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Die Grafiken zeigen mit Bezug zum BVG-Mindestumwandlungssatz, wie stark sich sowohl die Entwicklung der Renditen der Bundesobligationen als auch jene der Lebenserwartung von den im BVG-Mindestumwandlungssatz enthaltenen Annahmen entfernt haben

Catherine Pietrini, Vize-Präsidentin OAK BV, befasst sich in ihren Ausführungen zum OAK-Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen mit dem überhöhten Umwandlungssatz.

Die Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Verantwortung grösstenteils wahrgenommen und die reglementarischen Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich ist. Viele Versicherte werden darum von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht direkt betroffen sein.

Das mag auf den ersten Blick als Widerspruch zur Forderung wirken, wonach eben diese Senkung des politisch festgelegten BVG-Mindestumwandlungssatzes mehr als überfällig ist. Das ist es aber keineswegs.

Erstens ist die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen von hoher Bedeutung, deren Umhüllungsgrad sehr gering ist resp. die nahe am BVG-Obligatorium sind. Solange der BVG Mindestumwandlungssatz auf einem unrealistisch hohen Wert verbleibt und damit bestimmte Vorsorgeeinrichtungen gezwungen werden, diesen hohen Wert zu gewähren, müssen auch die entsprechenden Kosten getragen werden. Dies erfolgt hauptsächlich über die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Da vorwiegend Personen mit tieferen Löhnen in Minimalleistungsvorsorgeeinrichtungen versichert sind, sind es genau sie, welche diese Kosten tragen müssen.

Bei Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund einer jungen Versichertenstruktur nur wenige Pensionierungen verzeichnen, ist der überhöhte BVG-Mindestumwandlungssatz momentan weniger belastend. Mit zunehmender Alterung dieser Vorsorgeeinrichtungen wird sich dies aber verändern. Zweitens unterminiert die starke Abweichung vieler reglementarischer Umwandlungssätze vom BVG-Mindestumwandlungssatz das öffentliche Verständnis für das Funktionieren der beruflichen Vorsorge in einer schädlichen Weise.

Um das System der beruflichen Vorsorge langfristig glaubwürdig betreiben zu können, muss der BVG-Mindestumwandlungssatz – quasi als conditio sine qua non – regelmässig überprüft und bei Veränderungen der Realität angepasst werden.

Drittens könnte gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, zu hohe Leistungsversprechen mittels zweckgerichteten Beiträgen zu finanzieren. Damit würden die Kosten der Pensionierungsverluste, die einen Teil der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten darstellen, zumindest transparent und zu einem bewussten Entscheid der paritätischen Führungsorgane gemacht.

  Ausführungen Pietrini