Switzerland’s AHV fund is shifting to physical gold for the commodity exposure in its CHF35.2bn portfolio. At the end of last week the first pillar buffer fund tendered a custodianship and storage for CHF700m in gold bars via IPE Quest.
The bars are to be stored in Switzerland either collectively or individually, the tender states. The tender marks a shift in the investment strategy for AHV/AVS, as it previously only invested in gold and silver via swaps.
“The supervisory board has decided we are to invest in physical gold bars from now on,” the fund told IPE in a statement. In 2016 the supervisory board of the buffer fund decided to raise its the commodities exposure from 1% to 2% while divesting from energy-related commodity exposure.
The fund explained last year that gold was better suited to add “diversification and hedging in certain situations (inflation or recession)” than the previously preferred energy commodities.
Die NZZ berichtet über die Annahme der Steuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung im Ständerat.
Glücklich ist die kleine Kammer nicht über den AHV-Kompromiss zur Steuervorlage. Mangels Alternativen wurde das Geschäft aber deutlich mit 34 Ja-Stimmen zu fünf Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.
Dennoch gab es Kritik. Es sei keine gute Vorlage, sagte Martin Schmid (Graubünden, fdp.) am Donnerstagmorgen in der Eintretensdebatte. Vor dem Hintergrund der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III sei es aber die beste Lösung. Auch Peter Hegglin (Zug, cvp.) will zustimmen, «weil wir für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung brauchen». Für Hannes Germann (Schaffhausen, svp.) ist es ein Geben und Nehmen. Im Vordergrund stehe der Wille zu einer tragfähigen Lösung. Die Schweiz brauche eine Lösung, betonte auch Peter Föhn (Schwyz, svp.). Die Rechte sprach jedoch nicht mit einer Stimme.
Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) will die Vorlage ablehnen. Er sieht in der Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und Altersvorsorge eine Entmündigung der Stimmbürger. Das Vorgehen sei vielleicht nicht gerade Wahnsinn, sagte Thomas Minder (Schaffhausen, Parteilos.), «aber Blödsinn allemal». Für Werner Luginbühl (Bern, bdp.) ist es eine Bankrotterklärung, wenn man mit Gegengeschäften Mehrheiten erkauft.
Die Linke ist vom Kompromiss ebenfalls wenig begeistert, signalisierte aber Zustimmung. Anita Fetz (Basel-Stadt, sp.) sprach von einem «vernünftigen Vorgehen», Roberto Zanetti (Solothurn, sp.) gar von einer «Sternstunde des Parlamentarismus». Damit meinte er allerdings nicht die Vorlage selber, sondern die Ausmarchung in der Wirtschaftskommission (WAK), die die Lösung aufgegleist hat.
Zu reden gab auch die Einheit der Materie. Das Bundesamt für Justiz gab grünes Licht, auch wenn der sachliche Zusammenhang zwischen AHV und Unternehmenssteuerreform gemäss einem Gutachten nicht offensichtlich ist. Laut Andrea Caroni (Appenzell-Ausserrhoden, fdp.) ist der Gesetzgeber jedoch gar nicht zur Einheit der Materie verpflichtet. Sonst hätte das Obligationenrecht gar nie beschlossen werden dürfen, sagte er.
Der Ständerat macht in der Reformdebatte zu den Ergänzungsleistungen eine Kehrtwende. Er lehnt nun das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot für den Bezug von obligatorischem Alterskapital in der beruflichen Vorsorge bei der Pensionierung ab. Hansueli Schöchli informiert in der NZZ:
Der Sprecher der Sozialkommission, der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber, brachte für allem zwei Gründe vor, weshalb die Kommission das Verbot einstimmig ablehnte. Zum einen sei die Ablehnung im Nationalrat sehr deutlich gewesen, so dass sich am Ende die Version des Nationalrats wohl ohnehin durchsetzen werde, und zum zweiten habe die Sozialkommission in anderen Punkten Beschlüsse gefasst, die grössere Einsparungen brächten, als es das Verbot des Kapitalbezugs tun würde. Am Ende sprach sich der Ständerat mit 25 zu 15 Stimmern bei drei Enthaltungen gegen das Verbot aus. Das Thema ist damit im Prinzip vom Tisch, da hier nun keine Differenz mehr zum Nationalrat besteht.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die sog. Gegenfinanzierung der Einbussen bei der Steuervorlage 17 mit der AHV.
