Die ungelöste Finanzierung der Bauarbeiter-Frühpension FAR und die Kündigung durch die Auffangeinrichtung heizen die Auseinandersetzung zwischen den Sozialpartnern an. Bereits wird mit Streik gedroht. Die NZZ schreibt:
Die Stiftung FAR, über die bisher die frühzeitige Pensionierung finanziert wird, gerät zusehends in Schieflage, weil die Babyboomer-Generation allmählich ins Rentenalter kommt.
Die Gewerkschaften hätten eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die FAR um 0,75% vorgeschlagen, die sich Angestellte und Arbeitgeber teilen sollten. Zudem wäre mit einer «vertretbaren Anpassung der FAR-Leistungen» an die berufliche Vorsorge die Rente mit 60 für die Bauarbeiter gesichert worden, schrieben Unia und Syna.
Nach 2024 könnten die Sanierungsmassnahmen wieder zurückgefahren werden. Denn die Zahl der Rentner werde ab diesem Zeitpunkt wieder sinken. Die Vertreter der Baumeister hätten diese Vorschläge jedoch abgelehnt. «Sie fordern ihrerseits ein Rentenalter, welches auf 61,5 Jahre erhöht wird. Oder: Die Leistungen werden um 30% reduziert», schrieben Syna und Unia: «Beide Varianten sind für die Gewerkschaften inakzeptabel.»
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ mit Bezug auf die Nationale Konferenz zu älteren Arbeitnehmern vom 26.4.2018:
Für Ältere ist nach einer Entlassung die Stellensuche typischerweise deutlich schwieriger als für Jüngere. Das hat am Donnerstag die Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmern erneut bestätigt. Doch wenn politische Akteure mit dem Hinweis auf ältere Arbeitslose die Erhöhung des Rentenalters ablehnen, ist dies klassischer Etikettenschwindel. In jener Logik wäre das Rentenalter auf null zu senken, denn es gibt auch arbeitslose 45-Jährige, 35-Jährige und 25-Jährige.
Die Erwerbslosenquote der 55- bis 64-Jährigen einschliesslich Ausgesteuerter (knapp 4%) ist sogar geringer als jene der Gesamtbevölkerung (knapp 5%). Das heisst nicht, dass kein Arbeitgeber Vorurteile gegenüber Älteren hätte. Die Definition von «Älteren» hängt jedoch auch vom ordentlichen Rentenalter ab. Läge dieses zum Beispiel bei 40, gälten schon 37-Jährige als «alt», und läge es bei 80, gälten 60-Jährige noch als «jung».
Die Bürger mögen aber nach wie vor gegen eine Erhöhung des Rentenalters sein. Wünschbar wäre aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit. Man vergesse das angenehme Schwindelargument des Arbeitsmarkts und sage doch einfach, worum es geht: das Bestreben, die eigenen Privilegien möglichst lange zu halten und die Rechnung dafür den kommenden Generationen anzuhängen.
Medinside berichtet über die Möglichkeit der Mitarbeiter des Berner Inselspitals, auch nach 65 erwerbstätig zu sein mit Versicherung in der Pensionskasse.
Im Berner Inselspital können Mitarbeitende über das reglementarische Pensionierungalter hinaus weiterarbeiten. «Dies wird eben gerade wegen dem Fachkräftemangel gefördert und unsere Anstellungsbedingungen sind darauf ausgerichtet», erklärt Nicole Stämpfli, Leiterin Personal. Immerhin 29 Frauen, die über 64 sind, machen derzeit davon Gebrauch.
Um aber Pflegepersonen ein Arbeiten über das ordentliche AVH-Alter hinaus schmackhaft zu machen, genügt es nicht, spezielle Arbeitsverträge abzuschliessen. Man muss auch die Möglichkeit schaffen, in der Pensionskasse zu bleiben und sich weiterversichern zu können.
Gerade Frauen, die lange teilzeit gearbeitet oder ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft gänzlich unterbrochen hatten, haben häufig Lücken und kommen nur auf eine bescheidene Rente in der beruflichen Vorsorge. Viele unter ihnen müssten also ein Interesse daran haben, ihre Rente aufzuschieben, auch nach Alter 64 einzuzahlen, um damit eine höheren Pensionskassenrente zu erhalten.
Das weiss auch das Inselspital. Bei den Angestellten, die bei der Bernischen Pensionskasse (BPK), dem VSAO und der Pensionskasse SpitalNetz Bern versichert sind, ist eine Weiterversicherung bis zum 70. Altersjahr grundsätzlich möglich.
Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau hat mit der anvisierten Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 erhebliche politische Bedeutung erlangt. In der Handelszeitung geht Ralph Pöhner der Frage nach den Gründen der Differenz nach. Und kommet zum gleichen Schluss wie SVP-Mann Germann, ein bisschen scheint die Sache gottgegeben.
Niemanden erstaunt, dass Frauen lieber eine Firma wählen, die Krippenplätze bietet, wo man flexible Arbeitszeiten hat oder auch mal im Homeoffice arbeiten kann – kurz: Sie haben ein Faible für familienfreundliche Betriebe. Doch diese Betriebe haben eine Kehrseite: Ihr Lohnniveau ist eher tiefer. Auch dazu gibt es eine aktuelle Studie, erarbeitet von Ökonomen und Statistikern der Duke Universität sowie der Uni Uppsala.
