Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat am vergangenen Freitag die entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Besonderes Augenmerk gilt den Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt. Die Vorlage sieht zudem neu ein stufenloses Rentenmodell vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, seine Behindertenpolitik neu auszurichten und besser zu koordinieren.
Sozialversicherung
EL-Reform: Kapitalbezüge sind nicht das Problem
Die mit der anstehenden EL-Reform vom Bundesrat vorgeschlagenen Einschränkungen beim Bezug von PK-Leistungen als Kapital stösst auf heftige Kritik. Dass sie nicht primär verantwortlich sind für den steilen Anstieg der EL-Ausgaben ist bekannt und geht insbesondere aus einer vom Arbeitgeberverband im Frühjahr 2015 publizierten und vom Luzerner Ökonomen C.Schaltegger et.al. verfassten Studie hervor. Die NZZ schreibt dazu:
Es ist nicht so, dass immer mehr AHV-Rentner plötzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären. Das Verhältnis zwischen Rentnern ohne EL und Rentnern mit EL ist stabil: Rund 12 Prozent brauchen EL. Aber die Zahl der Neurentner nimmt zu, und die Rentner leben nach der Pensionierung länger. Ein Drittel des gesamten Kostenanstiegs, so diagnostiziert es Schaltegger, ist auf diese demografischen Realitäten zurückzuführen. In der IV konnte die Zahl der Neurentner zwar erfreulicherweise ab 2003 gesenkt werden.
Gleichzeitig ist aber die EL-Quote in der IV markant angestiegen. Grund dafür ist unter anderem, dass immer mehr junge Menschen von der IV abhängig werden. Diese Jungen waren nur kurz erwerbstätig. Sie verfügen nur über kleine Renten aus der beruflichen Vorsorge und erhalten deshalb häufig EL. Schaltegger hat überdies errechnet, dass 38,5 Prozent des EL-Kostenanstiegs zwischen 2003 und 2012 wegen Gesetzesrevisionen erfolgt sind. Zu nennen sind der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, IV-Revisionen und das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen, namentlich die Aufhebung des EL-Höchstbetrags und die Erhöhung der Vermögensfreibeträge.
Damit wird klar: Gründe für den Anstieg der EL-Kosten gibt es viele. Und folglich ist an mehreren Punkten anzusetzen. Der Bundesrat schlägt nun eine Reihe von Massnahmen vor – aber im Kern politisiert er an den Grundproblemen vorbei. Als Hauptmassnahme soll der Kapitalbezug in der zweiten Säule verboten oder eingeschränkt werden. Doch es ist gar nicht der Kapitalbezug, der in den EL-Finanzen grosse Sorgen bereitet.
Wird der Kapitalbezug verboten, würde laut Botschaft für Bund und Kantone eine Entlastung von nur gerade 38 Millionen resultieren. Die Vermutung liegt nahe, dass die Beweggründe des Bundesrats, diese Massnahme vorzuschlagen, politischer Natur sind. Es gilt aber zu bedenken, dass es sich beim angesparten Kapital in der zweiten Säule um das Eigentum jedes einzelnen BVG-Versicherten handelt. Über dieses sollte er, zumindest im liberalen Staat, frei entscheiden dürfen.
EL-Reform: Für Arbeitgeber ungenügend
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Vorlage des Bundesrates zur EL-Reform:
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) explodieren. Sie stiegen innerhalb der letzten 10 Jahre um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Bis 2020 dürfte das EL-System 5,5 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Eine gründliche Reform des EL-Systems ist deshalb unabdingbar. Der Bundesrat hat den Reformbedarf grundsätzlich erkannt und legt nun einen Entwurf für eine EL-Reform vor. Das ist positiv. Nur: In seiner Vorlage geht der Bundesrat zu wenig weit, die grundlegenden Probleme des EL-Systems tastet er nicht an.
Die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist eines dieser Probleme. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Das macht das EL-System kompliziert, intransparent und teuer. Der Arbeitgeberverband fordert daher eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. «Wer zahlt, befiehlt», muss die Maxime lauten. Handlungsbedarf orten die Arbeitgeber auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV. Falsche Anreize und fehlende Erwerbsanreize führen auch hier zu vermeidbaren Kosten. Es gilt deshalb, Schwelleneffekte zu beseitigen und positive Erwerbsanreize zu setzen.
