Die Zeitschrift CHSS des BSV hat anhand von 5 Thesen eine ökonomische Auslegeordnung des Dreisäulensystems erstellt. Die 5 Thesen lauten:
These 1: Feste Formeln schaffen Transparenz
These 2: Der Arbeitsmarkt ist eine wichtige Stütze für die Vorsorge
These 3: Das veränderte Erwerbsverhalten stellt eine Herausforderung dar
These 4: Die drei Säulen ergänzen sich
These 5: Die Risiken verlagern sich zu den Haushalten.
Unter dem Titel “Zweck erfüllt?” wird wird zum Thema Ersatzquote ausgeführt:
Der Bundesrat bezeichnete den Auf- und Ausbau des Obligatoriums der zweiten Säule im Jahr 1976 als «Schlussstein des Ausbaues der sozialen Rentenversicherung», der zu einer Harmonisierung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Gesellschaft beitragen solle.
Inwieweit die angestrebte Ersatzquote von 60 Prozent erreicht werden kann, hängt im Dreisäulensystem vom Einkommen ab: Je höher das Einkommen, umso bedeutender werden die Anteile der zweiten und dritten Säule.
Darüber hinaus ist das Konzept der «Ersatzquote», das eine Altersrente mit dem zuletzt erreichten Lohn vergleicht, nicht mehr unbedingt der beste Gradmesser für die Leistungsfähigkeit des Vorsorgesystems. Diese Kennzahl war aufschlussreich, als das Leistungsprimat und eine konstante, hohe Erwerbsquote über den gesamten Lebenszyklus hinweg vorherrschten.