image

Die Badische Zeitung widmet sich in einem ausführlichen Beitrag der Schweizer Altersvorsorge und findet manches bemerkenswert und positiv. Auch im Vergleich mit Deutschen Verhältnissen. Sie schreibt u.a.

Im Jahr 1947 schufen die Eidgenossen per Volksabstimmung die erste Säule des Rentensystems, die «Alters- und Hinterlassenenversicherung» (AHV). Dort zahlen alle Erwerbstätigen (also auch Staatsbedienstete) ein, wobei der Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, bei 8,7 Prozent vom Einkommen liegt. Der Beitrag ist somit nicht mal halb so hoch wie der Beitrag der deutschen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 Prozent).

Der Clou: In der Schweiz gibt es keine Obergrenze, ab der kein Beitrag mehr fällig wird. Verdient jemand also eine Million Franken im Jahr, muss er 87’000 Franken (gut 80 000 Euro) an die AHV abführen. Die zahlt später aber keine Renten, die dieser enormen Summe entsprechen würden. Die Renten sind vielmehr gedeckelt. Es gibt eine Maximalrente, die 2020 bei 28 440 Franken
(26 400 Euro) im Jahr lag.

Dieser Ansatz würde in Deutschland am so genannten Äquivalenzprinzip scheitern. Es besagt, dass Beitrag und Rente in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Deshalb gibt es in Deutschland eine Obergrenze für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt: Beitrag wird in den alten Ländern bis zu einem Einkommen von 85’200 Euro erhoben. Der Höchstbeitrag beträgt somit 15’840 Euro im Jahr. Wer eine Million Euro verdient, führt – anders als in der Schweiz – nicht 87’000 Euro an die Rentenkasse ab, sondern nur 15’840 Euro – und das, obwohl der Beitragssatz in Deutschland weit höher ist.

Wer in Deutschland durchgängig in Höhe der Obergrenze verdient, erwirbt damit Rentenanwartschaften, die sich mit der Schweizer Maximalrente durchaus vergleichen lassen. Nur haben die Top-Verdiener in der Schweiz, die lange Zeit hohe Einkommen und, ja, die erwähnte eine Million Franken erzielten, dafür sehr viel mehr Beitrag bezahlt.

  Badische Zeitung