SAV: Lukas Müller-Brunner wird Nachfolger von Martin Kaiser
Der Arbeitgeberverband informiert über die Wahl von Lukas Müller-Brunner zum neuen Ressortleiter Sozialpolitik. Er nimmt seine Tätigkeit per 1. April auf.
Ab dem 1. April wird Lukas Müller-Brunner beim Schweizerischen Arbeitgeberverband die Leitung des Ressorts Sozialpolitik und Sozialversicherungen übernehmen. Seit 2016 amtet Müller-Brunner als Assistenzprofessor für Management & Regulierung am Institut für Accounting, Controlling und Auditing an der Universität St. Gallen, wo er zuvor einen Lehrauftrag innehatte. Müller-Brunner beschäftigt sich in zahlreichen Forschungsprojekten und Publikationen mit dem Thema der Altersvorsorge.
Berufliche Erfahrungen sammelte Müller-Brunner unter anderem bei Lantal Textiles, in der Wirtschaftsprüfungs-Abteilung der KPMG, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Accounting, Controlling und Auditing an der Universität St. Gallen und als Personalvorsorgeberater bei Swisscanto / Prevanto.
Müller-Brunner studierte an der Universität St. Gallen und schloss sein Masterstudium mit einem M.A. in Accounting und Finance ab. Nach einer Zusatzausbildung in Wirtschaftspädagogik doktorierte er mit einer Dissertation zur Rechnungslegung von Vorsorgeverpflichtungen.
PKSBB: Markus Hübscher tritt zurück
pw. Die Pensionskasse SBB berichtet über den Rücktritt ihres Geschäftsführers Markus Hübscher (58). Ein Zeitpunkt für den Rücktritt ist noch nicht festgelegt. Hübscher hat 2013 für Aufregung gesorgt, als er die Einführung flexibler Renten erwog. Die Gewerkschaften und unter den Medien insbesondere der Blick gaben sich empört, dass man an so etwas auch nur denken könnte. Die “Wackelrenten” mussten wieder begraben werden. U.a. auch nachdem der Bundesrat Druck ausgeübt hat. Bei der Festlegung der technischen Parameter ging Hübscher recht forsch vor. Bereits vor zwei Jahren wurde der UWS auf 4,7% gesenkt. Hübscher möchte sich künftig auf Beratungsmandate konzentrieren.
Der langjährige Geschäftsführer der PK SBB, Markus Hübscher, hat sich entschieden, sein Amt abzugeben. Der genaue Zeitpunkt seines Rücktritts steht noch nicht fest. Der Stiftungsrat der PK SBB hat die Nachfolgeregelung eingeleitet.
Der 58jährige Markus Hübscher orientierte den Stiftungsrat diese Woche über seine Pläne, als Geschäftsführer der PK SBB zurückzutreten. Er kommuniziere seine Demission «frühzeitig, um so eine nahtlose Amtsübergabe zu ermöglichen», gab Hübscher bekannt. Er hatte das operative Geschäft der PK SBB seit Herbst 2009 erfolgreich geführt. Zuvor war Hübscher bei verschiedenen Banken im Bereich der institutionellen Vermögensverwaltung in leitendenden Funktionen tätig.
Der Stiftungsrat nahm Hübschers Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis. «Markus Hübscher hat für unsere Pensionskasse und für die über 55‘000 Versicherten und Rentner eine überaus engagierte und erfolgreiche Arbeit geleistet», sagte Stiftungsratspräsident Markus Jordi. Er dankte Hübscher «für die langjährige hervorragende Arbeit». Als Geschäftsführer der PK SBB habe Hübscher – so Jordi – «massgeblich zur Sanierung und Stabilisierung unserer Pensionskasse beigetragen.»
Weitere Empfehlungen zur Corona-Pandemie
Der ASIP hat an seine Mitglieder eine weitere Mitteilung mit Empfehlungen im Zusammenhang mit der Coronakrise verschickt. Die Mitteilung kann mit untenstehendem Link heruntergeladen werden. Sie behandelt folgende Themen:
- Kurzarbeit und Beiträge an die PK
- Finanzielle Lage
- PK als Immobilieneigentümerin
- Organisation / Strukturen
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- Home Office (grenzüberschreitende Tätigkeit)
- Temporäre Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven
Der Verband hat für seine Mitglieder zudem eine Helpdesk eingerichtet, das für die Beantwortung weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie zur Verfügung steht.
