Wenig benützte Überbrückungsleistungen
(BFS) Die Überbrückungsleistungen wurden ab 1. Juli 2021 ausbezahlt. Zwischen Juli 2021 und Ende 2022 haben 671 Personen eine ÜL erhalten. Dies entspricht weniger Beziehenden als ursprünglich angenommen. Gründe dafür sind zum einen, dass die ÜL während der Covid-19-Pandemie in einer Zeit eingeführt wurden, zu der die Aussteuerungen für mehrere Monate ausgesetzt waren und zu einem Zeitpunkt erfolgten, der noch nicht in den ÜL-Daten erfasst wurde. Entsprechend ist im Jahr 2023 mit mehr ÜL-Beziehenden zu rechnen. Zum anderen gibt es im Verhältnis zu allen Ausgesteuerten über 60 Jahren weniger ÜL-Beziehende als erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt und basierend auf den verfügbaren Daten ist es noch nicht möglich, genau zu beurteilen, wie sich die Anpassung einer bestimmten Anspruchsvoraussetzung auf den Kreis der Begünstigten auswirken könnte.
Ja zu BVG 21, Nein zur 13. AHV-Rente und Renteninitiative
An
der Delegiertenversammlung in Luzern haben die Delegierten der Jungen Mitte Schweiz drei Parolen rund um die Altersvorsorge gefasst. Die Junge Mitte Schweiz unterstützt die BVG-Reform, lehnt jedoch die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie die Renteninitiative ab. In einer Medienmitteilung heisst es:
Die Junge Mitte bekennt sich klar zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) und betont die Notwendigkeit, das System an die heutige Arbeitswelt anzupassen. Mit der Reform wird die Finanzierung der 2. Säule gestärkt, die Umverteilung von Jung zu Alt reduziert und die Absicherung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert. «Wir brauchen endlich ein Update der 2. Säule, um das Dreisäulensystem in der Altersvorsorge für die Zukunft zu stärken. Von der Reform profitieren insbesondere die Jungen, die Frauen, Teilzeitbeschäftigte und der Mittelstand», sagt Marc Rüdisüli, Präsident der Jungen Mitte Schweiz.
Work-Life-Balance und die Altersvorsorge
Gregory Nöthiger beschäftigt sich im Schweizer Monat mit der offenkundigen und dringenden Fragen, wie das Niveau unserer Altersvorsorge gehalten werden kann, wenn verbreitete nur noch 80 oder gar 60 Prozent einer Vollbeschäftigung gearbeitet wird.
Wenn immer mehr Menschen weniger arbeiten wollen und bereit sind, niedrigere Gehälter in Kauf zu nehmen, verstärkt dies die bereits bestehenden Probleme unseres Pensionssystems. Die Leute werden älter – und das ist auch gut so. Moderne Medizin, gesündere Lebensstile und weniger gefährliche Arbeiten bewirken, dass die Menschen mehr Lebenszeit zur Verfügung haben.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben aber auch immer weniger Kinder. Und hierin liegt bekanntlich die grosse Schwäche des Umlageverfahrens der AHV. Immer weniger Arbeitstätige müssen eine grössere Anzahl Rentenbezüger finanzieren. Die erste Säule der Vorsorge kommt also rein demografisch an ihre Grenzen, wenn sie nicht reformiert wird.
Die starke Mittelschicht, die das Fundament für den Erfolg der Schweiz ist, hat scheinbar keine Anreize mehr, so viel wie unsere Vorfahren zu arbeiten. Es geht uns ja gut … Work-Life-Balance ist sicher wichtig; auch wenn ein vielbeschäftigter Arzt der alten Garde mal meinte, dass «work part of life» sei und dieses Konzept daher nicht realistisch sei. Durch die geringeren Arbeitsstunden und freiwilligen Lohneinbussen werden weniger Beiträge in die Vorsorge eingezahlt; übrigens auch in die eigene Pensionskasse.
“2. Säule droht zum Regulierungsmonster zu werden”
“Politik und Behörden belasten die Pensionskassen mit immer mehr und immer detaillierteren Vorschriften. Der Nutzen ist gering, die Kosten tragen die Versicherten”, schreibt Marco Betti im Schweizer Monat. Als Beispiel dient das Datenschutzgesetz, das die Schweiz auf Druck der EU einführen musste, pro Versicherten ca. 3 Franken kostet und ihm nichts bringt, gesamthaft 13,5 Mio. Franken. Auch die neuste “Mitteilung” der OAK wird erwähnt. Als Vorschlag zur Besserung der Verhältnisse werden Regeln aus der Privatwirtschaft aufgelistet. “Die Hoffnung stirbt zuletzt”, ist man versucht zu sagen.
