Avenir Suisse plädiert für eine neue Rechtsform zwischen Lohnarbeit und Selbständigkeit für die digitalen Arbeitsformen.
Ist ein Uber-Fahrer selbständig oder angestellt? Und wie sieht es aus bei einem Büroangestellten, der im Zweitjob für eine Online-Plattform Essen ausliefert? Menschen mit «modernen» Jobs geraten in unklare Situationen, weil gewisse Arbeitsformen nach den geltenden Kriterien nicht eindeutig als selbständige oder unselbständige Tätigkeit eingestuft werden können.
Avenir Suisse plädiert mit Blick auf die Digitalisierung für die Schaffung eines dritten Sozialversicherungs-Status, zumindest in der mittleren Frist. «Selbständige Angestellte» könnten von einem pauschalen AHV- und BVG-Versicherungsschutz profitieren, aber die Leistungen bei Arbeitslosigkeit blieben ausgeschlossen.
Diese Zuordnung ist wichtig, weil sie den Umfang der Abdeckung durch die Sozialversicherungen bestimmt. Angesichts der mittelfristig wohl steigenden Zahl an «digitalen Arbeitnehmenden» und der wachsenden Bedeutung von Online-Plattformen schlägt Avenir Suisse in einer neuen Publikation die Schaffung einer dritten Kategorie vor: jener des «selbständigen Angestellten».
Der Beobachter geht der Frage nach, wie hoch die Umverteilung zwischen Jung und Alt wirklich ist. Bei der Vorsorgestiftung Integral scheint das Problem nicht zu existieren.
Das Volk hat die Vorlage zwar bachab geschickt, doch das Umverteilungsargument ist geblieben. Rechte wie linke Politiker benutzen es, um neue Reformen anzustossen. Die wenigsten bestreiten, dass es wegen der tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung bei den meisten Pensionskassen eine Umverteilung gibt. Nur kann niemand sagen, wie gross sie ist.
Der Bundesrat beziffert die Umverteilung auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Die Zahl errechnete das Bundesamt für Sozialversicherungen anhand einer Studie von 2015. Darin hat Vizedirektorin Colette Nova aber geschrieben: «Die erhobenen Daten sind nicht repräsentativ, eine Hochrechnung für die Gesamtheit der Vorsorgeeinrichtungen ist somit nicht möglich.»
David Vonplon, Bundeshausredaktor der Handelszeitung, entwickelt drei Ideen, wie die festgefahrene Diskussion um das Rentenalter in Gang gebracht werden kann.
1. Lebensarbeitszeit Wer ein Leben auf dem Bau gerackert hat, soll nicht bis siebzig malochen müssen. Länger arbeiten ist für Uniabgänger mit Büro- oder Managementjob dagegen zumutbar: Dies ist der Grundgedanke von Systemen, in denen die Rente an die Lebensarbeitszeit gekoppelt wird. Diese Systeme berücksichtigen, wie stark Menschen in ihrem Berufsleben tatsächlich beansprucht wurden. Der ungelernte Lagerist mit seinen 45 Arbeitsjahren auf dem Buckel soll früher in den Ruhestand als der Ingenieur oder die Ärztin, deren Karriere Mitte zwanzig begann.
2. Schuldenbremse Sie war schon so gut wie tot. Jetzt wird die Idee wieder aus der Schublade hervorgekramt: die Schuldenbremse für die AHV. «Ich sehe eine grosse Gemeinsamkeit. In den Diskussionen zur Rentenreform hat niemand mehr bestritten, dass in der Altersvorsorge Handlungsbedarf besteht», sagt Ökonomieprofessor Christoph Schaltegger von der Universität Luzern. Entscheidend sei, den Handlungsbedarf nun mit konkreten Reformschritten zu verbinden: «Konsequent gedacht landen wir dann bei der Schuldenbremse.»
3. Flexi-Rente Das ordentliche Rentenalter soll neu Referenzalter heissen. Zumindest sah dies die verworfene Rentenreform so vor. Damit wollte Bundesrat Alain Berset vermitteln, dass man künftig mit 62 in Pension gehen kann – oder auch erst mit 70. Das Problem daran war bloss, dass die Anreize der Reform in die falsche Richtung liefen: Für den Durchschnittsverdiener lohnte es sich kaum, über 65 hinaus zu arbeiten.