Arbeitnehmerbeiträge aus Reserven
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.
BVG-Reform: Vernehmlassungsfrist verlängert
Das BSV teilt mit, dass die Vernehmlassungsfrist für die laufende BVG-Reform als Folge der Coronakrise um zwei Monate bis 29. Mai 2020 verlängert wird.
Schweizer Personalvorsorge online
Der Verlag vps.epas, Herausgeberin der Schweizer Personalvorsorge, hat aufgrund der besonderen Situation die Zeitschrift online und frei zugänglich gestellt. Sie kann damit von den Abonnenten im “Home Office” aber auch von allen anderen Interessierten an Fachinformationen über die 2. Säule vorübergehend unentgeltlich heruntergeladen werden.
Pensionskassen erleiden «Corona-Schock»
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Auswirkungen des Corona-Crashs auf die Finanzierungssituation der Pensionskassen, die Zinsentwicklung und mögliche Entwicklungen bei 1e-Plänen.
Die Entwicklung beeinträchtigt auch die Deckungsgrade der Pensionskassen bereits erheblich. Diese Kennzahl zeigt auf, wie gut eine Einrichtung finanziert ist. Laut dem Beratungsunternehmen Mercer lag der durchschnittliche (technische) Deckungsgrad der Schweizer Pensionskassen Ende 2019 bei rund 115% bis 120%. Nach dem Corona-Schock dürfte der Grossteil der Pensionskassen nun noch einen Deckungsgrad von knapp über 100% ausweisen.
Die erfreulichen Erträge der Pensionskassen aus 2019 von zwischen 9% und 12% hätten deren Widerstandsfähigkeit gestärkt, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Die Ereignisse der letzten Tage hätten den grössten Teil der gebildeten Reserven wieder vernichtet. Es sei aber zu früh, «das Gespenst von Unterdeckungen an die Wand zu malen». Die Pensionskassen hätten Erfahrungen mit früheren Krisen und seien gerüstet, um den Herausforderungen mit angepassten Massnahmen zu begegnen.
“Verlierer” und “Gewinner” der Krise
Die NZZ hat ein Interview mit Martin Jansssen, Ecofin, zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Pensionskassen geführt. Auszüge:
Herr Janssen, wie schlagen sich die Schweizer Pensionskassen in der Corona-Krise?
Schweizer Pensionskassen waren Ende 2019 im Durchschnitt zu 30% in Obligationen, von Staatsanleihen bis High-Yield Bonds oder Emerging Markets, investiert. Weitere 30% der Gelder lagen in Aktien, 25% in Immobilien, 10% in alternativen Anlagen wie Private Equity oder Hedge-Funds und 5% in Cash. Je nach Marktgängigkeit der Anlagen, nach Art und Umfang der Absicherung und nach Anlagegefäss erzielten solche Portfolios in diesem Jahr Renditen zwischen –5% und weniger als –20%. Der Durchschnitt dürfte bis Montagabend etwa bei –15% gelegen haben.
Bei den Verpflichtungen gibt es derweil grosse Unterschiede, man denke beispielsweise an eine Start-Up-Firma mit jungen Mitarbeitern oder an eine Kasse mit einem hohen Rentneranteil. Je nach dem, wie die Verpflichtungen aussehen, sind die Verluste bis heute unbedeutend bis katastrophal. Panische Reaktionen sind aber nicht zu beobachten. Oft wird der Einbruch mit der Finanzkrise verglichen, die auch vorübergegangen sei. Die meisten Pensionskassen halten an ihrer Strategie fest. In wenigen Fällen wurde das Rebalancing – die regelmässige Rückkehr zur Strategie – ausgesetzt.
Immobilienmarkt: “Abbiegen vor dem Crash”
Die aktuelle und erwartete Verfassung des Immobilienmarkts ist Thema bei finews:
Wer dem Schweizer Liegenschaftsmarkt den Puls fühlen will, der folgt den Immobilienfonds. Nicht nur werden deren Anteile an der Schweizer Börse SIX gehandelt. Die Vehikel müssen auf Wunsch der Anleger hin auch die verwalteten Vermögen auszahlen – und das geht nur über den Verkauf von Investments.
