Durch die stark gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Negativzinsen sind die Freizügigkeitsstiftungen stark gefordert. Betroffen ist namentlich die Auffangeinrichtung. Die OAK hält dazu in ihrer Mitteilung zur aktuellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen fest:

Von den herrschenden Negativzinsen besonders hart betroffen sind die Freizügigkeitsstiftungen. Diese sehen sich mit einem existentiellen Problem konfrontiert, da bei der am häufigsten gewählten Form, namentlich der Kontolösung, eine negative Verzinsung grundsätzlich nicht zulässig ist, effektiv für die Anbieter jedoch der wirtschaftlichen Realität entspricht. Behoben werden kann diese Problematik nur mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.

Da die Coronakrise eine kürzere oder längere Rezession auslösen wird, wird sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit der Druck auf die Freizügigkeitsstiftungen weiter erhöhen. Diesen Einrichtungen werden noch mehr Freizügigkeitsguthaben zufliessen. Durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Situation und andauernde Negativzinsen werden sich die Marktaustritte häufen, im schlimmsten Fall drohen Liquidationen mit entsprechenden Folgen für die Versicherten.

Bereits jetzt stark betroffen von einem enormen Zufluss von Freizügigkeitsguthaben ist die Auffangeinrichtung, die gesetzlich zur Annahme dieser Gelder verpflichtet ist.

Per Ende 2019 verwaltete diese Einrichtung 14,2 Mia. Franken  Freizügigkeitsguthaben von insgesamt rund 55 Mia. Sie führte 1,2 Mio. Konten von rund insgesamt 2 Mio. Ohne Entschärfung des Widerspruchs zwischen der Realität der Negativzinsen und der gesetzlichen Unmöglichkeit einer negativen Verzinsung werden sich die Risiken dieser Einrichtung weiter akzentuieren.

  Mitteilung OAK