(BR) Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen und wurden einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, die Verordnungsänderungen verabschiedet und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2024 beschlossen.

Die Vorlage sieht vor, die risikoorientierte Aufsicht in der 1. Säule (AHV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen in der Landwirtschaft) zu verstärken. Dazu müssen die Durchführungsstellen ein Risiko- und Qualitätsmanagement sowie ein internes Kontrollsystem einführen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde werden präzisiert. (…)

In der 2. Säule werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen präzisiert.

  Aenderung der AHVV / Bericht Vernehmlassungsergebnisse /   Mitteilung BR