Nico Fiore: Junge Perspektive
Seit September ist Nico Fiore Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes Inter-Pension. Im Interview mit ZH Insurance erläutert er seine Pläne für die Zukunft. Auszüge.
Herr Fiore, für einen Pensionskassen-Verbandschef sind Sie noch auffallend jung. Was hat Sie an dieser Aufgabe gereizt, fanden Sie das Themenfeld schon immer spannend?
Ja, das stimmt. Mit meinen 30 Jahren bin ich wohl der jüngste Direktor innerhalb der Schweizer Pensionskassen-Verbände. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Branche im Moment junge Perspektiven und frische Blickwinkel gut brauchen kann. An dieser Aufgabe hat mich gereizt, dass ich die Möglichkeit habe, einen wichtigen Beitrag für die Zukunft der Pensionskassen in der Schweiz zu leisten. Pensionskassen sind ein zentraler Pfeiler der Schweizer Altersvorsorge, und es ist wichtig, dass sie auch in Zukunft ihren Auftrag erfüllen können.
UBS to examine integration of CS pension fund
(IPE) Credit Suisse Pensionskasse has a funding ratio of 124.2%, CHF17bn assets under management, and over 16,000 members, providing benefits to over 10,000 pensioners, it said. Consultants told IPE the merger of the two pension funds will face a series of issues including funding ratios, benefit levels, and investment strategies, protecting the rights of all beneficiaries.
One expert with knowledge of Credit Suisse Pensionskasse told IPE that a sticking point to close the merger of the schemes are 1e plans, which give the possibility for staff with an annual salary of more than CHF129,060 (as of 2022) to choose among different strategies, and offered by Credit Suisse’s pension fund but not by UBS. In the event of a merger, either UBS must switch to the 1e plan, or the Pensionskasse 2 will have to close, the expert said.
1e plans are managed by the Pensionskasse 2, a Credit Suisse foundation with assets under management of CHF836m and 9,.711 active members as of the end of last year. Since the beginning of last year, members in the Pensionskasse 2 can invest in two new funds, adding to the six existing Mixta BVG funds, according to the scheme’s latest financial statement.
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3a und die acht Fehler
Am Jahresende überhastet in die Säule 3a einzuzahlen, ist besser, als dies nicht zu tun – aber nicht ideal. Bei Renditen und Kosten der Produkte gibt es grosse Unterschiede. Wie man die richtige Anlage auswählt und Fehler vermeidet beschreiben Michael Ferber und Florian Seliger in der NZZ. Dabei listen sie acht Fehler auf, die es zu vermeiden gilt:
Fehler Nummer 1: nicht in die Säule 3a einzahlen
Fehler Nummer 2: die Säule 3a nicht sinnvoll finden
Fehler Nummer 3: sich Zeit lassen mit dem Sparen in der Säule 3a
Fehler Nummer 4: die falsche Säule-3a-Lösung wählen
Fehler Nummer 6: nicht auf die Kosten der Produkte achten
Fehler Nummer 7: nicht auf mehrere Säule-3a-Konten setzen, um beim Bezug Steuern zu sparen
Fehler Nummer 8: als Ehepartner das Potenzial der Säule 3a nicht voll ausschöpfen.
Diese Liste wird ergänzt mit einem Kostenvergleich (TER) wichtiger Anbieter. Die Unterschiede sind beträchtlich.
Neurentenstatistik 2022
BFS) 2022 waren sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen die Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), die nach dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, am höchsten. Von den Personen, die 2022 eine neue Leistung bezogen haben, erhielten 44% eine Rente, 37% ein Kapital und 19% eine Kombination aus beidem.
Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (BV) belief sich 2022 für Frauen im Median auf 1217 Franken, für Männer auf 2077 Franken pro Monat. Dies bedeutet, 50% der ausbezahlten Renten waren höher und 50% tiefer als der jeweilige Betrag. Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei den Männern knapp 153 564 Franken und bei den Frauen 65 622 Franken.
2022 bezogen nahezu die Hälfte der am 31. Dezember ständig in der Schweiz wohnhaften Bezügerinnen und Bezüger einer BV-Leistung ausschliesslich eine Rente (44%). Knapp 37% liessen sich ihre Altersleistung vollständig als Kapital auszahlen. Die übrigen Neubezügerinnen und Neubezüger (19%) bezogen im Jahr 2022 eine Kombination aus Rente und Kapital.
Modernisierung und Optimierung
(BR) Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen und wurden einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, die Verordnungsänderungen verabschiedet und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2024 beschlossen.
Die Vorlage sieht vor, die risikoorientierte Aufsicht in der 1. Säule (AHV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen in der Landwirtschaft) zu verstärken. Dazu müssen die Durchführungsstellen ein Risiko- und Qualitätsmanagement sowie ein internes Kontrollsystem einführen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde werden präzisiert. (…)
In der 2. Säule werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen präzisiert.
