(Fast) Geschlossene Allianz
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über den Alternativvorschlag zum BVG Revisions-Modell des Bundesrats resp. einiger Sozialpartner, hinter den sich eine Reihe gewichtiger Verbände stellen.
Der Bundesrat will die Rentenzuschläge mit einem unbefristeten zusätzlichen Lohnabzug von 0,5% finanzieren. Der pauschale Rentenzuschlag sowie die Finanzierung nach dem AHV-Prinzip stiessen auf viel Kritik. Doch der Bundesrat konnte bisher sagen, dass sein Projekt auf einem Konzept der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands beruhe, während es keinen breit akzeptierten Gegenvorschlag gebe.
Letzteres könnte sich nun ändern. Eine Allianz von Verbänden stellt sich nun offiziell hinter einen Gegenvorschlag. Zu dieser Allianz zählen unter anderem der Pensionskassenverband, die Arbeitgeberverbände von Branchen wie Banken, Bau, Gastgewerbe, Detailhandel, Chemie, Landwirtschaft und Informatik, die Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, der Verband Angestellte Schweiz und der Kaufmännische Verband.
Inhaltlich ist der Vorschlag an das Konzept des Pensionskassenverbands angelehnt und entspricht jener Variante, die zuletzt unter dem Titel «Mittelweg» in der Diskussion war. Auch in dieser Variante soll der Mindestumwandlungssatz auf 6% sinken. Doch es soll keinen pauschalen Rentenzuschlag für Übergangsjahrgänge und keinen zusätzlichen Lohnabzug à la AHV geben. Vorgesehen ist stattdessen eine Kompensation gezielt nur für jene, deren ordentliche Jahresrente als Folge der Reform sinkt. Die Betroffenen von zehn Übergangsjahrgängen sollen eine Zusatzeinlage von – je nach Jahrgang – 1,3 bis 13% auf ihrem Alterskapital erhalten. (…)
SGK-S: Beschlüsse zur AHV 21
Die Kommission schloss die Detailberatung der Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) nahezu ab. Nachdem sie sich bereits früher für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ausgesprochen hatte, was die AHV im Jahr 2030 um 1,4 Milliarden Franken entlastet.
Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen auf die ersten sechs Jahrgänge beschränkt werden. Zudem soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 statt 62 Jahren möglich sein. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die AHV21-Vorlage des Bundesrates ändern. Sie schlägt zudem vor, den Plafonds für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben.
Mitteilung SGK / AHV21 / SRF
Ausschreibungen BSV
Das BSV hat zwei Forschungsprojekte zum Thema Vorsorge ausgeschrieben.
Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge:
Das Hauptziel dieser Studie ist zu beschreiben, über welche direkten und indirekten Kanäle ein Tiefzinsniveau die Struktur und die Nettorendite der Portfolios und die Leistungen der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen beeinflussen kann. Dabei sollen unter anderem die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen berechnet und untersucht werden, ob die Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge einer nachhaltigen Anlagepolitik entgegenstehen.
Wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und Waisen:
Das Hauptziel dieser Studie ist es, die wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und Waisen zu ermitteln. Insbesondere soll deren Situation mit derjenigen von anderen Haushalten ähnlicher Zusammensetzung verglichen werden. Als Grundlage für die Analysen dient hauptsächlich der WiSiER-Datensatz, der vom BSV in Zusammenarbeit mit mehreren Kantonen, dem Bundesamt für Statistik und anderen Bundesstellen erstellt wurde.
CS PK-Index Q4 2020
- Im Berichtsquartal legt der Pensionskassen Index um 7,36 Punkte respektive 3,95% zu; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 4,11%. Per 31. Dezember 2020 steht der Index bei 193,79 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Damit konnte das Jahr mit einem deutlichen Gewinn beendet werden. Der Dezember (+1,43%) wurde von einem sehr starken November (+3,73%) übertroffen, während sich der Oktober (–1,21%) negativ auf das Quartalsergebnis auswirkte.
