imageIn der Gewerbezeitung kommentiert sgv-Vizedirektor Kurt Gfeller die Situation bei der Vernehmlassung zur BVG-Reform. Aus seiner Sicht ein Desaster für Bundesrat und Arbeitgeberverband.

Eine rasche BVG-Reform ist unumgänglich. Doch das Vernehmlassungsverfahren gleicht einem Trauerspiel. Es begann damit, dass Bundesrat Alain Berset das bestenfalls von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützte Gewerkschaftsmodell praktisch unverändert zur Bundesratsvorlage erklärte. Dass dies nicht gut gehen konnte, war absehbar.

Die Vernehmlassung entwickelte sich dann auch zusehends zum Fiasko. Die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie die Versicherungs- und Vorsorgewelt distanzierten sich in aller Deutlichkeit vom Vernehmlassungsentwurf und entwickelten ein Alternativmodell, das gute Chancen hat, die Hürden einer Volksabstimmung zu meistern.

Drei Tage vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist – als längst alle Meinungen gemacht und eine Vielzahl von Stellungnahmen bereits eingereicht waren – verlängerte Berset daher kurzum die Vernehmlassungsfrist. Der Vorwand: die Corona-Krise …

Zum noch grösseren Fiasko verkam die Vernehmlassung für den Arbeitgeberverband. Mit Ausnahme der in Nibelungentreue verharrenden Maschinenindustrie lehnen alle grossen Branchen wie der Bau, die Banken, die Versicherungen, der Detailhandel, Chemie und Pharma, Informatik und Telekommunikation sowie Gastgewerbe und Hotellerie den sogenannten «Sozialpartnerkompromiss» ab.

Trotzdem wird behauptet, eine «grosse Mehrheit der Mitglieder» unterstütze die Vorlage. Angeblich sollen Mitgliederverbände aus dem Gewerbe den Ausschlag gegeben haben. Tatsache ist: Alle beim Schweizerischen Gewerbeverband sgv eingegangenen Stellungnahmen der Doppelmitglieder lehnen entweder den unsäglichen Rentenzuschlag oder die Halbierung des Koordinationsabzugs dezidiert ab. Die Medienmitteilung des Arbeitgeberverbandes lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen: sehr viel Wunschdenken bei doch eher tiefem Realitätsgehalt.

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