Aenderung der AHVV / Bericht Vernehmlassungsergebnisse /
Mitteilung BR
Vernehmlassung zu Einkauf in die Säule 3a; SP kritisiert
(BSV) Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zum Zwecke der Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 6. März 2024.
Cédric Wermuth schreibt dazu in einer Mitteilung der SP:
Der Bundesrat schickt die Umsetzung einer Motion in die Vernehmlassung, welche nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule und damit Steuererleichterungen ermöglichen soll. Dies ausgerechnet heute, wo an anderen Stellen massiv abgebaut wird. Die Vorlage basiert auf einer Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Sie kommt nur den reichsten Steuerzahlenden zugute und führt gleichzeitig zu massiven Steuerausfällen, unter denen die gesamte Bevölkerung leidet.
CS-Sorgenbarometer: Altersvorsorge auf Platz 3
Credit Suisse schreibt zu den Ergebnissen des Sorgenbarometers 2023:
Die grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer sind neu das Gesundheitswesen respektive die Krankenkassen und Prämien (40 %). Vor dem Hintergrund der anhalten-den öffentlichen Diskussionen rund um das Thema Lebenskosten und Inflation – und in Antizipation eines bereits über den Sommer diskutierten wahrscheinlichen Anstieges der Krankenkassenprämien – ist der starke Anstieg der Sorge um diesen Themenbereich nicht ganz überraschend. Nach nur einem Jahr an der Spitze der Sorgenrangliste wird die Sorge um die Umwelt damit wieder als Top-Sorge abgelöst.
Mit 38 Prozent belegt sie dieses Jahr den zweiten Platz. Auf Platz 3 liegt die Sorge rund um die Zukunft der Alters-vorsorge/AHV (32 %). Alle diese Themen zählen für mindestens ein Drittel der Stimm-berechtigten zu den fünf grössten Sorgen der Schweiz.
Ende der 3a App von Swiss Life
Die Handelszeitung schreibt über den Rückzug der Swiss Life. Die 3a App Pando wird eingestellt.
Nächstes Jahr ist Schluss mit Pando. Der Lebensversicherer zieht seiner 3a-Vorsorge-App den Stecker und fordert die Kundschaft per Mail auf, die Gelder woandershin zu transferieren oder in einer klassischen 3a-Lösung der Swiss Life zu parkieren.
«Leider hat sich Pando nicht so entwickelt, wie wir uns das erhofft haben», schreibt der Lebensversicherer im Kundenbrief. «Deshalb haben wir uns entschieden, das Angebot nicht mehr weiterzuführen.» Einzahlungen aufs Konto seien noch bis Ende Jahr möglich, so die Swiss Life weiter. Die App bleibe bis Ende Mai 2024 in Betrieb.
GPK-S will keine Verschlechterung bei der Publica
In der Medienmitteilung vom 21.11.23 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats wird u.a. festgehalten:
Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, zwei vom Nationalrat gutgeheissene Motionen zur beruflichen Vorsorge der Bundesangestellten abzulehnen. Die erste Motion (22.3959) verlangt, den Anteil der vom Bund an die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten gezahlten Beiträge zu reduzieren, da dieser über das privatwirtschaftlich Übliche hinausgeht. Die zweite Motion (22.3960) fordert eine Begrenzung der Altersgutschriften, welche der Bund für seine Angestellten bezahlt, da diese Gutschriften über dem gesetzlichen Minimum liegen.
Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat derzeit in Erfüllung von in den beiden Räten angenommenen Postulaten einen Bericht ausarbeitet, in dessen Rahmen eine Studie durchgeführt wird, in der sämtliche Anstellungsbedingungen des Bundes und des Privatsektors, mit welchem der Bund als Arbeitgeber konkurriert, miteinander verglichen werden. Dieser Bericht wird einen Überblick über die Anstellungsbedingungen liefern und aussagekräftige Rückschlüsse ermöglichen.
Die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt
(BFS) Die Arbeitsmarktgesamtrechnung (AMG) zeigt die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt auf, indem sie die individuellen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit erfasst. Die AMG umfasst auch die Wanderungen und die natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Todesfälle) und stellt so ein Bindeglied zwischen den Arbeitsmarktstatistiken und den Bevölkerungsstatistiken dar.
Verglichen wird die Arbeitsmarktsituation Anfang Jahr mit der Situation Ende Jahr. Die Bewegungen werden in der Bilanz in zwei Gruppen unterteilt: zum einen Bewegungen innerhalb der Schweiz (Ein- und Austritte von Erwerbspersonen), und zum anderen Ein- und Auswanderungen von Erwerbspersonen. Die Differenz zwischen den Ein- und Auswanderungen ergibt den Wanderungssaldo.