Arbeitgeberverband / Schweiz. Gewerbeverband
EL-Reform: Warnung vor “unverhältnismässigen Massnahmen”
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Mitteilung zur geplanten EL-Reform:
Der ASIP begrüsst die Absicht des Bundesrates, den Finanzhaushalt der Ergänzungsleistungen (EL) in den Griff zu bekommen. Ergänzend zu grundsätzlichen Anpassungen im Recht der EL, schlägt der Bundesrat aber unter anderem auch vor, die Kapitalbezüge – mit Ausnahme des Bezuges für den Erwerb von Wohneigentum – im BVG zu untersagen. Der ASIP wird die Unterlagen im Detail prüfen, die Vor- und Nachteile der Vorschläge abwägen sowie die Auswirkungen umfassend analysieren.
Die Argumente für eine Einschränkung der bis anhin den Versicherten gewährten Wahlfreiheit überzeugen aber bis anhin nicht. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl führt zu falschen Schlüssen.
Pensionskassen müssen den Versicherten weiterhin Wahlfreiheiten anbieten können, insbesondere in einer Zeit der Senkung der BVG-Umwandlungssätze, wie sie im Projekt des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 vorgesehen sind. Dabei steht für eine Pensionskasse natürlich immer der Rentenbezug im Sinne der Gewährung eines Ersatzeinkommens im Vordergrund. Die Beibehaltung der Kapitaloption kann aber das Vertrauen der Versicherten in seine Vorsorgeeinrichtung stärken.
Immer wieder wird pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Argumentiert wird mit dem Anteil Kapital-bezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle lediglich eine klare Minderheit darstellen. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.
Der ASIP warnt daher davor, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse etwas zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist grundsätzlich festzuhalten.
EL-Reform: BR will Kapitalbezug einschränken
Der Bundesrat will gemäss eigener Aussage “das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden”. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.
Der Bundesrat hat die verschiedenen Situationen geprüft, in welchen das Kapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge heute vorbezogen werden kann. Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug nach wie vor möglich sein. Das Haus oder die Wohnung stelle einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibt. Für den Kapitalbezug bei der Pensionierung und für die selbständige Erwerbstätigkeit hingegen sieht der Bundesrat Einschränkungen vor, um das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser zu schützen. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge sind nicht betroffen.
Heute müssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall ermöglichen, mindestens ein Viertel des BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen. Der Bundesrat will diese Verpflichtung aufheben und stellt für die Kapitalauszahlung bei der Pensionierung zwei Varianten zur Diskussion: In Variante 1 würde der Bezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, es wären also nur noch Rentenzahlungen erlaubt; in Variante 2 könnte höchstens die Hälfte des Guthabens in Kapitalform bezogen werden. Mindestens die Hälfte des Guthabens muss in eine Rente umgewandelt werden. Für die selbständige Erwerbstätigkeit will der Bundesrat den Vorbezug ausschliessen, weil ein grosses Risiko bestehe, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs.
Der Erhalt des Vorsorgeguthabens entspricht dem verfassungsmässigen Leistungsziel der beruflichen Vorsorge. Er minimiert das Risiko, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, etwa bei Heimeintritt in fortgeschrittenem Alter.
Mitteilung BSV / Bericht und Gesetzesentwurf / Bericht Reaktionen SRF TV / NZZ / Interview Berset
TA: Das Arbeitsrecht kennt kein Rentenalter
Rund 170’000 Erwerbstätige waren 2014 bereits im AHV-Alter, das sind 11,7 Prozent aller über 65-Jährigen. Die Zahl hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und liegt inzwischen mehr als ein Drittel über derjenigen von 2010. Einen ähnlich hohen Anteil an berufstätigen Rentnerinnen und Rentnern gab es zuletzt Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts, danach ging deren Zahl markant zurück, schreibt der Tages-Anzeiger.
Die Hälfte der pensionierten Arbeitnehmenden arbeitet in einem Teilzeitpensum von weniger als 50 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte ist selbstständig oder in einer Kaderposition tätig, die Übrigen sind gewöhnliche Angestellte, wie aus den Daten des Bundesamts für Statistik hervorgeht.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ändert sich nichts, wenn eine Mitarbeiterin nach dem Pensionsalter im Beruf bleibt. Das Arbeitsrecht kennt nämlich kein Rentenalter: Es gilt für alle gleichermassen. Möglich ist jedoch, einzelne Bedingungen neu auszuhandeln. So kann man zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, wenn dies den Bedürfnissen der Vertragsparteien entspricht.