Der Begriff “Brandbeschleuniger” hatte in der Debatte um die AV2020 Hochkonjunktur. Offenbar hat er sich nun auch darüber hinaus festgesetzt. Jedenfalls verwendet ihn Thomas Fuster in einer Kurzmeldung der NZZ zu den Auswirkungen gutausbauter Sozialwerke auf Ressentiments gegenüber Immigranten, ermittelt durch das Fraser-Institut.
Die Analyse von 27 OECD-Staaten zwischen 1990 und 2014 zeigt, dass der Aufstieg ausländerfeindlicher Parteien nicht erklärt werden kann mit dem Zuwachs der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Vielmehr hatten diese Parteien primär dort Auftrieb, wo die soziale Absicherung und der Wohlfahrtsstaat stark ausgebaut sind.
Ausländerfeindliche Stimmung wird demnach durch «Wohlfahrtsstaats-Chauvinismus» angetrieben. So werden Zuwanderer in Ländern mit besonders hohen Sozialausgaben und Arbeitslosengeldern nicht zuletzt als Trittbrettfahrer empfunden, die den Sozialstaat schröpfen und den Wohlstand der Einheimischen gefährden.
Stimmt diese Diagnose, führt eine Aufblähung des Sozialstaates nicht zu mehr gesellschaftlichem Frieden, sondern zu mehr Ressentiments gegenüber Ausländern. Ähnliches diagnostizierte vor vielen Jahren schon Milton Friedman. Der bekannte Ökonom betonte stets, man könne freie Zuwanderung haben oder einen Wohlfahrtsstaat – aber nicht beides.
Helmut Stalder vergleicht Rentenalter-Reglungen in europäischen Ländern. Deutlich wird: das Tabu um Rentenalter 67 ist eine schweizerische Spezialität. Stalder schreibt:
Ein Blick über die Grenze zeigt, dass die meisten europäischen Staaten fähig waren, solche Tabus zu überwinden. Im letzten Jahrzehnt haben sie mit zum Teil umfangreichen Anpassungen auf die Alterung der Gesellschaft reagiert, viel früher, konsequenter und nachhaltiger als die Schweiz. Die Trends in Europa sind eindeutig, wie die aktualisierten Zahlen der europäischen Informationsbasis Missoc (Mutual Information System on Social Protection) deutlich machen.
Das ungleiche Pensionsalter von Frauen und Männern ist europaweit überwunden. Kein Staat hält auf Dauer an einem tieferen Frauenrentenalter fest. Die meisten Staaten haben das Rentenalter der Frauen angeglichen, insbesondere Schwergewichte wie Deutschland und Frankreich (siehe Tabelle). Wo dies noch nicht der Fall ist, wie etwa in Italien, Österreich, Polen oder Grossbritannien, ist die schrittweise Anhebung des Frauenrentenalters auf das Niveau der Männer im Gang, wobei sich nur das Tempo unterscheidet.
Der zweite eindeutige Trend in Europa ist die generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters. Fast alle Staaten heben das Rentenalter über eine längere Zeitspanne schrittweise an, um die Arbeitszeit zu verlängern und den Eintritt ins Rentenalter hinauszuschieben. Sie sind dabei von unterschiedlichen Niveaus gestartet und gehen unterschiedlich schnell voran. Aber übers Ganze gesehen hat sich Rentenalter 67 als Zielgrösse herausgebildet. Bereits 2021 werden Irland, Italien und die Niederlande dort angelangt sein, bis 2022 folgen Dänemark und Frankreich.
FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti denkt über einen neuen Vorstoss zur Erhöhung dieser Maximalbeträge nach. «Das wäre vor allem für die Mittelstandsfamilien, die heute im Bereich der Steuern sehr viel leisten, indirekt auch zugunsten der unteren Einkommensklassen. Diese Mittelstandsfamilien kann man mit der Massnahme gezielt unterstützen.»