Profond mit 2,6% Rendite
Profond meldet für 2020 eine vergleichsweise bescheidene (provisorische) Rendite von 2,6%. Die Altersguthaben werden mit 1,75 Prozent verzinst. Der technische Zinssatz beträgt neu 2,0 Prozent. Das verwaltete Vermögen beträgt Ende 2020 rund 9.82 Mrd. Franken. Die Anzahl Versicherter blieb stabil bei rund 56’000. In einer Mitteilung wird festgehalten: “Auch wenn die Performance selbstredend deutlich unter den Werten des Vorjahres liegt, bestätigen die erreichten Kennzahlen die langfristige Anlagestrategie der Profond Vorsorgeeinrichtung.”
Konsequentes Rebalancing
Die Zürcher BVK hat im Geschäftsjahr 2020 eine Rendite von 5,7 Prozent erzielt, wozu in der Medienmitteilung festgehalten wird: «Einmal mehr hat sich die konsequente Umsetzung der Strategie bezahlt gemacht. Konkret wurde mit dem Rebalancing ein Beitrag zur Gesamtperformance von 1,3 Prozent oder 450 Millionen Franken geleistet». Gemäss Geschäftsführer Thomas Schönbächler wurde Mitte März ohne weitere Diskussion in Aktien investiert, rückblickend im besten Moment. Im November dann wieder verkauft, dieses Mal etwas zu früh. Die Strategie mit ihrem Automatismus hat sich als richtig erwiesen und der Kasse ein ausgezeichnetes Resultat beschert, auch wenn die Umsetzung im März wohl eine Herausforderung darstellte.
Stabile Mitte
Das BFS hat die Entwicklung der “Einkommensmitte” – vulgo Mittelstand – über die Jahre 1998 bis 2008 verfolgt. Dazu heisst es:
Insgesamt betrachtet blieb der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe von 1998 bis 2018 weitgehend stabil. Am stärksten vertreten war sie 2009 mit einem Anteil von 61,3% der Bevölkerung, am schwächsten 2018 mit 56,6%. Über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg kann jedoch nicht von einer deutlichen Veränderung dieser Gruppe ausgegangen werden.
Gewisse Tendenzen sind dennoch feststellbar. So ist zwischen 2003 und 2007/2008 eine leichte Abnahme des Bevölkerungsanteils in der mittleren Einkommensgruppe zu beobachten. Nach kurzen Anstiegen in den Jahren 2009 und 2015 ist in den jeweiligen Folgejahren wieder ein leichter Rückgang erkennbar, der mit einem anteilmässigen Zuwachs der Einkommensschwachen und Einkommensstarken einhergeht.
Dezidiert gegen den Rentenzuschlag
Claude Chatelain hat für die Schweizer Personalvorsorge CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, Präsidentin der SGK-N, zur BVG Reform 21 befragt. Zu erkennen ist, dass die CVP beim Neuanlauf zu einer BVG-Reform eher auf der bürgerlichen Seite als auf jener der Linken zu finden sein wird. Und offenbar wird auch, dass sie einige Sympathien für das Modell des ASIP hat.
Der von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband vorgeschlagene Rentenzuschlag war für SVP und FDP von Anfang an keine Option. Sie jedoch zauderten.
Wenn man sich bei jedem Vorschlag sofort im Schützengraben verschanzt, findet man nie eine Lösung. Man muss einem Vorschlag etwas Raum geben, um ihn einordnen zu können. Ich bin immer davon ausgegangen, dass, wenn der Bundesrat den Sozialpartnern einen Auftrag erteilt und sie ihn auch erfüllen, man den zuerst anschauen muss.
Mittlerweile sind aber auch Sie dezidiert gegen diesen Rentenzuschlag, oder?
Ja, weil ich nicht weiss, welche Arbeitgeber wirklich hinter dem Vorschlag stehen. Vom Detailhandel über Gastro bis zur Pharma haben sich inzwischen einige dagegen ausgesprochen. Das zeigt, dass der Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist, weil der Umverteilungsmechanismus in der 2. Säule systemfremd ist.
Der Vorschlag des Gewerbeverbands entspricht in etwa dem, was in der Altersvorsorge 2020 vorgesehen und mehrheitlich unbestritten war. Warum nicht diesen übernehmen, statt das Ganze neu erfinden zu wollen?
