BFS: Arbeitskräfteerhebung 2019
In der Schweiz hatte im Jahr 2019 rund jeder zweite Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. 18,9% arbeiteten hauptsächlich oder regelmässig von zuhause aus und 5,1% waren auf Abruf tätig. Samstagsarbeit war für fast jede fünfte erwerbstätige Person, Sonntagsarbeit für jede zehnte die Regel.
2019 hatten 7,7% der Arbeitnehmenden einen befristeten Vertrag. Das ist 1 Prozentpunkt mehr als 2010 (6,7%). 16,7% der befristeten Arbeitsverträge betrafen Praktika (2010: 15,2%). Unter Ausklammerung der Praktikumsverträge hat der Anteil der befristeten Verträge von 5,7% im Jahr 2010 auf 6,5% im Jahr 2019 zugenommen.
COVID-19 makes Swiss pension reform increasingly urgent
The recent decline of pension funds assets, which has been caused by the COVID-19 crisis, makes for a reform of Switzerland’s occupational pensions even more urgent, the managing director of the employers association Schweizerische Arbeitgeberverband, Roland Müller, told IPE.
The Swiss Employers’ Association expects the Federal Council to submit its message to parliament as soon as its operations resume back to normal, he said.(…)
“The extension of the deadline will not affect our position,” he said, adding that social partner compromise has broad support from the association’s members.
For Sergio Bortolin, managing director of Aska Pensionskasse, an occupational pensions reform is inevitable due to demographic developments, the ongoing low interest rate environment, and other social changes.
“The redistribution from actively insured persons to pensioners must be reduced to an acceptable level,” he added.
Retirement & Investment News: Corona
Die April 2020-Ausgabe der Retirement & Investment News von Aon ist einer aktuellen Bestandesaufnahme der 2. Säule gewidmet. Auszüge:
Sollten die 2019 getroffenen Entscheidungen bezüglich einer Senkung des technischen Zinssatzes rückgängig gemacht werden?
Wir empfehlen, dies nicht zu tun, da dies nur ein buchhalterischer Trick wäre, der die Beurteilung der finanziellen Situation des Pensionsfonds in keiner Weise verändern würde.
Sollte der Beschluss zur Verzinsung der Altersguthaben für 2019 rückgängig gemacht werden?
Wir sind der Meinung, dass die hier von den gemeinsamen Gremien getroffene Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden sollte. Wenn sich die Finanzmärkte zu Beginn des Geschäftsjahres sehr günstig entwickeln, findet keine Revision des gutgeschriebenen Zinssatzes des Vorjahres zugunsten der Versicherten statt. Die Wertschwankungsreserve muss hier ihre Rolle spielen.
Sollte die ursprüngliche Zinsentscheidung rückgängig gemacht werden und ein Zinssatz von 0% auf Veränderungen im Finanzjahr 2020 angewandt werden?
Die Entscheidung hier hängt von der finanziellen Situation der Pensionskasse ab. Wenn man sich nicht nahe an einer Unterdeckung befindet, könnte eine solche Entscheidung von den Versicherten angefochten werden. In anderen Fällen müssen die Struktur der Kasse, ihre Sanierungsfähigkeit und die reglementarischen Bestimmungen berücksichtigt werden. Wenn eine 0 %-Entscheidung ins Auge gefasst wird, ist es ratsam, vorsichtig zu sein und die Grössenordnung des durch eine solche Entscheidung erzielten Nutzens in Betracht zu ziehen.
Kann die Zahlung von Beiträgen an die Pensionskasse aufgeschoben werden?
Der ASIP hat ihre Ansichten zu diesem Thema geäussert, und wir stimmen dem zu. Die absolute Grenze ist hier in Art. 66 Abs. 4 BVG definiert: Die Überweisung der Beiträge an die Pensionskasse erfolgt spätestens am Ende des ersten Monats, der auf das Kalender- oder Versicherungsjahr folgt, für das die Beiträge geschuldet werden.
“Les caisses de pension doivent prévoir le pire”
Tribune de Genève: En pleine crise du coronavirus, un prof de l’Uni de Zurich critique les conditions imposées pour la gestion d’une fortune du 2e pilier de plus de 900 milliards.
Des experts du second pilier s’empressent maintenant de démentir ou de nuancer la pertinence de cette analyse. «Les caisses de pension suisses doivent, bien entendu, tenir compte de leur capacité à assumer des risques. Aucune directive ne leur impose toutefois de vendre leurs actions au plus mauvais moment. Nos membres ont en outre réalisé une excellente performance l’an dernier. Celle-ci leur a permis de constituer des réserves. Elles peuvent aujourd’hui être utilisées pour amortir les conséquences liées à la crise du coronavirus», estime Yves-Marie Hostettler, représentant romand de l’Association suisse des institutions de prévoyance (ASIP).