Laut Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung hatten 2014 allerdings nur knapp über 30 Prozent eine Säule 3a. Und nicht einmal 13 Prozent der Steuerpflichtigen zogen den maximalen Beitrag ab. Insgesamt sagen laut Vergleichsdienst Comparis 55 Prozent der Schweizer, dass sie sich Einzahlungen in die 3. Säule schlicht und einfach nicht leisten können.
In den anderen bürgerlichen Parteien hat die 3. Säule auch nach dem Scheitern der Altersvorsorge 2020 keine Priorität: «Es ist sicher kein Gegenkonzept zum Scheitern der Vorlage vom Sonntag. Es wäre ein neues Modell zur Steueroptimierung für Bessersituierte», sagt etwa CVP-Nationalrätin Ruth Humbel.
Oder SVP-Ständerat Alex Kuprecht meint: «Das würde diejenigen privilegieren, die ein sehr hohes Einkommen haben. Jene also, die die Möglichkeit haben, zusätzlich Sparbeiträge beiseite zu legen. Aber es wäre keine Möglichkeit für diejenigen, die ein tiefes Einkommen haben.»
Die Tamedia-Nachbefragung zur Abstimmung AV2020 hat weitere Details über die Haltung des Stimmvolks zur Altersvorsorge ergeben. 20 Minuten bringt die Details.
Derzeit wäre eine Anhebung des Pensionsalters um zwei Jahre für den Mann und um drei Jahre für die Frau an der Urne chancenlos: Gut zwei von drei Stimmbürgern würden Nein stimmen. 31 Prozent befürworten das Rentenalter 67.
Eine Mehrheit stellt sich allerdings bereits auf ein höheres Rentenalter ein: 62 Prozent gehen davon aus, dass das Rentenalter 67 in den kommenden zehn Jahren eingeführt wird.
«Das Resultat zeigt, dass das Rentenalter nicht auf einen Schlag erhöht werden sollte», sagt Hans-Ulrich Bigler, FDP-Nationalrat und Direktor des Gewerbeverbandes. Dass eine Mehrheit mit einem höheren Rentenalter rechne, bestätige, dass ein Umdenken stattgefunden habe: «Hätte man vor ein paar Jahren gesagt, dass wir bis 67 arbeiten müssen, wäre man als Rentenklauer verunglimpft worden.» Heute wisse die Bevölkerung, dass es Opfer brauchen werde, um die Altersvorsorge zu stabilisieren.
Die SP-Nationalrätin Silvia Schenker glaubt, dass die Rhetorik der bürgerlichen Seite zu einer Resignation in der Bevölkerung führe. «Man glaubt, dass man das höhere Rentenalter irgendwie durchstieren wird.» Solange das Volk zustimmen müsse, werde es aber nicht so schnell kommen: «Die Wirtschaft sagt, dass wegen des Fachkräftemangels Ältere bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das deckt sich aber nicht mit den Erfahrungen der Leute.»
Michael Ferber verweist in der NZZ auf einen kaum beachteten steuerlichen Aspekt der AV2020. Ferber schreibt:
Trete die Reform in Kraft, würden Freizügigkeitsgelder wie Säule-3a-GeIder behandelt. Dies nähme Bürgern viel Spielraum bei der steuerlichen Planung ihrer Altersvorsorge. Florian Schubiger vom Beratungsunternehmen Vermögenspartner weist darauf hin, dass es in gewissen Fällen zu massiven Steuerfolgen kommen könnte (vgl. Beispiel-Rechnung). Die Mehrbelastung rührt daher, dass bei der Auszahlungssteuer in den meisten Kantonen eine Progression besteht und Bezüge im selben Steuerjahr für die Berechnung der Steuerbelastung addiert werden. Auch Bezüge von Säule-3a-Konten werden in Bezug auf die Steuerberechnung in den meisten Kantonen untereinander und mit Freizügigkeitsgeldern zusammengezählt.
