imageDas Akzent-Thema der Schweizer Personalvorsorge in der Mai-Ausgabe ist dem Thema Aufsicht gewidmet mit Schwerpunkt Direktaufsicht im Dialog mit den Pensionskassen.

Christina Ruggli, Geschäftsführerin der Nordwestschweizer Aufsicht, befasst sich in ihrem Beitrag mit den Gerichtsentscheiden im Zusammenhang mit den von der Direktaufsicht erlassenen Verfügungen. Sie hält dazu fest:

Eine kurze und nicht vollständig repräsentative Umfrage unter den BVG-Aufsichtsbehörden hat ergeben, dass im Jahr 2019 mehr als 2000 Verfügungen von Aufsichtsbehörden im Vorsorgebereich ergangen sind.  Hinzu kommen noch die Verfügungen betreff end Jahresrechnungsprüfungen, soweit dort eben-falls Verfügungen erlassen werden.

Nur sehr wenige Fälle werden angefochten.  Die Anfechtungsquote lag in den vergangenen acht Jahren – seit Umsetzung der Strukturreform per 1. Januar 2012 – im Durchschnitt bei weniger als einem Prozent pro Jahr. Dabei weisen die Aufsichtsbehörden eine gute Erfolgsquote aus, unterliegen sie doch nur in rund einem Viertel der angefochtenen Fälle. Die Verfügungen der Aufsichtsbehörden weisen einen relativ guten Qualitätsstandard auf, sodass die Verfügungen in der Regel sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht wie auch vor der nächst-höheren Instanz, dem Bundesgericht, geschützt werden.

Wie schon die Ausgaben für März und April ist auch das Mai-Heft online frei zugänglich.

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