Ziele setzen und Folgen abschätzen:
Gesetze und Vorschriften müssen klare und spezifische Ziele verfolgen. Vor dem Erlass müssen Gesetzgeber und Behörden die erwarteten Ergebnisse und die Notwendigkeit der Regel klar definieren. Zudem müssen die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft beurteilt werden. Diese Analyse hilft, mögliche negative Auswirkungen einer übermässigen Regulierung zu identifizieren.Kosten-Nutzen-Analyse:
Bevor eine neue Verordnung in Kraft tritt, muss eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die geschätzten Kosten durch die erwarteten Vorteile und Ziele kompensiert werden. Die Regelung sollte nur dann übernommen werden, wenn der Nutzen die Kosten rechtfertigt.
Avenir Suisse zum Thema Migration und Altersvorsorge
Jérôme Cosandey hat sich in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge Gedanken zu Immigration und Vorsorgewerke gemacht. Er schreibt:
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die Einnahmen eines gegebenen Jahres müssen die Ausgaben derselben Periode decken. Die Einwanderung stellt somit kurzfristig eine Art Doping für die Finanzierung der 1. Säule dar. Die meisten Zuwanderer (mit Ausnahme von Asylbewerbenden) lassen sich in der Schweiz nieder, um hier einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Während der Erwerbsphase zahlen sie AHV-Beiträge, ohne von Altersleistungen zu profitieren. Somit finanzierten im Jahr 2020 die ausländischen Arbeitnehmenden 32% der Lohnbeiträge, während die ausländischen Rentner nur 18% der Renten bezogen.
Die Beitragszahler von heute sind allerdings die Rentner von morgen. Mit ihren heutigen Beiträgen erwerben sie das Recht auf Leistungen nach ihrer Pensionierung. Die Einwanderung könnte demnach das Finanzierungsproblem lediglich auf künftige Generationen verschieben.
Die Immigration ist gut für die AHV, solange sie andauert
Die NZZ hat die vom Bund publizierte Studie zu den Folgen der Immigration für die Sozialwerke der 1. Säule unter die Lupe genommen. Die Autoren des Artikels stellen fest, dass zwar eine positive finanzielle Wirkung bis 2070 (und allenfalls auch noch länger) besteht, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie andauert. Sie schreiben:
Die Zuwanderer verjüngen die Schweiz. Doch früher oder später werden aus Leistungserbringern Leistungsbezüger. Trotzdem gehen die Autoren der Studie davon aus, dass auch im Jahre 2070 zugewanderte Personen die AHV stützen werden. Dann würden Zugewanderte 50 Prozent der Einzahlungen leisten und 40 Prozent der Leistungen beziehen, so Reto Föllmi, Ökonom an der Universität St. Gallenund seine Mitautoren. Diese Rechnung geht aber nur unter einer zentralen Bedingung auf: Die Zuwanderung hält die nächsten 47 Jahre auf hohem Niveau an. Das würde bedeuten, dass die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2070 11 Millionen Menschen umfasste.
Dieses Szenario basiert auf dem sogenannten Referenzszenario des Bundesamts für Statistik. Dieses geht davon aus, dass die Zuwanderung noch bis 2030 zunimmt und anschliessend leicht sinkt. Doch selbst bei einem Szenario mit tieferer Zuwanderung würden die Beiträge die Bezüge übersteigen, so Föllmi. «Nehmen wir an, es würde ab sofort überhaupt keine Zuwanderung mehr geben. Dann bliebe der Verjüngungseffekt trotzdem noch 20 Jahre erhalten, also auch, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht.»
Axa plant grössten Immo-Fonds für PKs
(Axa) Die Fondsleitung AXA Investment Managers Schweiz plant per 31. März 2024 die Vereinigung von drei Immobilienfonds. Vorbehältlich der Genehmigung der FINMA soll unter dem neuen Namen «AXA Real Estate Fund Switzerland» der – gemessen am Nettofondsvermögen – grösste NAV-basierte Immobilienfonds für Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz entstehen.