Zu reden geben auch die Übergangsfristen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 2018 das Referenzalter erreicht haben und den Bezug der Altersleistung aufschieben möchten, müssten – wird die Reform angenommen – bis zum 30. Juni 2018 nachweisen, dass sie weiterhin erwerbstätig sind. Erbringen sie innerhalb dieser Frist keinen solchen Nachweis, wird die Altersleistung auf den 31. Dezember 2018 fällig. Sämtliche Personen zwischen 65 und 70 Jahren müssten im zweiten Halbjahr 2018 ihre Freizügigkeitsgelder beziehen. Bamert rechnet damit, dass es bei einer An-nähme der Rentenreform zu starken Abflüssen bei Freizügigkeitsstiftungen in den Jahren 2017 und 2018 kommen dürfte. Vorsorgenehmer, die den Bezug ihrer Vorsorgekapitalien geplant haben, müssten sich kurzfristig neu orientieren.
Am 1. Oktober 2017 tritt die Gesetzesänderung zu den sogenannten 1e-Vorsorgeplänen in Kraft. Mit der dazugehörigen Verordnung wird es erstmals möglich sein, Schweizer Vorsorgepläne unter gewissen Voraussetzungen als defined contribution plans gemäss IFRS oder US GAAP zu bilanzieren.
Im Vergleich zum ganzen Markt ist zurzeit der Anteil der 1e Pläne noch sehr gering, wie die
Statistik der OAK-BV zeigt. Verschiedene Umfragen (z.B. Global Pension Risk Survey von Aon) haben ergeben, dass sich etwa 15% der Arbeitgeber eine Einführung eines 1e-Plans überlegen. Daher geht Aon Hewitt davon aus, dass sich dieser Markt in den künftigen Jahren stärker entwickeln wird als bisher. In einer Mitteilung der Aon wird auf Chancen und Probleme eingegangen.
Prof. Reiner Eichenberger und Barbara Bauer greifen in der Handelszeitung ihre in letzter Zeit viel publizierte Forderung einer fiskalischen Erleichterung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter auf. Nachdem die massive Belastung der Weiterbeschäftigung in letzter Zeit zu Schlagzeilen geführt hat, verdient das Anliegen verstärkte Aufmerksamkeit, zumal die AV2020 trotz gegenteiliger Beteuerungen die Situation noch verschlimmert. Die Autoren schreiben:
Mit der Lebenserwartung steigt auch der Lebenskonsum. Mehr konsumieren können wir aber nur, wenn wir auch mehr produzieren. Das wiederum geht nur, wenn wir länger arbeiten.
Die «Altersvorsorge 2020» bewirkt das Gegenteil. Sie senkt die Arbeitsanreize von Alt und Jung, indem sie den AHV-Freibetrag ab 65 aufhebt, den Rentenaufschub unattraktiver und den Rentenvorbezug attraktiver macht, und die Abgabenbelastung der Jungen erhöht. Deshalb brauchen wir unabhängig vom Abstimmungsausgang schnell eine neue, intelligentere Reform.
Viele sehen als einzige Lösung eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters, also Zwang und Druck zu Altersarbeit. Wir glauben eine viel bessere Alternative zu kennen: Unser dreiteiliger Reformvorschlag erschliesst das riesige Potential der Alten, indem er ihnen wirksame Anreize gibt, freiwillig länger zu arbeiten.
Die drei Elemente des Vorschlags umfassen Rentenaufschub mit Beitragsrabatt, Teilbesteuerung von Altersarbeit, Steuermehreinnahmen für die Altersvorsorge.
20 Minuten interviewte Robert Sheldon, emeritierter Professor der Uni Basel, zu Fragen der Altersvorsorge. Auszüge.
Herr Sheldon, wie sieht die Zukunft der Rente aus? Wann wird ein heute 18-Jähriger pensioniert? Wenn ich das genau wüsste, wäre ich wahrscheinlich reich (lacht). Wenn man zurückblickt: Bei der AHV-Einführung war die Lebenserwartung nach der Rente fünf Jahre, heute sind es 20, und in Zukunft werden es noch mehr werden. Da ist es klar, dass man dies nicht mit dem gleichen Geld finanzieren kann. Es wird darauf hinauslaufen, dass die Jungen länger arbeiten oder mehr von ihrem Lohn einzahlen müssen. Ein Rentenalter 67 halte ich aber für wenig problematisch, zumal immer mehr Jobs in der Schweiz geistige und nicht körperliche Arbeit beinhalten. Ich bin beispielsweise 69 und arbeite nach meiner Pensionierung ohne Probleme weiter und habe Spass daran. Untersuchungen zeigen, dass sich dies verallgemeinern lässt: Personen mit hohem Bildungsstand haben eine höhere Bereitschaft, auch nach 65 noch zu arbeiten, auch weil die geistige Arbeit eher eine persönliche Erfüllung bietet.