Man muss sich die Nase, die Augen und die Ohren zuhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats will das Reformpaket zu den Firmensteuern retten, indem sie jährlich etwa 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV pumpt. Steuerreform und Altersvorsorge haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Ob die Verknüpfung von zwei aus Sicht des Volks vielleicht «schlechten» Lösungen ein gutes Gesamtpaket ergibt, können letztlich nur die Bürger entscheiden. (…)
Der Kuhhandel liefert auch ein weiteres Kapitel im endlosen Politikwälzer zum Thema «Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern». Im Abstimmungskampf zur Steuerreform hatte die Linke vor allem mit der Furcht vor einem Ausbluten der Staatskasse und vor einer Erhöhung der Steuern für die natürlichen Personen argumentiert. Das nun vorliegende Paket bringt für den Staat hohe Zusatzausgaben für die AHV und den Bürgern zusätzliche Lohnabzüge. Damit ist amtlich, was naive Gemüter im Abstimmungskampf nicht sehen wollten: Die natürlichen Personen als Steuerzahler sind kein Herzensanliegen der SP. (…)
Man kann es nicht genug betonen: Je stärker die AHV nur durch Einnahmen saniert wird, desto mehr Lasten schultern die Jüngeren und Ungeborenen. Korrekturen auf der Leistungsseite via Erhöhung des Rentenalters und Einfrieren der laufenden Renten würden dagegen im Verbund mit einer Mehrwertsteuererhöhung eher eine «gerechte» Verteilung auf die verschiedenen Generationen ermöglichen. Der Vorschlag der WAK mit der Erhöhung der Lohnabzüge bringt nun aus Sicht der Generationengerechtigkeit eine besonders schlechte Lösung: 20-Jährige müssen diese Erhöhung noch etwa 45 Jahre lang bezahlen, 50-Jährige zahlen nur einen Drittel so lange, und die Rentner werden überhaupt nicht zur Kasse gebeten. Doch für Politiker von links bis rechts ist gerade diese Verteilung attraktiv.
An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept ausgesprochen:
Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich an folgendem Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».
Als Gegenmassnahme wird der AHV-Fonds aus 3 Finanzierungsquellen mit total 2,1 Milliarden Franken alimentiert.
Die SP begrüsst den Entscheid und schreibt:
Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der Finanzierung der AHV stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Die SP begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) insofern, als damit für die nächsten Jahre der Druck von der AHV genommen wird. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit vom Tisch.
Die Arbeitgeber sind skeptisch. Sie halten fest:
Eine wirksame und politisch austarierte Lösung ist mit diesen steuerlichen Elementen zwar möglich. Allerdings hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stets den Standpunkt vertreten, dass die Steuervorlage 17 nicht mit sachfremden Elementen angereichert werden darf. Dieses Prinzip ist mit dem vorgeschlagenen Einbezug der AHV nun verletzt worden.
Der AHV-Zustupf trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei. Er erhöht zudem die Komplexität der Vorlage und greift in den laufenden Reformprozess der Altersvorsorge ein. Geplant ist, dass die Vorlage des Bundesrats zur AHV-Reform diesen Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Die Erhöhung von Lohnnebenkosten kommt aus Sicht der Arbeitgeber nur im Rahmen der nächsten BVG-Revision in Frage.
2017 wurden 14‘700 gewichtete Neurenten bezogen (Schweiz und Ausland; bei der Gewichtung der Renten werden unter dem Aspekt der Rentenkosten ganze Renten einmal gezählt, Dreiviertelsrenten 0,75-mal, halbe Renten 0,5-mal, Viertelsrenten 0,25-mal). Damit hat die Zahl der Neurenten seit dem Höchststand 2003 (28‘200) um 48 Prozent abgenommen. Die Zahl der jährlichen Neurenten hat sich seit 2012 mehr oder weniger stabil entwickelt.
Die Zahl der laufenden Renten (Schweiz und Ausland) ist 2017 um 1‘900 oder 1 Prozent auf 217‘200 weiter gesunken. Von Januar 2002 bis Januar 2006 hatte der Rentenbestand von 220’400 auf 257’500 zugenommen. Zu dieser Steigerung hatte damals auch beigetragen, dass das AHV-Rentenalter der Frauen 2004 um ein Jahr erhöht wurde, womit weniger IVRentnerinnen zu AHV-Rentnerinnen wurden. Seit 2007 hingegen sinkt der Bestand stetig: Von Januar 2006 bis Januar 2018 um 40‘300 gewichtete Renten (minus 15.7 Prozent).
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse stellt in der Schweizer Versicherung Mai 2018 die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters verbundenen Kompensationsforderungen in Frage und zeigt auf, dass sie im Kern mit einer patriarchalischen Vorstellung der Geschlechter und ihrer Rollen verbunden sind. Zur Verbindung der Altersfrage mit Lohnunterschieden hält Cosandey fest:
Oft werden Lohnunterschiede, die aus der Rollenteilung zwischen den Partnern resultieren, als Legitimation für verschiedene Rentenalter vorgebracht. Doch dank Betreuungsgutschriften und erheblichen Umverteilungen zu Gunsten der Frauen (Letztere zahlten 2016 33 Prozent der Lohnbeiträge und erhielten 56 Prozent der Leistungen) sind die effektiven monatlichen AHV-Renten beider Geschlechter beinahe identisch. Frauen erhalten im Durchschnitt sogar 30 Franken mehr im Monat als Männer.
