Manfred Hüsler, Direktor des Sekretariats der OAK BV, befasst sich mit den aktuellen Systemrisiken der 2. Säule und den Massnahmen der OAK.

Als Beitrag zur Zukunftssicherung der zweiten Säule haben wir uns für die anstehende Amtsperiode 2020– 2023 folgende strategischen Ziele gesetzt:

  • Durchsetzung einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht im System der beruflichen Vorsorge
  • Sicherstellung einer transparenten und glaubwürdigen Governance aller Akteure in der zweiten Säule
  • Stärkung der Kompetenz aller an der Durchführung der beruflichen Vorsorge beteiligten Personen und Institutionen.

Hüsler ging in der Folge konkret auf die Situation der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen ein.

Die staatlich verordnete Schliessung von verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten trifft weite Teile der Volkswirtschaft. Direkt von der Schliessung betroffen sind jedoch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Diese KMU sind in der zweiten Säule – wenn nicht Kunden der Versicherungsgesellschaften – hauptsächlich bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angeschlossen. Die Krise wird deshalb vor allem bei diesen Einrichtungen vermehrt zu Rückständen oder Ausfällen bei den Beitragszahlungen führen. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen werden die Krise somit nicht nur bei den Anlagen spüren.

Die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stehen verstärkt im Fokus der Aufsicht. In Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden verfolgt die OAK BV das Ziel, mehr Transparenz in Bezug auf die Organisation sowie die Verteilung der Risiken innerhalb von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen. Diese verbesserte Transparenz soll als Grundlage für eine einheitliche risikoorientierte Aufsicht dienen, welche die spezifische Situation dieser Einrichtungen berücksichtigt.

Insbesondere bei offenen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche sich im Wettbewerb um Anschlüsse von Arbeitgebern befinden, erachtet es die OAK BV als zentral, dass die wesentlichen Risiken für die Aufsichtsbehörde erkennbar sind und in die Aufsichtstätigkeit einfliessen. Die OAK BV plant, die Ausarbeitung von Weisungen im Zusammenhang mit Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im vierten Quartal 2020 zu einem Abschluss zu bringen.

  Ausführungen Hüsler