Die Oberaufsichtskommission schreibt zu ihrem Jahresbericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2021:

Ein sehr gutes Anlagejahr 2021 hat die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbessert. Diese erzielten im Jahr 2021 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 8,0 % (Vorjahr: 4,4%). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erreichten per Ende 2021 mit durchschnittlich 118,5% (gegenüber 113,5% Ende 2020) einen neuen Höchstwert. Die aktiv Versicherten erhalten mit 3,69% eine deutlich höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Vorsorgekapitalien (Vorjahr: 1,84%).

Dadurch kam es im Jahr 2021 praktisch zu keiner Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Der für das Jahr 2021 geschätzte Wert beträgt 0,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4,4 Milliarden Franken). Die OAK BV erwartet, dass die jährliche Umverteilung auch künftig tiefer als der aktuelle Fünfjahresdurchschnitt von 4,7 Milliarden Franken ausfallen wird. Die Vorsorgeeinrichtungen sind nun gefragt, für einen Ausgleich zwischen den in den letzten Jahren unterschiedlich behandelten Jahrgängen zu sorgen.

Komponenten der Umverteilung

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Die Abbildung zeigt, dass insbesondere die Nachfinanzierung der laufenden Renten einen sehr grossen Anteil an der Umverteilung ausmacht. Die Höhe dieser Komponente hängt wesentlich von der Senkung der technischen Zinssätze ab. Insbesondere in renditestarken Jahren setzten die Vorsorgeeinrichtungen oft einen Teil der Erträge für Senkungen der technischen Zinssätze ein. Die Verzinsungskomponente ist deckungsgrad- und renditeabhängig. Entsprechend unterliegt sie über die dargestellte Fünf-Jahres-Periode starken Schwankungen. Die Komponente der Pensionierungsverluste ist vergleichsweise gering.

Zum Thema Umverteilung wird weiter festgehalten:

Für die Schätzung der Umverteilung wird der Anteil, welcher den aktiven Versicherten und den Rentenbeziehenden zustehen würde, verglichen mit der effektiven Verzinsung sowie den beiden übrigen Komponenten Pensionierungsverluste und Nachfinanzierung der laufenden Renten. Im Jahr 2021 hätten beispielsweise von den insgesamt 33,9 Milliarden Franken (siehe Abb. 37), welche den aktiven Versicherten und den Rentenbeziehenden zugekommen sind, bei proportionaler Verteilung 57,2 % den aktiven Versicherten zukommen müssen, also 19,4 Milliarden Franken (siehe Abb. 38). Tatsächlich kamen den aktiven Versicherten 19,2 Milliarden Franken zu, also 0,2 Milliarden Franken weniger. Dieser Wert entspricht damit der geschätzten Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentenbeziehenden für das Jahr 2021.

Im Jahr 2021 beträgt die geschätzte Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten 0,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4,4 Milliarden Franken). Der zentrale Grund für den Rückgang ist eine im Vergleich zu den letzten Jahren sehr hohe durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten, womit 2021 im Vergleich zu den Aufwendungen zugunsten der Rentenbeziehenden faktisch ein Gleichgewicht entstanden ist. Auch im Berichtsjahr erfolgten zugunsten der Rentenbeziehenden signifikante Nachfinanzierungen von laufenden Renten und Finanzierungen von Pensionierungsverlusten.

Die Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden unterliegt naturgemäss jährlichen Schwankungen. Mittel- und längerfristig sollten die Durchschnittswerte nahe Null liegen. Der Fünfjahres-Durchschnitt liegt aktuell bei 0,5 % des Vorsorgekapitals (Vorjahr: 0,7 %).

Die OAK BV führt konkrete Schätzungen zur jährlichen Umverteilung seit dem Jahr 2014 durch. Addiert man nun die jährliche Umverteilungssumme von 2014 bis 2021, wurden gemäss den Schätzungen der OAK BV innerhalb von acht Jahren 45,3 Milliarden Franken von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden umverteilt. Durchschnittlich entspricht dies 5,7 Milliarden Franken respektive 0,7 % des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden pro Jahr seit 2014. In Anbetracht der Tatsache, dass die Umverteilung bereits vor 2014 ein beträchtliches Ausmass erreicht hatte, sind diese Werte umso bedeutender.

Getragen wurde die Umverteilung durch diejenigen aktiven Versicherten, welche über mehrere Jahre eine tiefere Verzinsung erhielten. Jüngere Versicherte werden diese Tieferverzinsungen über ihre gesamte Arbeitskarriere wahrscheinlich wieder ausgleichen können. Ältere Versicherte hingegen werden mit teilweise markant tieferen Umwandlungssätzen und ohne Kompensationsmassnahmen in Pension gehen resp. sind bereits unter solchen Voraussetzungen in Pension gegangen.

Ob die Solidaritätsmechanismen des BVG-Systems damit überstrapaziert wurden, wird für die jüngeren Versicherten die Zukunft zeigen und ist für die älteren Versicherten von den Lösungen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen abhängig. Diese Unsicherheit schadet dem Vertrauen ins System. Sollten in Zukunft Überschüsse auf dem Vorsorgekapital erzielt werden, sind die obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen deshalb gefordert, für einen Ausgleich zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden zu sorgen, wobei sehr oft auch innerhalb der Rentenbeziehenden einer Vorsorgeeinrichtung grosse Unterschiede bei den Verrentungskonditionen zu berücksichtigen sind. Die notwendigen Entscheidungen haben eine grosse kassenindividuelle Komponente und können nur auf Ebene der Vorsorgeeinrichtungen erfolgen.

  Mediendokumentation / Tätigkeitsbericht OAK / Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen /  SRF / NZZ / Blick / Arbeitgeberverband /

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