Der Pensionskassenverband schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan:
MoreZusammenfassend halten wir fest, dass bei der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zwischen den beiden Bestandteilen „Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen“ und „Einbringung Freizügigkeitsleistungen“ unterschieden werden muss.
Wenngleich die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zwar nachvollziehbar sind, besteht aus unserer Sicht in beiden Fällen Bedarf nach Ergänzungen und Anpassungen.
Im Bereich Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen sind dies insbesondere die Klärung konkreter Umsetzungsfragen, wie beispielsweise:
a) Die Form der Übertragung von Freizügigkeitsguthaben;
b) Die Verantwortung zur Auswahl der Zwischenlösung durch die versicherte Person;

(BSV) Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zum Zwecke der Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 6. März 2024.
Der Bundesrat hat über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur AHV-Reform 21 informiert. In einer Mitteilung des EDI heisst es: