OAK: Einkauf in 1e-Pläne
Die Oberaufsichtskommission BV legt in der Mitteilung 1/2020 die Grundsätze für den Einkauf in 1e-Pläne dar und folgt dabei der Praxis der Direktaufsicht. Der Schritt wird ausführlich begründet. Die OAK schreibt dazu:
Art. 1 Abs. 5 Bst. b BVV 2 legt fest, nach welchen Kriterien die Einkaufstabellen für Vorsorgepläne mit Wahl der Anlagestrategie nach Art. 1e BVV 2 erstellt werden müssen, damit der Grundsatz der Angemessenheit eingehalten ist.
In der Praxis gibt es verschiedene Auffassungen, wie diese Bestimmung auszulegen ist, weshalb sich die OAK BV veranlasst sieht, ihre Auslegung öffentlich zu kommunizieren und zu begründen.
Die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden akzeptieren bei Reglementen von 1e Vorsorgeplänen lediglich Einkaufstabellen, die für die Berechnung der Einkaufssumme keine höheren Beiträge als durchschnittlich 25 Prozent des versicherten Lohns pro mögliches Beitragsjahr ohne Aufzinsung berücksichtigt.
Sie akzeptieren keine Aufzinsung, auch wenn die Beiträge durchschnittlich tiefer als 25 Prozent des versicherten Lohnes angesetzt werden. Die OAK BV teilt diese Auslegung.
PPCmetrics zur aktuellen Lage auf dem Finanzplatz
PPCmetrics hat eine Umfrage bei den wichtigsten Vermögensverwaltern von Schweizer Pensionskassengeldern durchgeführt, welche zu folgenden Erkenntnissen geführt hat:
- Alle Vermögensverwalter haben einen Notfallplan bis am 31.03.2020 aktiviert. Die Aktivierung war mit keinen besonderen Störungen verbunden. Alle Anbieter können die wichtigsten Dienstleistungen für Kunden erbringen.
- Rund 50% der Anbieter sind in einem «Full Home Office» Modus, die übrigen haben ein Split-Office, d.h., ein Teil der Mitarbeiter ist abwechselnd im Büro anwesend. Im Durchschnitt sind 85% der für die Vermögensverwaltung von Schweizer Pensionskassen relevanten Mitarbeiter im Home Office.
- Kein Vermögensverwalter hatte einen Ausfall einer Gegenpartei von Währungsabsicherungen oder anderen OTC Derivaten oder im Bereich des Securities Lending. Teilweise wurden Securities Lending Programme eingestellt.
- In der Phase bis Ende März waren primär Abflüsse bei den liquiden Anlagen zu verzeichnen. Zudem sind die Rücknahmespreads teilweise stark gestiegen.
Immobilien, Mietzinse und Pensionskassen im Zeichen von Corona
Pensionskassen sind bedeutende Immobilienbesitzer und Vermieter. Praktisch alle Ladengeschäfte und viele Gewerbebetriebe sind von den Notrechtsmassnahmen massiv betroffen und derzeit ohne Einkünfte. Sie pochen auf Erleichterungen, auch bei der BVK. Die Kasse zögert. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Rolf und Gerda Salzmann führen zusammen einen Coiffeursalon am Zürcher Bahnhofplatz. Seit drei Wochen haben sie geschlossen. Ihre Angestellten sind auf Kurzarbeit. Bei der Pensionskasse BVK, ihrer Vermieterin, haben Sie sofort ein Gesuch um Mietzinserlass gestellt. Doch die bietet lediglich einen Aufschub der Zinszahlung für die Monate April bis Juni an.
Gerda Salzmann ist enttäuscht über das Angebot: «Eine Stundung nützt uns wenig. Wenn wir unsere Fixkosten nicht senken können, müssen wir Schulden machen – oder den Laden aufgeben.» Das Traditionsgeschäft beim Zürcher HB nach achtzig Jahren aufzugeben, täte dem Unternehmerpaar weh. Gerda Salzmann sagt, sie könne nicht verstehen, dass die BVK in dieser Ausnahmesituation und in ihrer Verantwortung als Pensionskasse einen Leerstand riskiere. (…)
Die Publica 2019 – und heute
Die Pensionskasse des Bundes schreibt zum Jahresabschluss 2019:
Auf das schwierige Vorjahr folgte 2019 ein Jahr mit einer erfreulichen Netto-Gesamtperformance von 8,98 Prozent. Alle Hauptanlageklassen wiesen für 2019 positive Renditen aus. Per 31. Dezember 2019 lag der Gesamtdeckungsgrad bei 104,1 Prozent. Der Verwaltungsaufwand betrug im Berichtsjahr 160 Franken pro versicherte oder rentenbeziehende Person und die Vermögenverwaltungskosten blieben mit 0,20 Prozent insgesamt auf tiefem Niveau.
Ergänzend wird angefügt:
Bedingt durch die Coronakrise sind diese Zahlen zum heutigen Zeitpunkt überholt. Eine Prognose, wann der Abschwung in eine graduelle Erholung übergehen wird, ist vorderhand nicht möglich. Umso wertvoller sind die positiven Renditen aus dem Berichtsjahr 2019.
Mehr Prämien und Gewinn
2019 stiegen die Prämieneinnahmen der PK-Rück um 10 % auf CHF 162 Mio. Die Anzahl der Versicherten erhöhte sich auf 229f000 Personen (+16 %). Damit erhöhte die PK-Rück erneut ihren Marktanteil auf nunmehr 18 (Vorjahr: 17) %.
Das Geschäftsjahr wird mit einem deutlichen Gewinn in der Höhe von CHF 6,3 Mio. (+64 %) und einem erneuten Anstieg des Eigenkapitals auf CHF 78,1 Mio. (+9 %) abgeschlossen.
Weiter heisst es in der Mitteilung: “Wir sind aktiv daran, die Folgen von COVID-19 fur unsere Kunden und deren Versicherten einzuschätzen und potenzielle Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
Stellungnahme Vorsorgeforum zur BVG-Reform
Wie üblich hat das Vorsorgeforum eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliederverbände zur BVG-Reform verfasst. Beteiligt sind der Pensionskassenverband ASIP, inter-pension, der Versicherungsverband, die Kammer der PK-Experten die Aktuarvereinigung sowie der Gewerbeverband.
Während die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent sowie die Notwendigkeit von Kompensationsmassnahmen ausser Frage steht, wird der vom Bundesrat resp. den Sozialpartnern vorgeschlagene Rentenzuschlag einhellig abgelehnt.
Unterschiedliche Meinungen bestehen bei der Finanzierung der Massnahmen für die Uebergangsgeneration. Eine Mehrheit spricht sich für eine zentrale Finanzierung aus, der ASIP will dafür die bestehenden Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen einsetzen.
Über die engere Thematik der Vernehmlassung hinaus wird die Erhöhung des Referenzalters und die Entpolitisierung der technischen Parameter gefordert. Dazu heisst es:
Es steht ausser Frage, dass die Senkung des gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent längst nicht mehr den versicherungstechnischen Gegebenheiten entspricht. Selbst die in Expertenkreisen häufig zu hörende Forderung einer Senkung auf 5 Prozent scheint im Lichte der aktuellen Verhältnisse bereits wieder als ungenügend.
Wenn die Arbeitsgruppe des Vorsorgeforums sich deshalb dem Bundesrat mit dem Vorschlag einer Senkung auf 6 Prozent anschliesst, so geschieht das unter Berücksichtigung der politischen Realitäten und mit der gleichzeitigen Forderung, dass die Festlegung des Umwandlungssatzes aus dem Gesetz zu entfernen ist.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse (Parl. Initiative Bortoluzzi 12.414; Motion der SGK-N 16.3350) aufzunehmen. Es geht nicht an, dass jede BVG-Revision stets von diesem einen Parameter dominiert wird, was zu unfruchtbaren Auseinandersetzungen und Blockaden führt. Eine versicherungstechnische Grösse hat im Gesetz nichts zu suchen.
Sozialwerke im Rückblick 2019
Die AHV schliesst das Jahr 2019 mit einem negativen Umlageergebnis von -1‘170 Millionen Franken ab. Dieses Resultat liegt im Trend, der bereits seit 2014 beobachtet wird. Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (2‘801 Millionen Franken) kompensiert den Verlust des Umlageergebnisses. Somit weist das Gesamtbetriebsergebnis der Versicherung einen Gewinn von 1‘682 Millionen Franken per 31. Dezember 2019 auf.
Das Umlageergebnis der IV (-383 Millionen Franken), einschliesslich der auf IV-Schuld gegenüber der AHV bezahlten Zinsen (51 Millionen Franken), hat sich durch das Ende der Zusatzfinanzierungsperiode stark verschlechtert. Das Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (407 Millionen Franken) hat diesen Verlust auf das Umlageergebnis mehr als kompensiert. Somit beläuft sich das Betriebsergebnis auf insgesamt 24 Millionen Franken.
Das Umlageresultat der EO hat sich leicht verbessert. Die Sozialversicherung schliesst im Jahr 2019 mit einem Gewinn von 53 Millionen Franken ab. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf 142 Millionen Franken.
“BVG Reform – Ein Trauerspiel”
In der Gewerbezeitung kommentiert sgv-Vizedirektor Kurt Gfeller die Situation bei der Vernehmlassung zur BVG-Reform. Aus seiner Sicht ein Desaster für Bundesrat und Arbeitgeberverband.
Eine rasche BVG-Reform ist unumgänglich. Doch das Vernehmlassungsverfahren gleicht einem Trauerspiel. Es begann damit, dass Bundesrat Alain Berset das bestenfalls von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützte Gewerkschaftsmodell praktisch unverändert zur Bundesratsvorlage erklärte. Dass dies nicht gut gehen konnte, war absehbar.
Die Vernehmlassung entwickelte sich dann auch zusehends zum Fiasko. Die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie die Versicherungs- und Vorsorgewelt distanzierten sich in aller Deutlichkeit vom Vernehmlassungsentwurf und entwickelten ein Alternativmodell, das gute Chancen hat, die Hürden einer Volksabstimmung zu meistern.
Drei Tage vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist – als längst alle Meinungen gemacht und eine Vielzahl von Stellungnahmen bereits eingereicht waren – verlängerte Berset daher kurzum die Vernehmlassungsfrist. Der Vorwand: die Corona-Krise …
D: Staat kommt Pensionsfonds entgegen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstützt die Pensionsfonds und ihre Trägerunternehmen im Umgang mit den Auswirkungen der Coronakrise. Die Behörde hat die Verpflichtung der Trägerunternehmen bis 2021 ausgesetzt, ihren Pensionsfonds im Falle von Engpässen bei der Bedeckung nicht-versicherungsförmiger Verpflichtungen kurzfristig zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen zu müssen.
Hotel statt Bürogebäude
Die Pensionskasse Stadt St. Gallen kann die weiteren Planungen rund um die Villa Wiesental an die Hand nehmen. Der Sondernutzungsplan ist rechtskräftig. Neben der renovierten Villa soll anstelle eines Bürogebäudes ein neues Hotel entstehen.
“Senioren sollen finanziell helfen”
In der Aargauer Zeitung weist Stefan Schmid auf die Tatsache, dass es zwar die Senioren sind, die am stärksten unter dem Virus leiden, es aber die Aktiven sind, welche finanziell am stärksten betroffen sind:
Die Zeche dieser Krise bezahlen (…) die Erwerbstätigen – sie gehen in Kurzarbeit, sie verlieren ihre Jobs, sie kämpfen in manchen Fällen um die nackte Existenz. Während Renten und AHV-Beiträge vom Staat garantiert sind, brechen den Jungen Arbeitsplätze und Perspektiven weg. Das sind jene Generationen, die mit ihren Löhnen angesichts zu hoher Rentenversprechen in der zweiten Säule bereits seit Jahren die älteren Semester quersubventionieren. Die Umverteilung von jung zu alt wird mit Corona weiter akzentuiert. Das muss korrigiert werden.
Noch steht unser Leben praktisch still. Es ist jetzt Zeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die am meisten betroffene Altersgruppe möglichst umfassend zu schützen, indem wir alle zu Hause bleiben. Doch sie wird kommen, die Zeit des Ausgleichs und der Entschädigung. Die Erwerbstätigen wer- den sich zu Recht daran erinnern, wer ökonomisch am meisten unter dem Lockdown gelitten hat.
Deckungsgrade im freien Fall
Complementa hat eine erste Schätzung der durchschnittlichen Deckungsgrade nach Abschluss des Q1 2020 erstellt. Allerdings ohne Differenzierung nach Rechtsform. Dazu wird ausgeführt:
Eine ausserordentliche Lage in der Schweiz, immer mehr Infizierte und einschneidende Massnahmen von Regierungen weltweit. Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte, wovon mitunter Schweizer Pensionskassen betroffen sind: Die Gewinne aus dem hervorragenden Anlagejahr 2019 sind mehr als aufgebraucht. Der durchschnittliche Deckungsgrad sank von 109.5% (Ende 2019) auf nur mehr 101.7% per Ende März 2020.
UBS: Webcast mit Daniel Kalt zur Corona-Krise
Das Virus hat nicht nur Hunderttausende Menschen angesteckt, sondern auch die Weltwirtschaft. Und angesichts von Lockdown und milliardenschwerer Nothilfen stellt sich die Frage, ob wegen Covid-19 nicht nur Menschen sterben, sondern auch Volkswirtschaften.
Was heisst das für Pensionskassen und andere institutionelle Anleger?
In seinem Webcast vom 31. März analysiert Daniel Kalt, UBS-Chefökonom Schweiz, die aktuelle Situation. Er erläutert mögliche Szenarien und deren potenzielle Auswirkungen – und wie sich institutionelle Anleger auf die ungewisse Zukunft einstellen können.
SAV: “Breite Unterstützung für Revision”
Der Arbeitgeberverband hält in seiner Stellungnahme zur BVG-Revision an seiner ursprünglichen Haltung fest und spricht von einer breiten Unterstützung des Vorschlags durch seine Mitglieder. In einer Mitteilung ist die Rede von einem bröckelnden Fundament der beruflichen Vorsorge, die eine rasche Revision nötig mache.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst deshalb die Vorlage des Bundesrates, die auf dem sorgfältig ausgearbeiteten und ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss beruht. Die Vernehmlassungsantwort der Arbeitgeber mit den konsolidierten Antworten der zahlreichen Zuschriften der SAV-Mitglieder zeigt klar: Die grosse Mehrheit trägt das Konzept als Kompromiss mit. Die Arbeitgeberorganisationen aus der französischsprachigen und italienischsprachigen Schweiz stehen sogar geschlossen hinter der Vorlage.
“Unbeirrt für die Rentenreform”
Hansueli Schöchli wundert sich in der NZZ über die Haltung des Arbeitgeberverbands, der trotz verbreiteter Kritik “unbeirrt” an der bundesrätlichen BVG-Reformvorlage festhält, die auf dem sog. Sozialpartnerkompromiss beruht. Er will gehört haben, die bürgerlichen Parteien hätten sich auf einen Alternativvorschlag geeinigt, der ohne den Rentenzuschlag auskommt.
Rätselhaft war vor allem, weshalb der Arbeitgeberverband diesen Vorschlag unterschrieben hatte. Der Vorschlag spiegelt im Wesentlichen die Haltung der Gewerkschaften und widersprach diversen früheren Grundsätzen der Arbeitgeber ebenso wie der kritischen Haltung des Arbeitgeberverbands zur Rentenreform, die 2017 an der Urne gescheitert war.
Diesen Montag hat der Dachverband der Arbeitgeber anlässlich der Publikation seiner Vernehmlassungsantwort erklärt, dass es eine «breite Unterstützung der Arbeitgeber» für den Revisionsvorschlag des Bundesrats gebe. Die «grosse Mehrheit» der Mitglieder trage das Konzept als Kompromiss mit.
Die Vernehmlassungsantwort des Arbeitgeberverbands hatte laut Beobachtern verbandsintern Kontroversen ausgelöst. Von einer «breiten Unterstützung» der Arbeitgeber kann denn auch kaum die Rede sein. Diverse gewichtige Branchenverbände lehnen zentrale Elemente der Vorlage ab. Dies betrifft namentlich Chemie/Pharma, Banken, Detailhandel, Bau, Versicherungen, Gastgewerbe, Informatik/Telekommunikation und Hotellerie. Man frage sich, wer denn überhaupt noch dafür sei, sagt einer der Kritiker.