Teure Altenpflege
Die Kosten für die Leistungen in Alters- und Pflegeheimen (APH) beliefen sich 2014 auf 9,5 Milliarden Franken. Dies entspricht im Schnitt 8700 Franken pro Monat und Bewohner. Fast zwei Drittel dieser Kosten mussten die Bewohner selber tragen, während Kantone und Versicherer 16 bzw. 19 Prozent übernahmen. Die Kosten für die Dienste der Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause) waren fast fünfmal niedriger als jene für die Betreuung in APH (2 Milliarden Franken).
SGK-N: Ablehnung von AHV+
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt mit 15 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ (14.087 s) abzulehnen. Die Volksinitiative verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Damit soll der Rückstand gegenüber der Lohnentwicklung wettgemacht werden. Für die Mehrheit der Kommission ist die Initiative wirtschaftsfeindlich, da sie mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0,4 Prozent verbunden wäre. Zudem funktioniere das heutige System gut, in dem tiefe Renten mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden können. Auch soll man sich jetzt auf die Beratung der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) konzentrieren. Die Minderheit stellt in den Vordergrund, dass immer mehr Personen im unteren und mittleren Lohnbereich nicht von ihrer Rente leben können und vor allem diese von einer Erhöhung der AHV-Rente profitieren würden.
pw. Interessanter als die erwartete Ablehnung ist der Zeitpunkt der Abstimmung dieser Initiative. Mit Blick auf die laufende Beratung der AV2020 wäre es höchst wünschenswert, dass sie möglichst bald erfolgt, weil mit einer Annahme ganz neue Verhältnisse geschaffen würden. Damit ein Termin im Juni nächsten Jahres möglich wäre, müsste sich das Parlament in der kommenden Wintersession damit beschäftigen. Nachdem jetzt die SGK ihren Entscheid getroffen hat, wurde zumindest ein erster Schritt getan.
EL-Reform und Kapitalbezug
Die NZZ ist offenbar in Besitz verwaltungsinterner Unterlagen aus dem BSV gelangt, die Infos über geplante Massnahmen bei der Reform der Ergänzungsleistungen enthalten. Dabei wird auch die Frage der Kapitalbezüge als PK-Leistungen behandelt. Die Zeitung schreibt:
Aus den verwaltungsinternen Unterlagen, die der NZZ vorliegen, geht hervor, dass Berset an der Idee festhält, den Kapitalbezug einzuschränken. Sein Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die zweite Säule möglichst für die Finanzierung des Lebensabends zu reservieren. Die PK-Gelder sollen nicht verspekuliert werden. «Kapitalauszahlungen erhöhen das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügen und auf EL angewiesen sind», heisst es in den Unterlagen. (…)
Aus diesem Grund schlägt Berset dem Bundesrat zwei Optionen vor: In der ersten Variante würde der Kapitalbezug ganz verboten, in der zweiten Variante auf 50 Prozent beschränkt. In beiden Fällen wäre nur der obligatorische Teil des PK-Guthabens von den Restriktionen betroffen. Die Folgen eines solchen Entscheids wären substanziell: Allein im Jahr 2013 haben 34’840 Personen ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform bezogen, insgesamt 5,9 Milliarden Franken.
Ganz stoppen möchte Berset den Vorbezug der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Auch hier bestehe «ein erhebliches Risiko», dass die vorbezogenen Gelder verschwinden und für die Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung stehen. Jeder Zehnte, der für eine Firmengründung seine Pensionskasse eingesetzt habe, verliere sein Alterskapital ganz oder teilweise, lautet das Ergebnis einer Studie, die das Departement bestellt hat. Auch hier betrifft die geplante Einschränkung nur den obligatorischen Teil der zweiten Säule.
