Stillstand bei Volksbegehren
Der Bundesrat hat eine Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren erlassen. Dies nachdem er am bereits im Grundsatz entschieden hatte, dass die Sammel- und Behandlungsfristen für Volksinitiativen und fakultative Referenden vorübergehend ruhen sollen. Während die Fristen stillstehen, dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Es werden auch keine Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt. Der Fristenstillstand gilt ab dem 21. März 2020 und bis zum 31. Mai 2020.
Der Stillstand betrifft diverse Begehren im Bereich der sozialen Sicherheit und Altersvorsorge. Zu nennen sind “Vorsorge ja – aber fair”, die Initiative für eine 13. AHV-Rente oder die Rentenalter-Initiative der Jungfreisinnigen.
Mercer: Anlegen in Zeiten des Virus
Mercer hat einen Artikel mit der Frage “A double hit for pension funds?” publiziert. finews schreibt dazu:
Wie das Beratungsunternehmen Mercer in einem Papier schreibt, lag der von der Privatbank Pictet erhobene BVG-Index per 16. März um 13,4 Prozent tiefer als zu Jahresbeginn. Mercer beschäftigt in Zürich und in Nyon über 100 Pensionskassen-Berater.
Der Chart zeigt, dass die Anlageklasse der Staatsanleihen ihre Funktion als Fels in der Brandung auch in dieser Krise gut erfüllt hat. Allein: Das Aktien-Exposure nun zugunsten von Anleihen zu reduzieren, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Denn mit Zinsen wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich noch weniger Geld als bislang verdienen lassen, hält Mercer fest.
Als Sofortmassnahme rät Mercer den Pensionskassen, ihr Fremdwährungsexposure zu prüfen und Absicherungsmassnahmen zu treffen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Ausserdem müssten sich die Stiftungsräte nun sofort mit der Frage beschäftigen, ob ihre Vorsorgewerke die Auszahlungskriterien ändern müssen, um ihre Deckungsgrade nicht über Gebühr zu strapazieren.
Plan B für die BVG-Reform
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érôme Cosandey von Avenir Suisse befasst sich mit der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Reform und stellt die diversen Alternativen vor. Er kommt zum Schluss:
Die Varianten auf dem Tisch zeigen, dass es unterschiedliche Lösungen gibt. Der Bundesrat wäre gut beraten, diese Vielfalt zur Kenntnis zu nehmen. Behauptungen wie «Der Vorschlag der Regierung ist das einzige gangbare Modell» oder «Es gibt keinen Plan B» rufen bei den Bürgern Abwehrreflexe hervor, auf solche Nötigungsversuche reagieren sie meist extrem allergisch.
Der von den Sozialpartnern ausgearbeitete und vom Bundesrat übernommene Kompromiss ist ein wichtiger Schritt im demokratischen Entscheidungsfindungsprozess, kann ihn jedoch nicht ersetzen. Weder auf der linken noch auf der rechten Seite werden die Parlamentarier bereit sein, dieses umstrittene Projekt einfach kommentarlos abzusegnen. Der Bundesrat hat bei der Auswertung der Resultate aus der Vernehmlassung die Pflicht, die Vorteile aller zur Diskussion stehenden Modelle hervorzuheben. Den Politikern obliegt es, diese dann intelligent in die Reform zu integrieren.
Reform ohne Rentenzuschlag, dafür mit einem UWS von 5,8%
Der ASIP hat seine Stellungnahme zur BVG-Revision publik gemacht. In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu:
Als Fachverband hält der ASIP an seinem bereits im Mai 2019 vorgestellten Konzept fest. Eine Umfrage unter den Mitgliedern hat in allen Landesteilen und über viele Branchen hinweg breite Zustimmung zu den entsprechenden Elementen des Vorschlags ergeben. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was speziell tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften im Vergleich zur heutigen steilen Staffelung leicht abgeflacht werden.
Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der ASIP ein systemkonformes Konzept für den Erhalt des Leistungsniveaus vor. Durch eine einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens bei Pensionierung während einer Übergangsfrist von zehn Jahren soll sichergestellt werden, dass auch diese Generation praktisch keine Renteneinbussen erleidet. Ein solcher Ausgleich kann weitgehend aus schon vorhandenen Rückstellungen bei den Pensionskassen finanziert werden.
