Avenir Suisse plädiert für eine neue Rechtsform zwischen Lohnarbeit und Selbständigkeit für die digitalen Arbeitsformen.
Ist ein Uber-Fahrer selbständig oder angestellt? Und wie sieht es aus bei einem Büroangestellten, der im Zweitjob für eine Online-Plattform Essen ausliefert? Menschen mit «modernen» Jobs geraten in unklare Situationen, weil gewisse Arbeitsformen nach den geltenden Kriterien nicht eindeutig als selbständige oder unselbständige Tätigkeit eingestuft werden können.
Avenir Suisse plädiert mit Blick auf die Digitalisierung für die Schaffung eines dritten Sozialversicherungs-Status, zumindest in der mittleren Frist. «Selbständige Angestellte» könnten von einem pauschalen AHV- und BVG-Versicherungsschutz profitieren, aber die Leistungen bei Arbeitslosigkeit blieben ausgeschlossen.
Diese Zuordnung ist wichtig, weil sie den Umfang der Abdeckung durch die Sozialversicherungen bestimmt. Angesichts der mittelfristig wohl steigenden Zahl an «digitalen Arbeitnehmenden» und der wachsenden Bedeutung von Online-Plattformen schlägt Avenir Suisse in einer neuen Publikation die Schaffung einer dritten Kategorie vor: jener des «selbständigen Angestellten».