Die Reform der Altersvorsorge 2020 senkt die Kosten einer Frühpension. Im geltenden System kann eine Rente maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente um 6.8 Prozent gekürzt. Vorbezug kostet, eine volle Rente von z.B. 2000 CHF schmilzt auf 1864 CHF, aber er kann sich auch lohnen, insbesondere für Personen, welche gesundheitlich geschwächt sind.
Die neue AHV ermöglicht einen Rentenvorbezug um bis zu drei Jahre bei tieferen Kürzungssätzen: 4.1 Prozent für ein Jahr Vorbezug, 7.9 Prozent für zwei Jahre Vorbezug und 11.4 Prozent für drei Jahre Vorbezug. Diese Abschläge sind deutlich geringer, die oben erwähnte Vollrente von 2000 CHF sinkt lediglich auf 1918 CHF bei einjährigem Vorbezug. Die neue AHV kürzt die Renten deutlich weniger als die alte, also sollten mehr Menschen von der Möglichkeit eines Vorbezugs Gebrauch machen.
Nach der Pensionierung freiwillig zu arbeiten, ist unattraktiv. Denn die Steuerlast steigt massiv an, oftmals kommt es zu einer Verdreifachung. Mit der Rentenreform wird dieser Missstand zum Teil noch vergrössert, schreibt Albert Steck in der NZZ am Sonntag.
Angehende Rentner werden zunehmend umworben. Doch die gesalzene Steuerrechnung lässt sie vor einer weiteren Beschäftigung zurückschrecken. Bereits bei einem Einkommen von 90 000 Fr. springt die Steuerbelastung auf das Dreifache: Eine alleinstehende Person, wohnhaft in Bern, entrichtet dem Fiskus vor der Pensionierung rund 13 300 Fr. Als Rentner sinkt dieser Betrag nur wenig, auf 11 800 Fr., weil ohne Berufstätigkeit auch die Steuerabzüge wegfallen.
Bei einer Weiterarbeit dagegen verlangt der Fiskus plötzlich 34 300 Fr. – denn die Summe von Lohn und Renteneinkommen führt zu einer massiv höheren Steuerprogression. Hinzu kommen die weiterhin zu bezahlenden AHV-Beiträge. Diese sind nach der Pensionierung nicht mehr rentenbildend und erhalten somit ebenfalls den Charakter einer Steuer. Damit steigt die gesamte Belastung auf 38 100 Fr. Von der Rente geht also fast die Hälfte wieder zurück an den Fiskus. Die hohe Progression hat überdies zur Folge, dass die Steuerrechnung für das Eigenheim zunimmt.
Heute sind rund 4,1 Millionen Berufstätige bei Pensionskassen und Versicherungen angeschlossen. Mehr als 1,1 Mio. beziehen Leistungen aus der 2. Säule.
In den letzten Jahrzehnten hat die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems eine grosse wirtschaftliche Dimension angenommen: 2016 überschritten die Fonds der BVG erstmals die Marke von 1000 Milliarden Franken (1 Billion). Ende 2016 waren es 1029 Milliarden Franken. Etwa 80% des Sparkapitals wird von Pensionskassen verwaltet, der Rest von Versicherungen.
Zum Vergleich: Die Reserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – in den letzten Jahren dramatisch angestiegen dank der Anstrengungen der Bank, der Aufwertung des Schweizer Frankens entgegenzuwirken – beliefen sich Ende 2016 auf «knapp» 690 Milliarden Franken. Und das Schweizer Bruttoinland-Produkt (BIP) im letzten Jahr überstieg nicht 658 Milliarden.