In Erinnerung zu rufen ist, dass es bei Einführung des BVG vor 30 Jahren im Bereich des Obligatoriums die vorgeschriebenen Sondermassnahmen gab (sie betrugen sogar 1% der versicherten Löhne), welche damals ohne Probleme von Vorsorgeeinrichtungen mit BVG-nahen Vorsorgeplänen finanziert werden konnten. In Analogie dazu sind die Kosten für die notwendigen Kompensationsmassnahmen überschaubar und können von den betroffenen BVG-nahen Kassen ohne weiteres getragen werden. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene generelle Verteuerung der Sozialabgaben durch einen neuen und zeitlich nicht limitierten Lohnabzug ist nicht nötig, hält der Fachverband fest.
Medienmitteilung / Stellungnahme
Frankly: 3a goes digital
Die ZKB schreibt zu ihrer neuen APP zur Verwaltung von 3a-Sparkonten bei der Bank:
Die Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank hat heute die schweizweite Lancierung der 3a-App frankly bekanntgegeben. Mit der rein digitalen Stand-alone-Lösung zur Verwaltung der privaten Vorsorge erweitert die Vorsorgestiftung ihr Dienstleistungsangebot im Bereich der privaten Vorsorge um einen digitalen Kanal.
Die Vorsorge-App frankly ist ein rein digitales Produkt, die Dienstleistungen sind entsprechend jederzeit verfügbar. Der Eröffnungsprozess mit biometrischem Login erlaubt es den Nutzern, sich innerhalb weniger Minuten via Mobile zu identifizieren und registrieren. Die Eröffnung, der kostenlose Transferprozess und die Investitionen in die Swisscanto-Anlageprodukte sind für die Nutzer einfach und intuitiv.
Kurseinbruch und PK-Vermögen, Folgen für BVG-Reform
Der Tages-Anzeiger bringt die Daten, welchen einen Eindruck davon geben, wie die Kurseinbrüche der letzten Tage und Wochen die Pensionskassen treffen.
Noch zu Beginn des Jahres waren die meisten Pensionskassen in einer komfortablen Situation – das Jahr 2019 hatte ihnen aussergewöhnlich gute Renditen beschert. «Nach den massiven Kursstürzen an der Börse sind aber wohl viele in eine Unterdeckung geraten», sagt Stephan Skaanes von der Firma PPCmetrics. Er schätzt, dass der durchschnittliche Deckungsgrad nur noch knapp über 100 Prozent liegt. Da die Krise aber längst nicht ausgestanden ist, dürfte er noch weiter sinken. Die Kassen bräuchten einen Deckungsgrad von 117,6 Prozent, um einer Krise zu trotzen, wie sie in einer Erhebung der Oberaufsicht Berufliche Vorsorge vor einem Jahr angaben.
Die Pensionskassen haben die Gelder der Versicherten vor allem in Aktien, Immobilien und Obligationen angelegt. Allein die in Aktienfonds angelegten Vermögen haben seit Anfang Jahr zwischen 20 und 35 Prozent an Wert eingebüsst. Das gesamte Pensionskassenvermögen – ersichtlich im Index für Pensionskassengelder – verzeichnet ein Minus zwischen 6 und 9,7 Prozent. Auch die in Immobilien angelegten Gelder können noch erheblich an Wert verlieren. Am beständigsten sind zurzeit Obligationen. Für diese müssen die Pensionskassen zwar Zinsen zahlen, aber sie gelten zurzeit als halbwegs sicherer Hafen für Anleger. Für Skaanes erweist sich jetzt die oft kritisierte konservative Anlagestrategie der Pensionskassen als richtig. Denn die meisten haben ihr Vermögen mindestens zur Hälfte in Obligationen angelegt. (…)
Pensionskassen und der Corona-Virus
Der Pensionskassenverband hat an seine Mitglieder eine Mitteilung mir Ratschlägen zum Verhalten angesichts des Corona-Virus geschickt. Dazu schreibt er:
Das Coronavirus stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Wir stehen vor turbulenten und unsicheren Zeiten, die unvorhergesehene Auswirkungen auf unsere ganze Gesellschaft haben. Selbstverständlich steht aktuell die Gesundheit von uns allen (Mitarbeitern und Versicherten) im Fokus und es sind alle Weisungen der Behörden zu befolgen, die helfen, diese Pandemie zu bekämpfen. Als PK-Verantwortliche sind Sie aktuell zweifellos auch mit verschiedenen strategischen, organisatorischen und kommunikativen Fragestellungen konfrontiert.
