Michael Ferber schreibt in einem Kommentar zu den Rentenerhöhungen bei der UBS PK für die letzten Pensioniertenjahrgänge, weshalb das Vorgehen nicht für alle Vorsorgeeinrichtungen möglich ist:

Erstens kann die UBS-Pensionskasse diesen Schritt nur aufgrund ihrer komfortablen finanziellen Lage gehen. So betrug ihr ökonomischer Deckungsgrad per Ende vergangenen Jahres 128,2 Prozent – ein sehr hoher Wert. Zweifellos ist es zu begrüssen, dass sie die Renten der betroffenen Pensionierten erhöht und sie nicht mit einer Kapitalzahlung abgespeist hat. Schliesslich ist es die Aufgabe von Pensionskassen, Renten für ihre Versicherten zu erwirtschaften – und der Entscheid der UBS-Pensionskasse ist so auch als Stärkung der beruflichen Vorsorge zu sehen. Um ihrem Beispiel zu folgen, braucht eine Vorsorgeeinrichtung aber ebenfalls entsprechend hohe Deckungsgrade.

Zweitens ist ein solcher Entscheid nur dann möglich, wenn eine Pensionskasse vorher ihre «Hausaufgaben» erledigt hat. Dazu zählt, dass die Problematik der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gelöst ist – dass also nicht flächendeckend zu hohe Renten bezahlt werden, die zulasten der Erwerbstätigen gehen. Bei vielen Kassen ist das immer noch nicht der Fall.

Drittens sollten die Pensionskassen genau rechnen, da ihre finanzielle Lage in diesem Jahr bereits wieder schlechter sein dürfte, nachdem sie in den Jahren davor satte Aktiengewinne eingefahren haben. Die in der Branche stark beachteten BVG-2005-Indizes der Privatbank Pictet weisen per Montag für Pensionskassen mit einem Aktienanteil von 25 Prozent eine Jahresperformance bei den Vermögensanlagen von minus 9,1 Prozent aus. Bei denjenigen mit einem Aktienanteil von 40 Prozent sind es sogar minus 9,4 Prozent.

Viertens wäre es gefährlich, wenn der Entscheid der UBS-Kasse nun als Signal für flächendeckende Rentenerhöhungen instrumentalisiert würde. Denn dies ist er gerade nicht. Die Erhöhungen erhält richtigerweise nur eine Gruppe von einigen hundert Pensionierten, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen pensioniert wurden. Es ist eben keine Rentenerhöhung mit der Giesskanne, bei der «Ungleiches noch ungleicher» gemacht wird, wie es der Geschäftsleiter der UBS-Pensionskasse ausdrückt.

  NZZ