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Avenir Suisse hat in einer Studie die absehbaren oder zu erwartenden Auswirkungen der Coronakrise auf die Sozialwerke (incl. 2.Säule) skizziert. In der Zusammenfassung heisst es dazu:

Die Effekte der Krise werden dieses Jahr nicht voll auf die Einnahmen der Sozialversicherungen durchschlagen. Die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nämlich der Beitragspflicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der Beruflichen Vorsorge (BV) unterstellt. Zwischen 60 bis 75 % der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerken werden somit 2020 geschützt, allerdings auf Kosten der ALV und des damit verbundenen Schuldenaufbaus.

Auf der Ausgabenseite präsentiert sich die Situation je nach Versicherung sehr unterschiedlich. In der Altersvorsorge (AHV und berufliche Vorsorge) werden kaum weniger Renten aufgrund der Covid-19-bedingten Übersterblichkeit anfallen. Entsprechend können die leicht reduzierten Ausgaben den Einnahmenrückgang bei weitem nicht kompensieren. Bei den anstehenden Reformen der ersten und zweiten Säule ist deshalb auf Rentenerhöhungen (z.B. eine 13. AHV-Rente pro Jahr) oder grosszügige Entschädigungen der Übergangsgenerationen zu verzichten.

  Studie Avenir Suisse