Das vereinigte Immobilienportfolio unter Vorbehalt der Genehmigung der FINMA wird aus über 180 Wohn- und Geschäftsliegenschaften, gemischt genutzten Liegenschaften sowie Entwicklungs- und Bauprojekten bestehen. Das Portfolio konzentriert sich auf Städte in den wachstumsstarken Wirtschaftsregionen und ihre Einzugsgebiete sowie auf den Bereich «Wohnen», welcher rund 60 Prozent des Portfolios ausmacht.
Das Nettofondsvermögen aller drei Immobilienfonds belief sich per Jahresabschluss 30. September 2023 auf total CHF 3.94 Milliarden (Gesamtfondsvermögen GAV CHF 4.66 Milliarden). Vorbehältlich der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erfolgt die Vereinigung per 31. Mai 2024 rückwirkend auf den 31. März 2024. Das Umtauschverhältnis wird basierend auf den geprüften Halbjahresabschlüssen der Fonds per 31. März 2024 ermittelt.
Wirkung der Zuwanderung auf AHV/IV
Bevölkerung nach Geburtsstaat , indexiert
Entwicklung der Wohnbevölkerung nach Geburtsstaat von 2002 bis 2070. Die durchgezogenen Linien zeigen die aus den Daten ablesbare Entwicklung; die gestrichelten Linien zeigen die prognostizierte zukünftige Entwicklung. Due Abbildung zeigt die indexierte Entwicklung mit Basisjahr 2020; es lässt sich ablesen um wieviel grösser bzw. kleiner die Bevölkerung in einem bestimmten Jahr verglichen mit dem Jahr 2020 ist.
(BR) Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen.
Vorsorgerisiken für Mütter im Konkubinat
Die neue Swiss Life-Studie beleuchtet Vorsorgerisiken, die sich aufgrund von Teilzeitarbeit, Scheidung und Konkubinat ergeben. Sie zeigt: Erwerbsbiografien und Familienmodelle in der Schweiz sind im Umbruch – was insbesondere für Frauen Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Altersvorsorge mit sich bringt. Zusammenfassend heisst es:
- Der Anteil an Konkubinatsfamilien stieg im letzten Jahrzehnt steil an: Jedes fünfte Paar mit Kindern unter fünf Jahren ist inzwischen unverheiratet, 2010 war es erst gut jedes zehnte.
- Mütter in Konkubinatspaaren arbeiten mit einem Durchschnittspensum von 58% zwar mehr als verheiratete Mütter (45%), aber deutlich weniger als Väter mit rund 90%.
- Unverheiratete Mütter setzen sich dadurch häufig erheblichen Vorsorgerisiken für den Fall einer Trennung oder des Todes des Partners aus, beschäftigen sich aber kaum damit.
- Bezüglich Erwerbstätigkeit zeigen sich nach wie vor ausgeprägte Rollenbilder: Väter arbeiten hierzulande in einem um rund 40 Prozentpunkte höheren Pensum als Mütter. Wenn Väter und Mütter jedoch frei wählen könnten, würde sich dieser Unterschied mehr als halbieren.
- Nur 39% der Bevölkerung setzen sich vertieft damit auseinander, wie sich das eigene Erwerbspensum auf die Altersvorsorge auswirkt. Frauen, die sich damit befassen, weisen im Durchschnitt einen um 6 Prozentpunkte höheren Beschäftigungsgrad auf.
- Verheiratete Paare unterschätzen die Scheidungswahrscheinlichkeit. Lediglich jeder vierte Mann und jede fünfte Frau beschäftigt sich intensiv mit allfälligen Folgen für die Altersvorsorge.
GKB mit Ambitionen im Geschäft mit PKs
finews schreibt über den geplanten Ausbau des Geschäfts mit Institutionellen der Bündner Kantonalbank.
Die Graubündner Kantonalbank will im Geschäft mit Pensionskassen offensichtlich zulegen. Dies unternimmt das Staatsinstitut mit einem extra neu geschaffenen Bereich und einem Ex-Kader der Credit Suisse.
Jon Fadri Pitsch ist neuer Leiter für Institutionelle Kunden bei der Graubündner Kantonalbank (GKB), wie einer Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist. Pitsch ist bereits vergangenen September zur Staatsbank gestossen, die eigens einen neuen Bereich für die Betreuung von Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen geschaffen hat.
Der 41-jährige neue Bereichsleiter hat Betriebsökonomie studiert und verfügt laut der Mitteilung über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung und Betreuung von institutionellen Kunden. Dies mit Schwerpunkt in den Gebieten Strategieberatung, Asset Management, Global Custody und Liquiditätsmanagement.