“Geschäftsmieten: PKs werden gnädiger”
“Die Mieten belasten in der Coronakrise noch viele Gewerbler. Einige Pensionskassen und Versicherungen wollen nun entgegenkommen”, schreibt das St.Galler Tagblatt.
Einen Schritt weiter [als die Helvetia-Versicherung] gehen die Valiant-Bank und ihre Pensionskasse. Sie erlässt allen KMU, die in einer ihrer Liegenschaften eingemietet sind, die Mieten für die Monate Mai und Juni. «Ausgenommen davon sind nur drei Grossunternehmen», sagt Pressesprecher Marc Andrey. Einen Unterschied, ob das KMU direkt von den bundesrätlichen Massnahmen betroffen ist oder nicht, macht die Valiant nicht. «Zuerst wollten wir eine Selektion machen», sagt Andrey. «Aber das war nicht zielführend. So werden alle gleich behandelt.» (…)
Nicht nur Restaurants oder Coiffure, deren Betriebe schliessen mussten, sind von den Massnahmen betroffen. Auch Unternehmen, die geöffnet bleiben dürfen, haben oft starke Einbussen. Das sei auch eine Frage der Gerechtigkeit, sagt Stefan Schäfer, Geschäftsführer der St.Galler Pensionskasse. «Ein Coiffeur hat zum Beispiel gar keine Einnahmen mehr. Andere Geschäfte können noch etwas verdienen. Wir streben Gleichbehandlung an.»
Einbruch der Vermögenswerte
Willis Towers Watson schreibt zu den Ergebnissen des Swiss Pension Finance Watch – Q1/2020:
Die Pensionspositionen in den Bilanzen von Schweizer Unternehmen haben unter den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Märkte im ersten Quartal 2020 stark gelitten. Der Einbruch der Anlagevermögenswerte führte dazu, dass der Pension Index von Willis Towers Watson erst zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren unter 100 % absackte.
Die negative Anlagerendite im ersten Quartal machte die hervorragenden Entwicklungen der Anlageperformance aus dem Jahr 2019 weitestgehend zunichte, jedoch wurden die Verluste in den Bilanzpositionen durch die steigenden Diskontierungssätze teilweise wieder ausgeglichen.
Insgesamt nahm der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) um rund 7 % ab, wie aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht. Er sank von 105,2 % per 31. Dezember 2019 auf 98,3 % per 31. März 2020.
CS PK-Index Q1 2020
Die CS schreibt zur Entwicklung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen-Index im 1. Quartal 2020:
Im Berichtsquartal nimmt der Pensionskassen Index um 13.77 Punkte resp. -7,40% ab; dies ist das erste nicht-positive Quartal seit dem 4. Quartal 2018. Per 31. März 2020 steht der Index bei 172,36 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Seit Beginn der Aufzeichnung war die Performance nur im 3. Quartal 2001 mit -7,91% noch geringer.
“Der korrekte Umwandlungssatz liegt bei 3,7%”
Cash hat Hansruedi Scherrer, VR-Präsident und Partner von PPCmetrics, zu den Folgen der Corona-Krise für die Pensionskassen befragt. Auszüge:
cash: Wie tangiert die Krise die Pensionskassen?
Hansruedi Scherer: Der offensichtlichste Einfluss zeigt sich bei den Anlagen. Die meisten Pensionskassen haben zwischen 25 und 45 Prozent Aktienanteil und noch weitere risikobehaftete Anlagen. Nach dem Absturz und der teilweisen Erholung am Aktienmarkt liegen die Renditen nun zwischen minus 5 und minus 10 Prozent. Nach einer Reihe von guten Jahren mit guten Renditen können dies die meisten Pensionskassen noch verkraften.
Also stellt der Absturz der Aktienmärkte von den Rekordhochs im Februar kein fundamentales Problem dar?
Die Vermögensverwaltung ist in solchen Phasen deutlich erschwert. Bei der hohen Volatilität mit Aktienindexbewegungen von bis zu 10 Prozent an einem einzelnen Tag war es zum Teil schwierig, Investitionsentscheidungen umzusetzen. Viele Marktteilnehmer übersehen zudem, dass nicht nur die Aktienkurse nach unten gestürzt, sondern auch die Risikoprämien nach oben gegangen sind. Mit High-Yield-Anleihen konnte man in den vergangenen Wochen ähnlich viel verlieren wie mit Aktien. Auch die Spreads bei Unternehmensanleihen sind gestiegen und die Liquidität vieler Märkte war extrem tief.