Finanzkommission zur AV2020
Die Finanzkommission (FK) fordert in einem Mitbericht zur Altersvorsorge 2020, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform nicht höher sind als heute. Konkret heisst es in einer Mitteilung:
Zentral für die Finanzkommission ist, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute. Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken. Die FK verzichtet darauf, der SGK konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden kann, da die Frage der Finanzierung der AHV ein wesentliches Element der Reformvorlage bildet und somit von der federführenden Kommission zu behandeln ist.
Die FK macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass – sofern diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt wird – die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie z. B. Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden. In Bezug auf die Frage, ob die Finanzierung eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen solle, spricht sich die FK eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.
Am wichtigsten ist für die FK jedoch, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten. Dieser Zwang zum Erfolg der Reform muss in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).
Statistik der EL zu AHV und IV 2014
192’900 Personen erhielten im Dezember 2014 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 7100 Personen oder 3,8 % mehr als Ende 2013. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, macht 12,4 % aus. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren leicht gestiegen.
112’900 Personen bezogen Ende 2014 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1500 Perso- nen oder 1,3 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL erhöhte sich um 1,4 Prozentpunkte auf rund 44,1 %.
Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2014 um 3,3 % auf 4,7 Milliarden Franken. Dieses Wachstum liegt leicht unter dem Durchschnitt der Jahre nach 2008. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 30%, den Rest tragen die Kantone.
Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Etwa die Hälfte der Heimbewohnenden sind auf eine solche Leistung angewiesen. Ende 2014 wohn- ten 70’600 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von 3200 Franken. Das ist gut dreimal mehr als der EL-Betrag für eine Person zu Hause.
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2013
Gemäss den provisorischen Ergebnissen der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) beliefen sich die Ausgaben für Sozialleistungen im Jahr 2013 auf 153,6 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht 24,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz. Zwischen 2012 und 2013 haben die Ausgaben für Sozialleistungen real um 5,8 Milliarden Franken zugenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 3,9%. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Zunahme der Aufwendungen für die Funktionen Krankheit/Gesundheitspflege (+2,9 Milliarden Franken) und Alter (+1,9 Milliarden Franken) zurückzuführen. Im Jahr 2012 sind die Ausgaben für Sozialleistungen gegenüber dem Vorjahr um 4,7% gestiegen. Zwischen 1990 und 2013 sind die Ausgaben für Sozialleistungen real um durchschnittlich 3,3% pro Jahr gestiegen. Im Jahr 1990 machten diese Ausgaben noch 15,4% des BIP aus, 2013 waren es bereits 24,2%. In Prozent des BIP ausgedrückt fielen die Sozialausgaben in der Schweiz seit den 1990er-Jahren im Allgemeinen geringer aus als der Durchschnitt der Europäischen Union: In der EU28 beliefen sie sich im Jahr 2012 auf 27,4% des BIP. |
Jahresbericht Sozialversicherungen 2014
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG)liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2014» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Überblick über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.14D).
Kaiser: Neue Ära in der Sozialpolitik
In einem Kommentar in der NZZ äussert such Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands, kritisch zur aktuellen Verfassung der schweizerischen Sozialpolitik. Wichtige Reformvorhaben sind in den letzten Jahren gescheitert, der Erfolg aktueller Vorhaben unsicher. Gleichzeitig werfen die rasche Alterung der Bevölkerung, die Auswirkungen der Masseneinwanderungsinitiative und der negativen Teuerung ihre Schatten voraus. Eine verstärkte Belastung des Faktors Arbeit durch höhere Lohnbeiträge wird von ihm dezidiert abgelehnt, stattdessen müssten die Beiträge möglichst wieder auf das frühere Niveau abgesenkt werden. Kaiser: “Bundesrat und Parlament müssen erkennen: Für die Sozialpolitik bricht eine neue Ära an. Was ist zu tun? Die Sozialpolitik muss sich auf das Wesentliche fokussieren und so gestaltet werden, dass sie für die schrumpfende Zahl der Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber finanzierbar bleibt. Dies mit einer abgespeckten Reform der Altersvorsorge, ausgerichtet auf die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus, aber ohne jeglichen Ausbau
Taschenstatistik Sozialversicherungen 2015
Die Taschenstatistik Sozialversicherungen Schweiz 2015 liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab Mitte Juli 2015; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.001.15D). Die Taschenstatistik „Sozialversicherungen der Schweiz 2015“ liegt auch in englischer Sprache vor (Bestellnummer: 318.001.15ENG).