Ich favorisiere das Modell des ASIP. Ich war schon bei der Altersvorsorge 2020 für eine dezentrale Lösung. Im BVG muss jede Vorsorgeeinrichtung Rückstellungen bilden. Wenn man weiterhin mit einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent kalkuliert, muss man auch weiterhin 6.8 Prozent finanzieren müssen. Senkt man den Satz auf 6 Prozent, braucht es Vorgaben, wie lange die die Übergangsgenerationen zu unterstürzen sind. Die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen müssten das stemmen können.
Die Rentenboomer werden zum Medienthema
Michael Ferber greift in der NZZ das Thema “Rentenboomer” auf. In seinem Beitrag heisst es:
Der Aon-Experte [Willi Thurnherr] macht auch etwas Hoffnung. Es sei zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der Babyboomer-Jahrgänge bereits in Pension gegangen sei. In diesem Jahr erreicht schliesslich der Jahrgang 1956 bei den Männern und 1957 bei den Frauen das ordentliche Rentenalter. «Ein Teil des Rentenboomer-Problems ist also schon abgewickelt», sagt er.
Auch Pascal Renaud [Toptima] erwartet trotzdem, dass der Druck auf die Umwandlungssätze der Pensionskassen weiter zunimmt – zumal nicht davon auszugehen sei, dass die Zinsen in absehbarer Zeit stiegen. Niedrigere Umwandlungssätze bedeuten geringere Renten aus der beruflichen Vorsorge für die Versicherten. Damit würde sich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzen. Aktive Erwerbstätige können sich davon mit einem Blick auf den Pensionskassen-Ausweis überzeugen, dieser gibt hier einen – oftmals ernüchternden – Überblick.
BFS: Mortalität 2020
BFS.Die Übersterblichkeit entwickelt sich wie die Epidemie regional unterschiedlich. Während der zweiten Welle von Covid-19 zeigen sich gegenüber den erwarteten Werten erhöhte Todesfallzahlen in den Wochen 44-51, 2020 in der Genferseeregion, von Woche 43, 2020 bis Woche 01,2021 im Espace Mittelland, seit Woche 43, 2020 in der Zentralschweiz, in den Wochen 45 sowie 47, 2020 bis 1, 2021 in der Nordwestschweiz, seit Woche 45, 2020 im Kanton Zürich, seit Woche 44, 2020 in der Ostschweiz, sowie seit Woche 44, 2020 im Kanton Tessin.
In der ersten Welle von Covid-19 zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit in der Genferseeregion in den Wochen 11-18, im Espace Mittelland in den Wochen 14 und 16, in der Nordwestschweiz in den Wochen 13 und 14, in Zürich und der Ostschweiz in Woche 14, in der Zentralschweiz in Woche 16 sowie im Tessin in den Wochen 11 bis 16.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt kann sich eine stark erhöhte lokale Sterblichkeit unter Umständen im gesamtschweizerischen oder regionalen Durchschnitt verbergen. Aus technischen Gründen werden nur die Daten der 18 grössten Kantone in der CSV-Tabelle dargestellt.
Baloise senkt Umwandlungssatz
Baloise schreibt in einer Medienmitteilung:
Die Baloise steht nach wie vor zum Modell der Vollversicherung im BVG. Um aber die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten zu reduzieren und die Renten langfristig zu sichern, ist eine schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2023 notwendig.
Um der Umverteilung entgegenzuwirken und mehr Gerechtigkeit für die aktiven Versicherten zu schaffen, senkt die Baloise die Umwandlungssätze schrittweise bis 2023. Dabei wird weiterhin das sogenannte «Splittingmodell» genutzt, wobei die Altersrente transparent getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen beziehungsweise überobligatorischen Sparbeiträgen berechnet wird. Das gesetzliche Minimum wird jeweils in jedem Fall garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stockt die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringt die garantierten Mindestleistungen.
Swisscanto PK-Monitor 2020
Swisscanto schreibt: Pensionskassen meistern den Corona-Crash. Mit einer Gesamtrendite von 3,59% für 2020 haben die Pensionskassen den durch die Coronakrise bedingten Deckungsgradverlust dank der positiven Marktentwicklung ab dem zweiten Quartal nicht nur vollständig wettgemacht, sondern im Vergleich zu Ende 2019 sogar zusätzliche Wertschwankungsreserven gebildet.
Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen konnten im vierten Quartal 2020 ihre Reserven in Prozent der Verpflichtungen um durchschnittlich 4,5 Prozentpunkte auf 15,6% erhöhen. Dies hauptsächlich aufgrund von Kursgewinnen auf Aktien und Immobilien. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 115,6% haben die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen nun sämtliche im ersten Quartal erlittenen Deckungsgradverluste wettgemacht und liegen nun sogar über dem Niveau von Ende 2019 (Abbildung 1). Dies trifft auch auf die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu.
98,6% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen verzeichnen am 31. Dezember 2020 eine Deckung über 100%, ebenso rund 98% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung (Abbildung 2). Zwei Drittel der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen weisen sogar einen Deckungsgrad von 115% oder höher aus.
NZZaS: “Unfaire zweite Säule”
Die NZZ am Sonntag schreibt: Sieben Milliarden Franken fliessen jedes Jahr von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Erstmals gibt es Zahlen darüber, was das für den einzelnen Versicherten bedeutet. Nun ist es vielleicht nicht wirklich das erste Mal, aber wenigstens ist das Malaise des überhöhten Umwandlungssatzes und seinen verheerenden Folgen für den Einzelnen und das System jetzt auch der NZZaS aufgefallen. Und sie bringt einen prüfenswerten aber wohl kaum erfolgreichen Vorschlag von PensExpert:
Es geht um viel Geld. Und doch wirken die Milliardenbeträge abstrakt. Denn die Verluste sind versteckt; die Versicherten können sie nicht unmittelbar wahrnehmen. Der Effekt zeigt sich erst bei der Pensionierung, in Form von tieferen Renten – doch bis es dazu kommt, dauert es bei den meisten noch Jahre.
«Die zweite Säule muss für die Versicherten transparenter werden», sagt Jörg Odermatt, Mitgründer des Vorsorgeunternehmens PensExpert. Er hat einen einfachen Vorschlag: «Jeder muss über den eigenen Pensionierungsverlust Bescheid wissen. Deshalb sollten alle Pensionskassen verpflichtet sein, den Betrag im jährlichen Vorsorgeausweis zu deklarieren.» Technisch, ist Odermatt überzeugt, wäre dies kein Problem, weil die Kassen die Zahl ohnehin berechnen.
Blick von aussen
Die Badische Zeitung widmet sich in einem ausführlichen Beitrag der Schweizer Altersvorsorge und findet manches bemerkenswert und positiv. Auch im Vergleich mit Deutschen Verhältnissen. Sie schreibt u.a.
Im Jahr 1947 schufen die Eidgenossen per Volksabstimmung die erste Säule des Rentensystems, die «Alters- und Hinterlassenenversicherung» (AHV). Dort zahlen alle Erwerbstätigen (also auch Staatsbedienstete) ein, wobei der Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, bei 8,7 Prozent vom Einkommen liegt. Der Beitrag ist somit nicht mal halb so hoch wie der Beitrag der deutschen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 Prozent).
Der Clou: In der Schweiz gibt es keine Obergrenze, ab der kein Beitrag mehr fällig wird. Verdient jemand also eine Million Franken im Jahr, muss er 87’000 Franken (gut 80 000 Euro) an die AHV abführen. Die zahlt später aber keine Renten, die dieser enormen Summe entsprechen würden. Die Renten sind vielmehr gedeckelt. Es gibt eine Maximalrente, die 2020 bei 28 440 Franken
(26 400 Euro) im Jahr lag.
«Les hôteliers sont parfois désespérés»
La caisse de pension Hotela rassemble plus de 3000 entreprises de deux branches particulièrement frappées par la crise liée à la pandémie. Elle couvre les besoins de prévoyance des hôteliers-restaurateurs et des bureaux de voyage. «Nous sommes souvent confrontés à des situations dramatiques. Au téléphone, certains hôteliers sont désespérés», confie Michael Bolt, directeur d’Hotela, lors d’une interview. Mais si l’hôtellerie est au plus mal, la caisse de pension qui rassemble la plupart de ses acteurs se porte bien. Comment justifier ce fossé? Et qu’en est-il dans les restaurants, souvent couverts chez GastroSocial?