2022 nahm die Erwerbsbevölkerung in der Schweiz um 2,2% zu: von 5,374 Millionen Personen zu Jahresbeginn auf 5,494 Millionen zu Jahresende. Bei den Männern war der Anstieg höher als bei den Frauen (Männer: +2,6% auf 2,975 Millionen; Frauen: +1,9% auf 2,520 Millionen).
Vom Rentenalter zum Referenzalter
Ab 2024 löst der Begriff «Referenzalter» im Sozialversicherungsrecht die bisherige Bezeichnung «Rentenalter» ab. Das ist keine rein sprachliche Änderung, sondern sie bringt auch eine grössere Flexibilität beim Altersrücktritt. Auch für die Pensionskassen ist die Neuregelung von erheblicher Bedeutung. Die BSV-Zeitschrift CHSS schreibt dazu:
Eine gewisse Flexibilität in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gab es bereits vor Anfang 2024: Auch bislang bestand keine gesetzliche Verpflichtung, sich exakt bei Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren (Männer) beziehungsweise 64 Jahren (Frauen) aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Das zeigt sich etwa beim Durchschnittsalter der Personen, die den Arbeitsmarkt definitiv verlassen: Im Jahr 2022 betrug es gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) 65,2 Jahre bei den Männern und 64,4 Jahre bei den Frauen.
Trotzdem wird beim Altersrücktritt seit Langem mehr Flexibilität gefordert. Mit dem Inkrafttreten der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die im September 2022 in der Volksabstimmung angenommen wurde, wird dieses Anliegen per 1. Januar 2024 umgesetzt: Versicherte können ihren Altersrücktritt flexibler und individueller planen.
Interesse wecken mit mehr Spielraum
Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita, äussert sich in einem Interview mit der Handelszeitung zum ungenügenden Wissen der Versicherten über die berufliche Vorsorge, die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und die Zukunft der Pensionskassen. Auszüge:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben denn die Firmen?
Relativ grosse. Man kann als Arbeitgeber mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte zahlen oder den Sparprozess optimieren, zum Beispiel mit höheren Sparbeiträgen oder indem man das Sparen bereits ab Alter 18 ermöglicht. Für Familien oder Besitzerinnen von Wohneigentum ist es attraktiv, wenn die Vorsorgelösung einen Risikoschutz bietet, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Für Teilzeitmitarbeitende ist es wertvoll, wenn der Koordinationsabzug ans Pensum angepasst wird.
Nutzen die Kunden diese Möglichkeiten auch?
Wir stellen eine gewisse Zunahme bei den Wahlplänen fest. Aber das kommt stark auf den Reifegrad des Unternehmens an.
Corona-Gelder in PK umgeleitet
(sda) Drei Betreiber von Privatradios mit Veranstalterkonzession und Leistungsauftrag müssen einen Teil der vom Bund erhaltenen Corona-Nothilfe zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Gelder wurden auch für Rückstellungen in die Pensionskasse verwendet.
Das Bundesverwaltungsgericht wies drei Beschwerden der Radio-Betreiber gegen entsprechende Verfügungen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab, wie aus den am Montag publizierten Urteilen hervorgeht.
Die drei Aktiengesellschaften, deren Namen aus den anonymisierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervorgehen, hatten vom Bund im Jahr 2020 als Corona-Nothilfe-Gelder den einmaligen Betrag von je 487’128 Franken erhalten.
Verdoppelung der Krankenkassen-Kosten seit 1999
(BFS) Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) verzeichnet für das Prämienjahr 2023 ein Wachstum von 3,9% gegenüber dem Vorjahr. Der KVPI erreicht damit einen Indexstand von 202,0 Punkten (Basis 1999 = 100). Anhand des KVPI lässt sich die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens schätzen. Gemäss der KVPI-Modellrechnung des Bundesamtes für Statistik (BFS) reduziert die Prämiensteigerung das Wachstum des verfügbaren Durchschnittseinkommens 2023 um 0,4 Prozentpunkte.
Einkommensentwicklung seit 1995
(BFS) Das gesamte Einkommen aller privaten Haushalte in der Schweiz stieg von 1995 bis 2022 um 82,0%. Pro Kopf stieg das Einkommen im gleichen Zeitraum um 27,2% (unter Berücksichtigung von Bevölkerungswachstum und Preisentwicklung).
Die Indikatoren zur makroökonomischen Perspektive der Haushaltseinkommen geben einen Überblick über Höhe, Zusammensetzung und Entwicklung der Einkommen in der Schweiz zwischen 1995 und 2022. Datenbasis ist die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.