Der ASIP hat uns freundlicherweise seine Mitteilung zur Publikation zur Verfügung gestellt.
Teminverschiebungen
Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf Veranstaltungen und Ausbildungsgänge der beruflichen Vorsorge.
Die PK-Messe / Symposium, organisiert von vps.epas, soll statt wie vorgesehen am 3./4. Juni nun am 19./20. August stattfinden. Damit fallen auch die im Rahmen des Symposiums geplanten Anlässe wie die Präsentation der Swisscanto-Studie aus.
Die Mitgliederversammlung des ASIP, ursprünglich vorgesehen für den 8. Mai, wird nun voraussichtlich am 1. Juli durchgeführt.
Möglicherweise kann auch die Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums vom 15. Mai nicht wie geplant stattfinden.
Es empfiehlt sich, alle Daten für Anlässe der nächsten Woche auf den Webseiten der Veranstalter zu prüfen.
Das Phänomen Home Bias
Sven Ebeling hat auf der Website der UBS für institutionelle Anleger Überlegungen zum Thema “Home Bias” angestellt. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen investieren einen überproportional hohen Vermögensanteil im Inland. Er stellt allerdings auch fest, dass dies keine helvetische Eigenheit darstellt und in den meisten Ländern der Bias noch ausgeprägter ist als hierzulande. Im Einzelnen geht er dem Bias bei Immobilien (ein Extremfall) und Aktien nach und sucht nach Gründen und Konsequenzen. Zu den Aktien hält er fest:
Bei Aktien ist die deutliche Präferenz für den Heimmarkt jedoch schwieriger zu begründen [als bei Immobilie]. Welches könnten die treibenden Faktoren sein? Währungsrisiken können effizient eliminiert werden. Eine mögliche Informationsasymmetrie kann über eine Delegation an Spezialisten überwunden werden. Die Handelbarkeit der Titel ist an ausländischen Börsen oftmals besser. Ebenso sind die Transaktionskosten (inklusive Geld-Brief-Spanne) dort meist tiefer.
Das Risikomanagement ist aufgrund vielfältigerer und liquiderer derivativer Finanzinstrumente für Auslandaktien einfacher. Die Rückforderung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden ist dank Doppelbesteuerungsabkommen vergleichsweise einfach und kann mittels einer Entlastung an der Quelle sogar obsolet werden. Auch der Aspekt der Stückelung spielt angesichts des vielfältigen Aktienfonds-Angebots keine Rolle.
Neun Tipps für die Planung der Pensionierung
Michael Ferber schreibt in der NZZ zu seinem Artikel: Ein finanziell sorgloses Leben im Ruhestand will gut vorbereitet sein – gerade in Zeiten von sinkenden Leistungen bei Pensionskassen.
Bewilligung für umstrittenen Brunaupark
Der Tages-Anzeiger schreibt zum Bauvorhaben der CS-Pensionskasse, die bestehende Anlage mit 240 Wohnungen abzureisen und durch ein Neubauprojekt mit 500 Wohnungen zu ersetzen:
Jetzt ist das umstrittene Neubauprojekt einen entscheidenden Schritt weiter: Die Bausektion des Zürcher Stadtrats hat das Baugesuch der CS-Pensionskasse am 10. März bewilligt. Dies geht aus dem von den Stadträten André Odermatt (SP), Richard Wolff (AL) und Filippo Leutenegger (FDP) unterzeichneten Entscheid hervor.
Die Bausektion lobt das Neubauprojekt, dem eine wichtige städtebauliche Bedeutung zukomme: «Mit dem Projekt wird eine durchlässige städtebauliche Struktur geschaffen, welche sich in gelungener Weise mit der Allmend verzahnt.»
Mit Rekursen gegen den Entscheid und damit mit Verzögerungen ist allerdings zu rechnen. Dutzende von Mieterinnen und Mietern haben den Bauentscheid angefordert und sind damit einspracheberechtigt.
BL: Ablehnung des Rentenzuschlags
Der Kanton Baselland ist gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschlag zur Kompensation der UWS-Senkung. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage. Er lehnt aber den vom Bundesrat vorgeschlagenen Mechanismus des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ab. Mit diesem Vorschlag würde innerhalb der 2. Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Rente eingeführt. Die nach wie vor vorherrschende Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern würde mit dieser Massnahme noch verstärkt, da dieser Rentenzuschlag durch die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden muss. Dieser Lösung kann der Regierungsrat nicht zustimmen.