Wie trifft die Krise die Pensionskassen ausserhalb der Anlagethematik?
Unterschätzt wird der so genannte Zweitrunden-Effekt. Restrukturierungen und Entlassungen in den Unternehmen können zu Strukturveränderungen bei den Pensionskassen führen. Die Altersstruktur, also das Verhältnis von Versicherten zu Rentenbezügern, kann dadurch für die Pensionskasse ungünstiger werden. Deswegen kann die eine oder die andere Vorsorgeeinrichtung an Risikofähigkeit einbüssen. Dies würde bedeuten, dass etwa die Aktienanteile gesenkt werden müssten.
US Corporate Pensions See $93 Billion Funding Gain in March
Defying forecasts of another grim month due to global market volatility, the funded status of the 100 largest US corporate pension funds surprisingly increased $93 billion in March despite deteriorating economic conditions amid the COVID-19 pandemic.
Just a month after hitting its lowest level in more than three years the Milliman 100 Pension Funding Index (PFI), which tracks the funded ratio for the 100 largest corporate pension plans in the US, rose to 85.6% from 82.1% at the end of February. Consulting firm Milliman said the funding improvement was the direct result of a strong surge in the monthly discount rate to 3.39% from 2.69%.
CIO /
Die Alten werden mehr
Ende 2019 lebten in der Schweiz 8’603’900 Menschen, das sind 59’400 Personen bzw. 0,7% mehr als 2018. Seit 2017 ist das Wachstum weniger stark ausgeprägt als in den Vorjahren. Den grössten Zuwachs verzeichnete der Kanton Zürich, während die Kantone Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Nidwalden und Tessin einen Bevölkerungsrückgang verbuchten.
Die Zahl der Personen ab 65 Jahren erhöhte sich von 1’577’300 im Jahr 2018 auf 1’606’100 im Jahr 2019 (+1,8%). Der Anteil der älteren Menschen nahm weiter zu und belief sich auf 18,7%, während derjenige der 0- bis 19-jährigen Bevölkerung rückläufig war (2018: 20,0%; 2019: 19,9%).
In manchen Kantonen ist der Anteil älterer Menschen bereits höher als jener der Kinder und Jugendlichen, namentlich in den Kantonen Tessin, Graubünden, Basel-Landschaft, Nidwalden, Schaffhausen, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Solothurn, Uri, Jura und Wallis.
453’800 Personen waren 80 Jahre oder älter, das sind 2,3% mehr als 2018. Sie machen 28,3% der Bevölkerung ab 65 Jahren aus. In folgenden elf Kantonen ist der Anteil der älteren Menschen höher als im Schweizer Durchschnitt: Basel-Stadt, Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Jura, Zürich, Waadt und Luzern.
Ende 2019 lebten in der Schweiz 1600 Personen ab 100 Jahren, das sind 4,8% mehr als im Vorjahr. Auf 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner entfallen damit 19 Personen ab 100 Jahren. Dieser Anteil ist in Basel-Stadt am höchsten und in Zug am tiefsten (37 bzw. 11 Personen ab 100 Jahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner).
430 Mio. Mietzinseinnahmen gefährdet
430 Mio. Franken pro Monat – auf diesen Betrag belaufen sich die Mietzinse für Geschäftsflächen, deren Nutzung durch die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt eingeschränkt ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Wüest Partner im Auftrag des SVIT Schweiz. SVIT Schweiz schreibt dazu:
Derzeit diskutieren Immobilien- und Mieterverbände unter der Leitung des Bundes über die mietrechtlichen Verpflichtungen von Geschäftsmietern, deren Tätigkeit durch die «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» (COVID-19-Verordnung 2) untersagt oder eingeschränkt ist. Zu den betroffenen Sektoren gehören nebst vielen der Detailhandel und die Gastronomie.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hat beim Beratungsunternehmen Wüest Partner eine Studie zur Abschätzung der betreffenden Mietzinsvolumen in Auftrag gegeben. Während Gewerbetreibende mit dem Problem laufender Mietkosten bei fehlendem Umsatz konfrontiert sind, stehen Vermieter – Pensionskassen, Versicherungen, Private und zahlreiche andere Eigentümer – unter Druck, Mietzinse für Ihren Kapitaleinsatz und für die Abgeltung von Fremdkapitalzinsen, für den Betrieb und die Instandhaltungs- und Instandsetzung der Immobilien sowie für Leistungsverpflichtungen, wie z. B. Rentenzahlungen zu generieren.