Eine zusätzliche Kompensation in der AHV aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien ist sachlich nicht begründbar. Auch würde in einem Land mit gleichem Rentenalter für Mann und Frau niemand auf die Idee kommen, unterschiedliche Rollen in der Erziehungsarbeit erst beim Erreichen des Pensionierungsalters kompensieren zu wollen. Es zeigt ja, dass dafür andere Massnahmen nötig sind.
Finews berichtet über die Ernennung von Manuel Leuthold, seit 2015 Präsident des AHV-Ausgleichsfonds Compenswiss, zum Präsidenten der Genfer Privatbank Cramer.
Die «Beförderung» Leutholds zementiert die lange Beziehung zwischen Compenswiss und Cramer. Netzer hatte dort vor Leuthold als Präsident gewirkt und ebenfalls die Bank Cramer präsidiert.
Gut möglich, dass die jetzige Wahl noch für Aufsehen sorgt. Leuthold übersieht als Präsident dem Ausgleichsfonds der drei Sozialversicherungen AHV, IV und EO über 30 Milliarden Franken an Rentenvermögen – keine leichte Verantwortung. Im Sommer 2016 hatte er dennoch bei der Lausanner Immobilieninvestment-Firma Fundim ein weiteres Verwaltungsrats-Mandat angenommen.
Fabian Schäfer nimmt im Tages-Anzeiger ein Thema auf, das vom Arbeitgeberverband angestossen wurde: die unter den Erwartungen liegenden AHV-Einnahmen 2017 aufgrund einer geringer als prognostiziert ausgefallenen Zuwanderung.
Insgesamt lagen ihre Einnahmen 370 Millionen Franken unter den Annahmen. Die Abweichung war hier viel grösser als bei den Ausgaben, wie die kürzlich veröffentlichten Zahlen zum Jahresabschluss 2017 zeigen. Auch die wichtigste AHV-Kennzahl – das Umlageergebnis – fiel schlechter aus als geplant: Das Minus lag bei 1 statt 0,7 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um das Ergebnis ohne Kapitalrendite, mithin die Finanzierungslücke der AHV.
Die grosse Frage ist nun, wie der Bund reagieren soll. Der Zeitpunkt ist brisant, weil der Bundesrat im Sommer eine neue AHV-Reform in die Vernehmlassung gibt. Er will die Mehrwertsteuer stark erhöhen – um bis zu 1,7 Prozent – und das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben. Wie hoch die Steuererhöhung ausfällt, hängt ganz von der AHV-Finanzplanung ab. Deshalb ist es entscheidend, welche Annahmen der Bund zum Beispiel bei der Zuwanderung trifft.
Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, hält zum Ergebnis der Jahresrechnung der Compenswiss fest:
Das Umlagedefizit hat im vergangenen Jahr sogar erstmals die Marke von einer Milliarde Franken geknackt. Damit liegt der Verlust bedenkliche 300 Millionen Franken über den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Die bedrohliche strukturelle Schieflage der AHV wird mithin «Schwarz auf Weiss» erkennbar. Das ist die schlechte Nachricht, die sich bei genauerem Hinsehen offenbart.
Besonders alarmierend ist, dass die Einnahmeseite um fast 400 Millionen Franken hinter den Erwartungen zurückbleibt. Der Ausfall dürfte nicht zuletzt der rückläufigen Nettozuwanderung geschuldet sein, die 2017 deutlich unter der BSV-Kalkulation von durchschnittlich 60’000 Personen pro Jahr bis 2030 lag.
Das BSV geht basierend auf dieser – aller Voraussicht nach – überhöhten Prognose von einem Umlagedefizit aus, das 2025 über 3,7 Milliarden Franken und 2030 über 7 Milliarden Franken betragen wird. Es wird also immer offensichtlicher, dass selbst diese horrenden Defizite die künftige Entwicklung beschönigend darstellen. Eine solche Defizitwirtschaft muss angeprangert statt bagatellisiert werden.
Die AHV schliesst das Jahr 2017 mit einem negativen Umlageergebnis von -1‘039 Millionen Franken ab. Diese Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr liegt in dem Trend, der seit mehreren Jahren beobachtet wird. Seit 2014 ist das Umlageergebnis negativ. Ein negatives Umlageergebnis bedeutet, dass die Ausgaben der Versicherung höher waren als ihre Einnahmen. Sowohl das Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (2’012 Millionen Franken) als auch die vom Bund bezahlten Zinsen auf die IV-Schuld (114 Millionen Franken) konnten, wie im Vorjahr, das Betriebsergebnis ins Positive rücken. Somit ist das Betriebsergebnis 2017 mit 1’087 Millionen Franken deutlich höher als das Betriebsergebnis des Vorjahres (439 Millionen Franken).