Wall Street’s ESG Craze Is Fading
(WSJ) Wall Street rushed to embrace sustainable investing just a few years ago. Now it is quietly closing funds or scrubbing their names after disappointing returns that have investors cashing out billions.
The about-face comes after tightened regulatory oversight, higher interest rates that have slammed clean-energy stocks and a backlash that has made environmental, social and corporate-governance investing a political target.
“This really is the result of too many managers looking to cash in on increased awareness and demand for ESG investments,” said Tony Turisch, senior vice president at Calamos Investments.
The third quarter was the first time more sustainable funds liquidated or removed ESG criteria from their investment practices than were added, according to Morningstar. That is a reversal from not that long ago, when companies were rebranding faltering funds to cash in on the billions of dollars flowing into sustainable investment products.
Stetes Bevölkerungswachstum
Die Bevölkerung der Schweiz ist von 3,3 Millionen im Jahr 1900 auf 8,8 Millionen Ende 2022 gewachsen.
Aus PSS AG wird finpact
Die PSS AG, ein Vermögensverwalter mit Fokus auf digitale Geldanlage für freie Vorsorgegelder der Generation 50+, hat einen neuen Firmen- und Markennamen. Ab sofort firmiert das Unternehmen als Finpact AG. Die Namensänderung soll die Entwicklung des Unternehmens vom Start-up zum etablierten Finanzdienstleister widerspiegeln. Der Anspruch lautet, der Generation 50+ intuitive und zukunftsweisende Anlagelösungen für Kapitalbezüge, Erbschaften und Erspartes anzubieten. Die Bedeutung und das Nutzungsverhalten der Generation 50+ in Bezug auf digitale Anlage- und Vorsorgelösungen, untersucht eine neue Studie, die Finpact in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (HSLU) und unterstützt von Innosuisse Anfang 2024 veröffentlichen wird.
Im Alter zwischen 55 und 65 Jahren fallen überdurchschnittlich hohe Kapitalflüsse aus Kapitalbezügen, Erbschaften und Erspartem an. So beziehen 54% der Neurentnerinnen und Neurentner in der Schweiz jährlich einen Kapitalbezug von durchschnittlich 260‘000 Franken. Entsprechend zeigt auch die HSLUStudie «Digitales Anlegen in der Schweiz – ein Markt mit Potential», dass der Anteil der Anleger unter den Befragten mit steigendem Finanzvermögen und Alter deutlich zunimmt (IFZ, 2022).
Sozialversicherung 2024
(CHSS) Ab 2024 ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Diese und weitere konkrete Anpassungen treten nächstes Jahr in Kraft. Andere Gesetzesänderungen, wie die Modernisierung der Aufsicht der ersten Säule, tangieren die Versicherte nicht direkt, sind aber für die Solidität der Sozialversicherungen ebenso bedeutsam.
Auf einen Blick
- Die Reform AHV 21 ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
- Realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung werden bei der Bemessung des Invaliditätsgrades stärker berücksichtigt.
- Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts- bzw. der Vaterschaftsurlaub für den hinterbliebenen Elternteil.
- Ein Kostenmonitoring in den Tarifverträgen verpflichtet Leistungserbringer und Versicherer, Massnahmen zur Steuerung der Gesundheitskosten vorzusehen.
2. Säule
- Punktuell wird auch die Aufsicht in der zweiten Säule optimiert. Die Anpassungen zielen in erster Linie auf die Übernahme von Rentnerbeständen; zudem werden die Aufgaben von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge präzisiert (Baumann 2020).
- Schliesslich hat der Bundesrat auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) per Anfang 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent angehoben (BSV 2023b).
PK und Stellenwechsel
In einer Publireportage listet HZ Insurance jene Fragen auf, die bei einem Stellenwechsel zum Thema Pensionskasse dem neuen Arbeitgeber gestellt werden sollten:
- Bei welcher Pensionskasse bin ich versichert?
- Gibt es einen Wahlsparplan?
- Wird der Koordinationsabzug an Ihr Arbeitspensum angepasst oder ganz weggelassen?
- Wie viel vom Lohn wird gespart?
- Welchen Anteil der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber?
- Sind auch Löhne über 88’200 Franken versichert?
- Wie lange bleibe ich bei Arbeitsunterbrüchen versichert?




