Weil der Stiftungsrat der ehemaligen Pensionskasse des Gemeindepersonals die Akteneinsicht verweigert, muss Ostermundigen auf Schadenersatz­forderungen verzichten. Die Berner Zeitung schreibt dazu:

Ostermundigen hat einen ersten Schlussstrich unter sein Pensionskassendebakel gezogen. Das Parlament hat notgedrungen entschieden, von der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) keinen Schadenersatz zu fordern. Es kam zum Schluss, dass eine Klage gegen die PVS BIO aussichtslos sei.

Die Gemeinde hatte die Pensionskasse zusammen mit Bolligen und Ittigen für ihre Gemeindeangestellten gegründet. 2008 war die Kasse in eine Unterdeckung geraten, die sie mit einer Fristerstreckung bis 2022 hätte beheben sollen. Doch die Pensionskasse war so marode, dass sich 2016 zuerst Bolligen und Ittigen sowie verschiedene andere Institutionen aus der Kasse lösten. 2017 stimmte auch die Ostermundiger Bevölkerung einem Wechsel zu. In der Folge entschied die Gemeinde Ostermundigen, sich der Pensionskasse der Stadt Bern anzuschliessen, und 2018 begann die Liquidation der PVS BIO. Allerdings stand immer noch die Frage im Raum, ob Verantwortliche der Kasse so massive Fehler begangen hatten, dass sie zu Schadenersatz verpflichtet gewesen wären.

Doch um diese Frage zu beantworten, hätte sich die Gemeinde zuerst vor Gericht Akteneinsicht erstreiten müssen. Der Stiftungsrat der zu liquidierenden Pensionskasse weigerte sich nämlich, der Gemeinde Zugang zu den nötigen Dokumenten zu gewähren. Erst danach hätte die Gemeinde allenfalls auf Schadenersatz klagen können.

Seit Juni 2021 läuft allerdings bereits ein Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die PVS BIO in einer anderen Sache. Beim Wechsel der versicherten Gemeindeangestellten zur Personalvorsorgekasse der Stadt Bern musste Ostermundigen 18,3 Millionen Franken aus der Gemeindekasse einschütten, weil die PVS BIO zu wenig Geld hatte, um den Wechsel der Versicherten zu finanzieren.

Schliesslich stellte sich heraus, dass die Unterdeckung der maroden Pensionskasse nicht so gross war wie angenommen, und die neue Pensionskasse zahlte 2,7 Millionen Franken zurück – an die alte Pensionskasse statt an die Gemeinde, die aus ihrer Sicht zu viel Geld nachgeschüttet hatte. Weil sich die PVS BIO weigerte, das Geld der Gemeinde zu überweisen, wandte sich diese vor einem Jahr ans Bundesverwaltungsgericht. Der Entscheid steht noch aus.

  BZ