Das Umlageergebnis der IV (797 Millionen Franken) ist leicht angestiegen. Das positive Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (325 Millionen Franken) hat das Betriebsergebnis (1’122 Millionen Franken) damit verbessert. Das positive Betriebsergebnis erlaubte es, die IV-Schuld gegenüber der AHV weiter zu tilgen. Die Forderung der AHV an die IV verringerte sich somit auf 10’284 Millionen Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds (01.01.2011) haben die positiven Betriebsergebnisse der IV dazu beigetragen, die IV-Schuld gegenüber der AHV um 4’660 Millionen Franken zu reduzieren.
sda. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag beantragt die Sozialkommission des Ständerats (SGK), einige wichtige Entscheide der grossen Kammer abzulehnen. Die SGK hat sich unter anderem gegen die Kürzung der anrechenbaren Kosten für Kinder ausgesprochen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger insbesondere für kleine Kinder weniger Geld erhalten sollen. Familien mit Kindern sollten bei den Ergänzungsleistungen (EL) nicht schlechter gestellt werden als heute, heisst es in der Mitteilung.
Über zahlreiche weitere Differenzen hat die Kommission noch nicht beraten. Beispielsweise will der Nationalrat den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge zulassen. Der Ständerat will dies verbieten.
Das EDI hat eine Übersicht mit den finanziellen Konsequenzen der diversen EL-Vorgaben publiziert. Verglichen werden die Botschaft, die Entscheide des Ständerats und die kürzlich vom Nationalrat gefällten. Insgesamt führt die Lösung des NR zu den höchsten Einsparungen, trotz des vom Rat weiterhin zugelassenen Bezugs von Kapitalleistungen in der 2. Säule. Für das Jahr 2030 werden vom EDI folgende Ausgaben für die EL berechnet: Botschaft: 6671 Mio., SR: 6712 Mio., NR: 6201 Mio.
Das wurde entschieden: Mehrere Kürzungsanträge fanden von bürgerlicher Seite bis in die Mitte hinein (teils knappe) Mehrheiten. Am 14.3.18 beschloss der Nationalrat, die für die EL anrechenbare Mietzinshöhe nur geringfügig anzuheben. Für Lorenz Hess (BDP/BE) ist dieser Entscheid nicht im Sinne der Bedürftigen. Er hofft, dass der Ständerat das Mietzinsmaximum erhöht.
Der Nationalrat stimmte zudem für einen tieferen Lebensbedarf für Kinder und für eine Vermögensschwelle von 100’000 Franken. Wer mehr hat, wäre nicht mehr EL-berechtigt. Ausnahmen sind für Hausbesitzer vorgesehen.
Beim Kapitalbezug gibt es nach dem Willen des Nationalrats hingegen kaum Einschränkungen. Auch Selbständige sollen weiterhin frei über ihr Pensionskassenguthaben verfügen können. Der Ständerat hatte hier vorgesehen, dass nur für Firmengründungen und auch nur ein reduzierter Betrag aus dem obligatorischen Teil der 2. Säule bezogen werden kann.
Personen, die das Kapital beziehen, es aufbrauchen und später EL beantragen, sollen allerdings lebenslang zehn Prozent weniger EL bekommen.
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und wachsen weiterhin rasant. Es muss also etwas getan werden. Entweder das bleibt wirkungslos oder es tut weh. Der Nationalrat hatte den Mut, weh zu tun und entsprechend sind die Einschätzungen der Sozialpartner und die Medienkommentare.
Die ersten Entscheide des Rats:
• Der Kapitalbezug bei Pensionierung bleibt in der obligatorischen beruflichen Vorsorge möglich. Wer das Kapital aber bezieht und verbraucht, dessen EL wird um 10 Prozent gekürzt. Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit wird nicht angetastet. • Das Maximum der anrechenbaren Mieten wird nur für Städte um 100 auf 1200 Franken erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge um bis zu 10 Prozent kürzen. • Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt. • Es wird eine Vermögensgrenze von 100’000 Franken eingeführt (Ehepaare 200’000 Franken): Wer mehr Vermögen hat, erhält keine EL. Für Wohneigentum gibt es eine Sonderlösung. • Wer AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten bezieht und sein Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbraucht, muss Kürzungen bei der EL gewärtigen. • Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später dort verrenten lassen können.
Der Arbeitgeberverband schreibt: Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber dem Ständerat wichtige Korrekturen vorgenommen. Zum einen will er eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug einführen. Damit wird verhindert, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Zum anderen will die grosse Kammer die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum Ständerat tiefer ansetzen, indem er auf das bis 2010 geltende Niveau zurückgeht. Damit sollen die Leistungen gezielter jenen zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen Ansatz.