UBS PK-Performance März 2020
- Die Corona-bedingten Turbulenzen führten bei den Pensionskassen
in unserem Sample zu einer durchschnittlichen Monatsperformance
von –5,61% im März nach Gebühren. - Keine einzige der rund 70 Vorsorgeeinrichtungen verzeichnete eine
positive Performance. Das beste Ergebnis erzielte eine grosse Pensionskasse
mit –2,67%, das schlechteste eine kleine mit –10,74%. - Die Performance ausländischer Aktien war so schlecht wie zuletzt
2008, alternative Anlagen schnitten deutlich besser ab als Aktien
und Anleihen insgesamt.
BR: Kein Notrecht bei Geschäftsmieten
Die NZZ äussert sich zur Haltung des Bundesrats, kein Notrecht bei der Frage der Miete für zwangsweise geschlossenen Geschäfte anzuwenden. Rechtlich ist ungeklärt, ob die Miete unter den gegebenen Umständen geschuldet ist. Auf Seite der Vermieter ist wenig Entgegenkommen auszumachen.
Der Bundesrat appellierte an die Mieter und Vermieter, den Dialog zu suchen und zu konstruktiven und pragmatische Lösungen Hand zu bieten. Dies könnten (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Vertragsverlängerungen usw. umfassen.
Die Vermieterseite habe versprochen, bereit zu sein für Lösungen. Umgekehrt sollten die Mieter nicht vergessen, dass auch die Vermieter finanzielle Verpflichtungen hätten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wurde zudem zusammen mit dem Finanzdepartement beauftragt, mit einem Monitoring die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.
Wohlfahrtsfonds im Krisenmodus
Judith Yenigün-Fischer vom Newsletter “aktuell” von vps.epas hat Daniela Schneeberger, Präsidentin von Patronfonds, zur aktuellen Situation der Wohlfahrtsfonds befragt. Auszüge:
Welche zusätzlichen Finanzierungszwecke wären aktuell während der Coronakrise sinnvoll?
Wir haben dem Bundesrat bereits ein Gesuch für eine Notverordnung «Wohlfahrtsfonds» unterbreitet. Er soll prüfen, ob während der Corona-Pandemie zwei weitere Leistungszwecke innerhalb des Notrechts genutzt werden könnten. Wohlfahrtsfonds soll die Übernahme des 20-Prozent-Verdienstausfalls bei Kurzarbeit sowie eine erweiterte Mitfinanzierung von Sozialplänen bei betrieblichen Entlassungen infolge der Coronakrise ermöglicht werden.
Welche wären auch langfristig wünschenswert?
Wir wollen, dass Wohlfahrtsfonds mehr Leistungen im Bereich Prävention sprechen können. Hierzu habe ich im vergangenen Jahr eine Parlamentarische Initiative lanciert. Wir denken zum Bei-spiel an die Unterstützung von Massnahmen zur Integration von kranken oder invaliden Arbeitnehmern oder die Finanzierung eines freiwilligen Gesundheitschecks ab einem definierten Alter.
Welche zusätzlichen Finanzierungszwecke wären nicht wünschenswert beziehungsweise nicht sinnvoll?
Wir raten unseren Mitgliedern in der aktuellen Krise ab, Darlehen an den Arbeitgeber ohne genügende Sicherheiten zu sprechen. Der Arbeitgeber soll auf die Möglichkeiten des Bunds und der Kantone zurückgreifen.
APK: Rücktritt des Präsidenten
Die Aargauer Zeitung berichtet über den Rücktritt des Präsidenten der Aargauischen Pensionskasse:
Martin Sacher tritt per sofort als Präsident und Mitglied des Vorstands der Aargauischen Pensionskasse APK zurück. Dies teilt die APK am Mittwoch mit und hält zugleich fest, der Vorstand nehme den Rücktritt mit grossem Bedauern zur Kenntnis. Sacher habe sich in seiner Arbeit nicht mehr vom Vorstand getragen gefühlt und sich deshalb entschlossen, das Mandat niederzulegen, heisst es zur Begründung des plötzlichen Abgangs. Sacher habe sich stets umsichtig für die Interessen der Versicherten und eine gesunde Entwicklung der APK eingesetzt. Der Vorstand wird bis auf Weiteres von Vizepräsident Jan Schneider geleitet.




