Nach einer intensiven Aufbauphase der schweizerischen Sozialhilfestatistik liegen erstmals Informationen zu den Sozialhilfeempfängerinnen und –empfängern in der Schweiz vor. Rund 220’000 Personen wurden im Jahr 2004 mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. Das entspricht einer Sozialhilfequote von 3 Prozent. Die Auswertungen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass die Städte, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden äusserst unterschiedlich stark belastet sind.
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Sozialversicherung
Zustimmung der SKP-N zur neuen AHV-Nummer
Nach dem Willen der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates sollen die Schweizer eine neue AHV-Versichertennummer erhalten, die so rasch als möglich auch in den amtlichen Personen- bzw. Einwohnerregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Als vorberatende Kommission des Zweitrates beantragt sie ihrem Rat, zwei entsprechenden Vorlagen zuzustimmen.
Medienmitteilung
SGK-S: Erste Entscheide zur 5. IV-Revision, Wechsel der VE
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich vorwiegend mit der 5. IV-Revision befasst und die Beratung der Neuordnung der Pflegefinanzierung weitergeführt. Ausserdem hat sie der parlamentarischen Initiative der SGK-N "Wechsel der Vorsorgeeinrichtung" sowie zwei Motionen des Nationalrats zugestimmt und verschiedene Berichte zur Kenntnis genommen.
Die parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrats, Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ( 05.411 n ) füllt eine Lücke, die bei der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) entstanden ist, indem sie beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung die Situation der Rentner regelt. Die Kommission spricht sich einstimmig für die Annahme der Vorlage aus.
Medienmitteilung
Verfahrensstraffung in der IV
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung betreffend die Verfahrensstraffung in der IV verabschiedet. Die neuen Bestimmungen regeln die Details der vom Parlament im Dezember 2005 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die Änderung betrifft die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens. Das Gesetz und die Verordnung sollen auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten.
Mitteilung
