In der Medienmitteilung vom 21.11.23 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats wird u.a. festgehalten:

Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, zwei vom Nationalrat gutgeheissene Motionen zur beruflichen Vorsorge der Bundesangestellten abzulehnen. Die erste Motion (22.3959) verlangt, den Anteil der vom Bund an die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten gezahlten Beiträge zu reduzieren, da dieser über das privatwirtschaftlich Übliche hinausgeht. Die zweite Motion (22.3960) fordert eine Begrenzung der Altersgutschriften, welche der Bund für seine Angestellten bezahlt, da diese Gutschriften über dem gesetzlichen Minimum liegen.

Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat derzeit in Erfüllung von in den beiden Räten angenommenen Postulaten einen Bericht ausarbeitet, in dessen Rahmen eine Studie durchgeführt wird, in der sämtliche Anstellungsbedingungen des Bundes und des Privatsektors, mit welchem der Bund als Arbeitgeber konkurriert, miteinander verglichen werden. Dieser Bericht wird einen Überblick über die Anstellungsbedingungen liefern und aussagekräftige Rückschlüsse ermöglichen.

Aus Sicht der Kommission wäre es verfrüht, schon jetzt bei einem einzelnen Element Änderungen vorzunehmen, bevor die entsprechende Übersicht vorliegt. Darüber hinaus würden die von den Motionen geforderten Massnahmen zu einer drastischen Kürzung der Renten der Bundesangestellten und der Angestellten von Anstalten des Bundes wie den ETH führen, und dies obschon alle Sektoren – einschliesslich des Bundes – unter einem Fachkräftemangel leiden und daher attraktive Arbeitsbedingungen bieten müssen, um qualifiziertes Personal rekrutieren zu können.

  Medienmitteilung