Mit dem sich ausbreitenden Coronavirus steigt auch bei diesen Investments die Nervosität. Die Kurse des «Betongolds» sind unter Druck, was dazu führt, das diverse Schweizer Immobilienfonds mit einem Abschlag zum inneren Wert gehandelt werden. Dies insbesondere, wenn die Fonds stark gegenüber Geschäftsimmobilien exponiert sind.
Am (gestrigen) Montag vermeldete der Versicherer Helvetia, dass die Zeichnungsfrist für die Erstemission des Immobilienfonds Helvetia Swiss Property Fund verschoben werde – und erwähnte explizit das «anspruchsvolle» Anlageumfeld rund um die Krankheit Covid-19.
Fängt nun die Abwärtsspirale am Schweizer Immobilienmarkt, an dem auch das Zinsengeschäft der meisten Inlandbanken hängt, unweigerlich an zu drehen?
Wie finews.ch berichtete, rechnen Experten der Grossbank UBS damit, dass das einstige Boom-Business eine Preiskorrektur um bis zu 20 Prozent wegstecken könnte. Donato Scognamiglio, seines Zeichens Gründer und CEO des Zürcher Immobilienberatungs- und Bewertungsspezialisten Iazi, mahnt ebenfalls zu Besonnenheit. «Im jetzigen Umfeld», sagte er, «zeigt sich, dass Angst Gift für alles ist – so auch für den Immobilienmarkt.»
Viele träumen von der Frühpensionierung …
Gemäss Umfragen würden zahlreiche Arbeitnehmer gerne vor dem regulären Alter in den Ruhestand gehen. Doch der Trend läuft in die Gegenrichtung.
Corona: Kulanz gegenüber Mietern
Der Blick schreibt über das Verhalten grosser Vermieter – dazu gehören auch Pensionskassen – gegenüber den Mietern, in der aktuellen Krise. Erkennbar ist, dass vielfach Kulanz geübt wird.
Die Immobilienverwalterin Privera mit 80’000 Objekten fordert eine schweizweite Lösung für den anstehenden Zügeltermin per Ende März. «Ohne nationale Lösung riskieren wir Ende März unter Umständen prekäre Zustände», sagt Privera-Sprecherin Katharina Bornhauser gegenüber BLICK auf Anfrage. Es dürfte Situationen geben, bei welchen Personen ohne Wohnungen dastünden – weil etwa die alte Wohnung abgegeben wurde, die neue jedoch weiter belegt ist.
Da etliche Mieter Mühe haben werden, die Miete zu bezahlen, versuche Privera zudem seit letzter Woche, zwischen den Gewerbemietern und Immobilienbesitzern einen Dialog herzustellen. Dies insbesondere, weil mit den Mietzinszahlungen oft nachfolgend auch weitere Verpflichtungen gedeckt werden (u.a. auch die Altersvorsorge).
Unter den Immobilienbesitzern ist die Zurich Versicherung nach Swiss Life die zweitgrösste. Danach folgen Migros, Swiss Re und die Asga Pensionskasse. Bei der Zurich-Versicherung können Mieter, die wegen Covid-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten werden, ein Gesuch um eine Stundung oder Herabsetzung des Mietzinses einreichen, sagt Zurich-Sprecher David Schaffner auf Anfrage. Entsprechende Gesuche würden einzeln geprüft.
Der Geschäftsleiter der Migros Pensionskasse Immobilien, Christoph Ryter, sagt auf Anfrage: «Bei Geschäftsmieten bieten wir auf Antrag ab sofort für alle von den behördlichen Massnahmen betroffenen Mietern eine Stundung der Miete für drei Monate an.» Für Wohnungsmieter gelte: Sofern sie selbständigerwerbend und von den behördlichen Auflagen direkt betroffen seien, erhalten sie auf Begehren hin eine Stundung der Miete für einen Monat.
Die Gross-Immobilienbesitzerin Asga betont: Grundsätzlich bleibe die Mietzinspflicht gemäss Mietvertrag bestehen. «Aber in Härtefallen bei Mietwohnungen und Gewerbeliegenschaften sind wir bestrebt, in Zusammenarbeit mit Betroffenen und den Liegenschaftsverwaltern eine Lösung zu finden», sagt Asga-Sprecher Roman Bühlmann.
