Es geht möglicherweise um viel Geld. Die Frage lautet: sind die Versicherer verpflichtet, Betriebe zu entschädigen, die wegen des Coronavirus schliessen mussten. Der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um abzuklären, ob eine Pandemie  als Ausschlusskriterium im vorliegenden Fall Anwendung finden kann.

Der Gutachter, Prof. Walter Fellmann von der Universität Luzern, kommt zum Schluss, dass die Feststellung der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus um eine Pandemie handle, keine Auswirkungen in der Schweiz habe. Die Pandemie sei hierzulande letztlich nur ein Anwendungsfall der Epidemie. Und:

Der Ausschluss von «Epidemien und Pandemien» von der Deckung dürfte gültig sein. Der Ausschluss von Schäden «infolge Krankheitserregern, für welche national oder international die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 gelten», erweist sich hingegen im Rahmen der Konsenskontrolle als ungewöhnlich. Er wird daher bei einer Globalübernahme von AVB nicht Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Auslegungskontrolle zeigt ferner, dass es ihm an der nach Art. 33 VVG vorgeschriebenen «bestimmten, unzweideutigen Fassung» fehlt.

Die Handelszeitung schreibt:

Die Versicherungsgesellschaften lenken teilweise bereits ein. So hat Helvetia ihren Kunden kulante Entschädigungen in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Andere Versicherer beharren weiterhin auf dem Pandemie-Ausschluss und haben teilweise auch eigene Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Generali distanziert sich derweil von dem Fellmann-Gutachten, unter anderem, «weil der Ombudsman dem Gutachter unsere Versicherungsbedingungen nicht zur Beurteilung unterbreitet hat», heisst es in einer Mitteilung. «Letztlich wollen wir mit diesem Gutachten zu schnellen und gütlichen Einigungen beitragen», sagt Obudsman Martin Lorenzon. Verbindliche Bundesgerichtsentscheide seien am Ende aber vermutlich dennoch unvermeidlich.

  Gutachten Fellmann /  Handelszeitung / NZZ