Die WAK-N schreibt in ihrer Mitteilung zu den Beschlüssen vom 13. Mai 2020:

Die WAK-N hat sich mit mehreren Anträgen zur Verwendung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befasst. Sie hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, den Anteil des Bundes an der ordentlichen Ausschüttung und an den zusätzlichen Ausschüttungen der SNB vollumfänglich zum Abbau der Schulden zu verwenden, die durch die Coronakrise entstehen (20.3450). (…)

Ausserdem hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, wonach die Negativzinserträge der SNB der Altersvorsorge zuzuweisen sind. Da sich die aktuelle Krise auch stark auf die finanzielle Situation der AHV auswirken wird, hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.432) im Sinne dieses Antrags einzureichen. Die parlamentarische Initiative 19.481, welche dasselbe Ziel verfolgt, wurde deshalb vom Initianten zurückgezogen. Damit die WAK-N einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss nun noch die WAK-S dieser Kommissionsinitiative zustimmen.

  Mitteilung WAKNZZ