Liberale Fraktion (RL)
- Porchet Léonore Nationalrat Waadt Grüne Fraktion (G) Prelicz-Huber Katharina Nationalrat Zürich Grüne Fraktion (G)
- Roduit Benjamin Nationalrat Wallis Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Rösti Albert Vizepräsident/in Nationalrat Bern Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Sauter Regine Nationalrat Zürich FDP-Liberale Fraktion (RL)
- Schläpfer Therese Nationalrat Zürich Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Wasserfallen Flavia Nationalrat Bern Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Weichelt-Picard Manuela Nationalrat Zug Grüne Fraktion (G)
Ständerat
- Rechsteiner Paul Präsident/in Ständerat St. Gallen Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Bischof Pirmin Ständerat Solothurn Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Carobbio Guscetti Marina Ständerat Tessin Sozialdemokratische Fraktion (S)
- Dittli Josef Ständerat Uri FDP-Liberale Fraktion (RL)
- Ettlin Erich Vizepräsident/in Ständerat Obwalden Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Gapany Johanna Ständerat Freiburg FDP-Liberale Fraktion (RL) Germann Hannes Ständerat Schaffhausen Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Graf Maya Ständerat Basel-Landschaft Grüne Fraktion (G) Häberli-Koller Brigitte Ständerat Thurgau Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Hegglin Peter Ständerat Zug Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP. (M-CEB)
- Kuprecht Alex Ständerat Schwyz Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
- Müller Damian Ständerat Luzern FDP-Liberale Fraktion (RL) Stöckli Hans Ständerat Bern Sozialdemokratische Fraktion (S)
SNB-Gelder an die AHV?
Der Tages-Anzeiger berichtet über Bemühungen hinter den Kulissen, jährlich 2 Mrd. Franken aus den Nationalbankreserven an die AHV zu transferieren.
Hinter den Kulissen wird in Geheimverhandlungen über eine unheilige Allianz diskutiert, die bereits weit gediehen ist. Ziel ist es, jährlich rund 2 Milliarden Franken aus den Nationalbankreserven in die AHV zu transferieren. Dies soll möglichst ohne Änderung der Verfassung geschehen.
Begründung für den Transfer ist, dass die 2 Milliarden etwa das Geld sind, das die Nationalbank über die Erhebung der Negativzinsen verdient und dies ungefähr dem entspricht, was der Altersvorsorge jährlich fehlt. Denn zwar ist die AHV von den Negativzinsen befreit, aber die Pensionskassen zählen zu den Hauptbetroffenen.
Involviert sind Politiker von SP und SVP, Gewerkschafter und auch Serge Gaillard von der Eidgenössischen Finanzverwaltung. SVP-Nationalrat Alfred Heer bestätigt, dass es solche Gespräche gibt.
SRF: Stimmen zur BVG-Revision
In der Tagesschau der SRF kommen diverse Akteure zu Wort: BR Berset, SAV-Direktor Müller, sgv-Direktor Bigler und SGB-Präsident Maillard.
“Verfehlte Polemik des Asip”
Markus Brotschi, Bundeshausredaktor des Tages-Anzeiger, unterstützt den Bundesrat mit dessen Vorlage zur BVG-Reform und kritisiert den Pensionskassenverband.
Tatsache ist, dass mit dem Zuschlag die Rentenkürzungen ausgeglichen werden, die durch die Sanierung der zweiten Säule entstehen. Die Finanzierung über Lohnprozente hat eine sozialpolitische Komponente: Gutverdiener zahlen wesentlich mehr an den Rentenausgleich als jene, die am meisten vom Ausgleich profitieren. Diese Umverteilung ist ein Zugeständnis der Arbeitgeber an die Gewerkschaften, ohne deren Unterstützung die Reform erneut zum Scheitern verurteilt ist. Wenn selbst der Arbeitgeberverband hinter dem ordnungspolitischen Sündenfall steht, kann man ihn getrost hinnehmen.
Die Reform dient vor allem Pensionskassen, die nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum abdecken. Sie versichern vor allem Arbeitnehmer aus dem Tieflohnbereich und geraten wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der tiefen Renditen zunehmend in Schwierigkeiten. Von der Reform der Sozialpartner werden aber auch viele Frauen profitieren, die wegen ihrer Teilzeitpensen bisher nur sehr kleine Renten aus der zweiten Säule bekamen. Sie profitieren davon, dass nun ein grösserer Anteil ihres Lohnes versichert wird. Diese Vorteile sollten jene bedenken, die nun auch diese Reform wieder zu Fall bringen wollen.
Das Schwierige an der ganzen Übung ist, dass viele Pensionskassen auf eine Reform nicht zwingend angewiesen sind. Denn die meisten decken überobligatorische Leistungen ab und lösen das Problem über Rentensenkungen. Solche sind zulässig, solange die Pensionskassen die gesetzlich garantierten Leistungen gewähren.
Die Polemik der Pensionskassen gegen den Vorschlag der Sozialpartner ist jedoch verfehlt. Denn nicht sie zahlen die Kosten der Reform, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer über zusätzliche Lohnabzüge. Zudem stimmt die Behauptung des Pensionskassenverbandes nicht, die meisten Kassen hätten die Hausaufgaben gemacht. Bei einigen Kassen sind künftige Rentner mit massiven Renteneinbussen konfrontiert, weil die Pensionskassen die Kürzungen nur ungenügend ausgeglichen haben.
Der Bundesrat präsentiert die BVG-Revision
YouTube Video der Pressekonferenz zur Vernehmlassung über die BVG-Revision.
“Die Medizin ist schlimmer als die Krankheit”
Hansueli Schöchli, bekanntlich noch nie ein Freund des Sozialpartner-Kompromisses zur BVG-Revision, hält nun auch nach Bekanntgabe der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates mit Kritik nicht zurück. Er schreibt:
Mit dem BVG-Reformvorschlag wird die AHV-Praxis der Umverteilung in die zweite Säule importiert. Auf diesen Import, der das traditionelle Prinzip der beruflichen Vorsorge (jeder spart für sich selber) weiter aushöhlt, kann man getrost verzichten. Es gibt deutlich günstigere Reformmodelle ohne Giesskanne, mit weniger versteckten Umverteilungen und mit weit weniger Ungerechtigkeit zwischen den Generationen.
Solche Verbesserungen widersprächen dem «Sozialpartner-Kompromiss», doch ein gewerkschaftliches Referendum gegen eine abgespeckte Vorlage wäre kein Drama: Will das Volk die Blockade, bliebe es zwar beim überrissenen Mindestumwandlungssatz, doch dies wäre das kleinere Übel als der unsägliche Vorschlag des Bundesrats. Dann könnte man sich auf eine Minireform mit wenig umstrittenen Teilen beschränken, welche etwa Teilzeiterwerbstätigen nützen und die Finanzierung von Verlusten bei jenen Vorsorgeeinrichtungen erleichtern, die nur wenig überobligatorisches Kapital haben.
“Umverteilung mit der Giesskanne”
Der Pensionskassenverband äussert sich in einer Mitteilung ablehnend zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur BVG-Revision:
Der Bundesrat hat in seinem, vor allem auf dem Sozialpartnerkompromiss basierenden Vorschlag einige Elemente des ASIP-Vorschlages in ähnlicher Form übernommen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ist hingegen klar abzulehnen.
Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.
Mit dem bundesrätlichen Vorschlag würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten.
Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.
Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst haben: der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt gemäss verschiedenen Quellen schon heute weniger als 5,8% im Alter 65. Der Bundesrat sollte daher bei der Reform auch berücksichtigen, was die Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich beschlossen haben.