Mit schwedischen Daten zeigten sie auf, dass gerade in den familienfreundlichen Unternehmen am Ende weniger herausspringt für die Frauen. Die interne Lohnkluft ist zwar nicht grösser, im Gegenteil. Aber die Stellen sind dort standardisierter, sie sind austauschbarer – mit Grund: Eine Firma, die viele ähnliche Jobs aufweist, ist flexibler; und damit kann sie leichter Teilzeit-, Jobsharing- oder Homeoffice-Varianten schaffen. Nur: Diese Jobs sind oft schlechter honoriert als spezialisiertere Aufgaben. Und obendrein bieten sie weniger Karrierechancen. (…)
Vor allem vor freiwilligen Einkäufen ist eine Prüfung der eigenen Vorsorgeeinrichtung wichtig, schreibt Michael Felber in der NZZ. Für eine Einschätzung eignet sich der Blick auf verschiedene Kennzahlen.
In der beruflichen Vorsorge sammelt sich einiges an Geld an – wie viel, zeigt dieser Ausweis detailliert auf. Seine Darstellung folgt einem simplen Schema. Eugen Stamm in der NZZ erklärt.
Mit dem Verlust an kontinuierlichen Arbeitsverhältnissen, der Verlagerung zu selbständiger Erwerbstätigkeit oder Teilzeittätigkeit und dem Trend zur «Ehe ohne Trauschein» leidet der eigenverantwortlich aufgebaute Vorsorgeschutz, schreibt Gabriela Riemer-Kafka, emeritierte Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht an der Universität Luzern, in der NZZ.
Es kommt vor, dass die Versicherten vergessen, dass sie über ein Freizügigkeitsguthaben verfügen. Das ist vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden der Fall, die die Schweiz endgültig verlassen. Die Broschüre «Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!» erklärt den Versicherten, was eine Freizügigkeitsleistung ist, in welcher Situation sie sich darum kümmern sollten und an wen sie sich wenden können, wenn sie glauben, über ein vergessenes Guthaben zu verfügen. Die Broschüre ist in 9 (neun!) Sprachen erhältlich.
Mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzufangen. In der NZZ werden die wichtigsten Termini von Michael Ferber kurz erklärt.
Wer das Rentenalter erreicht, aber noch voller Tatendrang ist, kann den Ruhestand hinauszögern. Als Belohnung winkt später eine höhere Altersrente. cash zeigt, wie sich dabei die Pension optimieren lässt.
“Neun Jahre hat es gedauert, bis ein stossender Artikel des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geändert wurde! Seit der ersten BVG Revision ist es für Versicherte mit einem Jahreslohn von mindestens 126’900 Franken möglich, die Anlagestrategie selber zu wählen. Die Details dafür sind im Art. le der Verordnung BVV2 geregelt, weshalb solche Lösungen als 1e-Pläne bezeichnet werden”, schreibt Jérôme Cosandey im Blog von Avenir Suisse.
Leider wurde bei der BVG-Revision «versäumt», den Art. 17 FZG anzupassen. Dadurch entstand eine Asymmetrie. Wer dank geglückter Strategiewahl in einem 1e-Plan Gewinne verbuchte, konnte sie beim Verlassen der Einrichtung realisieren. Wer Anlageverluste zeichnete, konnte sein eingebrachtes Guthaben halten. Gewinne wurden privatisiert, Verluste kollektiviert.
Dagegen hatte Nationalrat Jürg Stahl 2008 eine Motion zur Änderung des FZG eingereicht. Doch dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind individuelle Anlagestrategien für die Versicherten ein Dorn im Auge. 2012 wurde die Vernehmlassung dazu eröffnet, erst 2015 das Gesetz angepasst. Damit war die Sache nicht vom Tisch. In der BVV2 musste noch präzisiert werden, was unter einer risikoarmen Strategie in le-Plänen zu verstehen sei.
Nach einer Entlassung stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Wie weiter mit der beruflichen Vorsorge? Die meisten Freizügigkeitseinrichtungen bieten keine Renten an.
In der NZZaS wird das Thema der guten Performance für 2017 und der gleichzeitig tiefen Verzinsung der Altersguthaben aufgegriffen.
Weshalb aber können die Versicherten in der zweiten Säule nicht stärker von den Gewinnen an den Finanzmärkten profitieren? Zum einen haben die Pensionskassen den Börsenboom genutzt, um ihre Reserven aufzustocken. Gemäss den jüngsten Zahlen der Swisscanto Vorsorge ist der durchschnittliche Deckungsgrad der privaten Kassen innert Jahresfrist um 4% auf 114% gestiegen.
Wichtiger ist jedoch ein zweiter Faktor: Innerhalb der Pensionskassen kommt es zu einer massiven Umverteilung von den Berufstätigen zu den Rentnern. Um wie viel Geld es dabei geht, verdeutlicht eine Auswertung der Beratungsfirma Complementa. Im letzten Jahr verzinsten die Vorsorgeinstitute das Kapital der Pensionierten im Schnitt mit 2,4%.