Stellungnahme der Versicherer zur BVG-Revision
Der Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme im Rahmen der BVG-Revision:
Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen.
Die vorgesehene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt deshalb eine weniger starke Reduktion des Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des Alterssparens vor.
Die vorgeschlagene Massnahme für die Übergangsgeneration in Form eines Rentenzuschlages lehnt der Branchenverband der Privatversicherer ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung. Gemäss Bundesrat soll der lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder eine Neurentnerin von der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist, ausgerichtet werden.
Solche nach dem Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge. Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element eingeführt – und die bestehende implizite Umverteilung würde durch eine explizite Umverteilung abgelöst und ausgebaut.
Pilottest Ja – aber keine Regulierung
In einem Email an seine Mitglieder schreibt der ASIP mit Bezug auf den vom Bafu empfohlenen Klimaverträglichkeitstest zur Analyse von Finanzportfolien:
Bereits heute berücksichtigen viele Pensionskassen (PK) im Rahmen ihres Risikomanagements aus Eigeninitiative und unter Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflichten Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien). Wir stellen erfreut fest, dass immer mehr PK in ihren Anlagereglementen entsprechende Grundsätze verankern. Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.
Zu beachten ist, dass die Europäische Union einen Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums» erstellt hat, der auch Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Rahmen der bevorstehenden Diskussion um das CO2-Gesetz werden diese Fragen zudem im Parlament immer relevanter. Auch wenn Nachhaltigkeitsthemen vermehrt in die Berichterstattung der Investoren gehören, will der ASIP keine automatische Übernahme der EU-Massnahmen. Der Entscheid bezüglich Umsetzung liegt immer beim obersten, die Verantwortung tragenden Führungsorgan der PK. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung.
Für den ASIP als Fachverband stehen seit Jahren die Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für das Thema „zukunftsorientiertes (nachhaltiges) Investieren“ im Vordergrund. Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen von PK Grundsätze zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert. Ergänzend zum Leitfaden haben wir zudem ein Video zur Thematik erstellt (vgl. www.asip.ch).
Im Sinne dieser Sensibilisierung empfiehlt der ASIP seinen Mitgliedern heute, an den seitens des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF) angebotenen freiwilligen Klimaverträglichkeitstests zur Analyse der Finanzportfolien teilzunehmen.
Singles melden sich zur BVG-Reform
Pro Singles Schweiz betont in ihrer Stellungnahme zur BVG-Reform spezielle Aspekte, die sich aus der Situation von Alleinstehenden ergeben. Sie betreffen insbesondere die Hinterlassenleistungen.
Pro Single Schweiz fordert, Relikte aus alten Zeiten dringend zu revidieren:
1. Die Ausrichtung einer Hinterbliebenenrente an eine erwachsene Person soll an die gleichzeitige Leistung einer Erziehungs-/Betreuungsaufgabe gekoppelt sein und für Mann und Frau einheitlich gehandhabt werden. Eine Rente soll nur ausbezahlt werden, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Volljährige Kinder sind nicht mehr auf Tagesbetreuung durch einen Elternteil angewiesen. Als Kompensation für die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit während der Kinderphase werden Erziehungs-/Betreuungs-gutschriften auf dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben.
2. Kinderrenten als Zuschlag zur Altersrente sind nicht mehr vertretbar. Wenn ein Altersrentner Vater wird, darf davon ausgegangen werden, dass die Mutter des Kindes noch im erwerbsfähigen Alter ist und ein Einkommen inkl. Kinderzulagen generieren kann, zusätzlich zur AHV- und Pensionskassen-Rente des Ehemannes. Wenn es sich ein Paar leisten kann und auf Einkommen aus Berufstätigkeit verzichtet, ist das eine private Entscheidung, die nicht von der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden soll.
3. Verfügungsberechtigung für alle gleich: Gemäss BVG Art. 19 2 hat der überlebende Ehegatte, der keine der Voraussetzungen für eine Witwer- resp. Witwenrente erfüllt, Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Wir fordern, dass jede Person, unabhängig von Zivilstand und Wohnform, frei über diesen Betrag verfügen kann. Denn jedes Jahr bilden sich in den Pensionskassen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken «freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von Alleinstehenden ohne Kinder. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt die Alleinstehenden massiv.