Wer ist die Schönste im ganzen Land?
vps.epas, Herausgeberin der Schweizer Personalvorsorge, vergibt zum 2. Mal den Prix vps.epas. Ein Nominierungskomitee unter der Leitung von Jacques-André Schneider (das Komitee zählt 21 Mitglieder!) hat eine Shortlist mit fünf Pensionskassen plus zwei Institutionen erstellt. Die PKs sind: Asga, PK Bosch, PK des Staates Wallis, Perkos (Ev.ref. Kirche Ostschweiz), PK Roche plus die SVVK-ASIR und der Verein BVG-Auskünfte. Die Nominierten bekommen alle den Prix vps.epas, wer die meisten Stimmen erhält, den speziellen Leserpreis. Teilnehmen kann man unter vps.epas.ch. Es gibt Preise zu gewinnen.
Prüfung der Handlungsfähigkeit im Ernstfall
Pensionskassen müssen ebenso wie zahlreiche andere Einrichtungen auch in Zeiten der Corona-Krise ihre Handlungsfähigkeit bewahren. Mit der zunehmenden Anzahl an Infektionen erhöht sich nun aber das Risiko, dass auch sie und ihr unmittelbares Umfeld betroffen sein könnten. Darauf weist der Schweizer Ableger des globalen Beratungsunternehmens Willis Towers Watson hin und warnt, dass Homeoffice oder gar eine Quarantäne-Situation mit kompletten Ausfällen das Tagesgeschäft der Pensionskasse zum Stillstand bringen könnten.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Unternehmensberater eine gründliche Prüfung der eigenen Handlungsfähigkeit im Ernstfall und eine Abfrage bei sämtlichen Geschäftspartnern über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen. Anhand der obigen Checkliste können die Verantwortlichen in Vorsorgeeinrichtungen prüfen, ob sie auch bei einer Verschlimmerung der Krise handlungsfähig bleiben und ihren Verpflichtungen nachkommen können.
Finma sondiert bei Grossversicherungen
Die Handelszeitung schreibt über Kontakte der Finma mit grossen Versicherungsgesellschaften zur Überprüfung der Auswirkungen des Coronavirus auf ihre Finanzierungssituation.
Die führenden Versicherungsgesellschaften befinden sich in Gesprächen mit der Finanzaufsicht Finma, Thema: Die Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf ihre Kapitalpuffer und Geschäftsaktivitäten. Dies meldet «Bloomberg» unter Berufung auf «unterrichtete Kreise».
Die Aufsichtsbehörde habe Swiss Re, Zurich, Swiss Life und andere heimische Versicherer kontaktiert, um Kapital- und Liquiditätsfragen nach dem Markteinbruch und vor einer erwarteten Welle von Ansprüchen im Zusammenhang mit Coronavirus-Todesfällen zu erörtern.
Die Finma stehe wie in solchen Situationen üblich mit den Beaufsichtigten in «engem Kontakt», kommentierte ein Sprecher. Die Behörde beobachte die Situation und mögliche Auswirkungen genau beobachte. Tendenziell seien die Versicherungsunternehmen stärker von Finanzmarktkorrekturen betroffen als von Schadensfällen.
Einkommensgruppen und Abgaben
Gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik umfasst im Jahr 2017 die mittlere Einkommensgruppe 57,7% der Bevölkerung. Der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe blieb in den vergangenen 20 Jahren weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 56,8% (im Jahr 2013) und 61,3% (2009).
Die Annahme einer übermässigen Belastung der mittleren Einkommensgruppe durch obligatorische Ausgaben (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Krankenkassenprämien sowie Alimente) lässt sich statistisch nicht belegen: Im Jahr 2017 betrug der Anteil dieser Ausgaben am Bruttoeinkommen in der mittleren Einkommensgruppe 28%, während er in der einkommensschwächsten und einkommensstärksten Gruppe bei etwas mehr als 30% lag. Zwischen 1998 und 2017 sind die obligatorischen Ausgaben in den beiden letztgenannten Gruppen im Übrigen stärker gestiegen.




