Merkblatt zur Rentnerübernahme
Seit dem 1. Januar 2024 sind neue Bestimmungen zur Übernahme von Rentnerbeständen und rentnerlastigen Beständen in Kraft. Diese Gesetzesänderung haben die Aufsichtsbehörden zum Anlass genommen, ihre Praxis im Zusammenhang mit Rentnerbeständen und Rentnerübernahmen schriftlich festzuhalten.
Das auf der Webseite der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden publizierte Merkblatt zeigt das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Rechtsinstituten und den darin verankerten unterschiedlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörde auf. Es soll eine Anleitung für den Praxisgebrauch sein, um solche Geschäfte in einheitlicher Weise zu handhaben.
«Polemisch und überzogen»
Reto Zanettin weist in Cash die Kritik an den angeblich überzogenen Kosten für die Vermögensverwaltung der Pensionskassen als «polemisch» und «überzogen» zurück.
Zwei im August erschienene Studien besagen übereinstimmend: Die Vermögensverwaltungskosten machen im Schnitt weniger als 0,5 Prozent der Anlagen aus – im Schnitt bedeutet, es gibt eine Spanne und damit Ausreisser nach unten und nach oben.
Die Untersuchung des Beratungsunternehmens PPCmetrics berichtet nun von 0,41 Prozent, jene der Beratungsfirma Complementa von 0,42 Prozent.
Die Wahl von Sparplänen und die Folgen
Grössere Pensionskassen bieten ihren Versicherten die Wahl von unterschiedlichen Sparplänen. Reto Zanettin beschreibt in Cash, wie sich diese auf die Leistungen auswirken können. Als konkretes Beispiel wird die PK Nestlé erwähnt.
MoreArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durchaus Einfluss auf die Vorsorge in der zweiten Säule nehmen – indem sie Wahlpläne nutzen. Diese ermöglichen höhere Sparbeiträge sowie weitere, mitunter steuerliche Vorteile. Laut Gesetz können Vorsorgeeinrichtungen bis zu drei Vorsorgepläne anbieten.
Ein Rechenbeispiel des Vorsorgedienstleisters Pensexpert zeigt, wie sich die verschiedenen Modell auf das Alterssparen auswirken. Es geht von einer 45-jährigen Person mit einem Lohn von 80’000 Franken aus. Nach dem Koordinationsabzug resultiert ein versicherter Lohn von 54’275 Franken, auf den die Beitragssätze angewendet werden.
«Die Gewerkschaften haben ihre Klientel verraten»
«Die Rentenreform versenkt, eine 13. AHV-Rente erzwungen: Die Schweizer Gewerkschaften gewinnen eine Abstimmung nach der anderen. Leider kämpfen sie dabei nicht mehr primär für die Arbeitnehmer», schreibt Markus Städeli in der NZZ am Sonntag.
MoreWenn es um Kampagnen geht, spielen die Gewerkschafter mittlerweile in ihrer eigenen Liga. Das zeigten sie bereits im Frühling, als sie den Souverän überraschend dazu verleiteten, für die Einführung einer 13. AHV-Rente zu stimmen.
Die Gewerkschaften wissen, wie man gewinnt. Irritierend ist, dass sie zunehmend unter falscher Flagge kämpfen. Sie vertreten nicht mehr primär die Interessen der Arbeitnehmer mit kleinem Portemonnaie – die sie zu repräsentieren vorgeben. Sondern jene der meist wohlhabenden Pensionierten und angehenden Rentner.
Diese Interessen sind nicht deckungsgleich, im Gegenteil. Das zeigt just die versenkte BVG-Vorlage. Diese hätte die stossende Umverteilung von Jung (und oft relativ arm) zu Alt (und oft relativ reich) vermindert und den Versicherungsschutz für Menschen mit geringem Verdienst ausgebaut: Dass dafür die Sparbeiträge von Arbeitnehmern und Firmen steigen müssen und der Nettolohn etwas kleiner wird, liegt auf der Hand.
Hypotheken von Pensionskassen
UBS schreibt über Hypothekar-Anlagen von Pensionskassen und sieht sie als Alternative zu Franken-Obligationen.
MoreWährend der Negativzinsjahre wurde der Schweizer Hypothekenmarkt durch das Eintreten neuer Player vermeintlich aufgemischt. Ein Blick in die aktuelle Verteilung des Gesamtmarktes zeigt jedoch, dass Banken die Kreditvergabe mit einem Marktanteil von rund 95 Prozent weiterhin deutlich dominieren.
Der Moneypark-Studie zum Schweizer Hypothekarmarkt 2022 ist zu entnehmen, dass Pensionskassen oder Versicherungen mit einem Anteil von 2 respektive 3 Prozent weiterhin nur eine marginale Rolle spielen.
Dieser Marktkonstellation ist es auch zu verdanken, dass Hypothekarzinsen selbst in Extremphasen eine gewisse Untergrenze – im Fachjargon Zinssatzfloor genannt – nie unterschritten haben.
Relativ fleissige Schweizer
Vollzeitbeschäftigte arbeiten in der Schweiz deutlich länger als in unseren Nachbachländern. Nun gehen die effektiven Arbeitszeiten etwas zurück seit 2018 um 46 Mminunten pro Woche. Dies ist noch kein Grund zur Sorge, meint Avenir Suisse.
Wie steht es mit der weit verbreiteten Teilzeitarbeit? Diese sei (…) ein Zeichen unserer wohlstandsverwöhnten Nation, meinen viele. Doch diese Sicht greift zu kurz: Die Zunahme der Teilzeitarbeit ist eher der Beweis dafür, dass für bestimmte Gruppen (besonders die Frauen) der Substitutionseffekt immer noch wirkt.
Denn es sind nicht so sehr die Männer, die ihre Pensen reduzieren und nun Teilzeit arbeiten. Es sind vielmehr die Frauen, die aus der Nichterwerbstätigkeit in die Teilzeit gewechselt sind und dadurch mehr verdienen .
Eine Individualbesteuerung würde die (Grenz-)Steuerbelastung für den Zweitverdiener – in rund 85% der Haushalte sind das immer noch die Frauen – deutlich senken. Die dadurch höheren Netto-Stundenlöhne würden sie motivieren, ihre Arbeitspensum weiter zu erhöhen.
SKPE: Obergrenze des technischen Zinses sinkt auf 3,19 Prozent
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat die Obergrenzen für den technischen Zins gemäss Fachrichtlinie 4 per 30.9. neu festgesetzt.
Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Die Obergrenze mit Periodenafel liegt bei 2,89 (Vorjahr 3,33) %, mit Generationentafel bei 3,19 (3,63) %.
Kein Problem mit 6,8 Prozent?
Der Blick bezweifelt, dass der nach der Abstimmung unveränderte Umwandlungssatz von 6,8% ein Problem für die Pensionskassen bedeutet.
MoreNach dem letzten Abstimmungssonntag ist klar: Der gesetzliche Umwandlungssatz bleibt bei 6,8 Prozent. Er wird nicht auf 6 Prozent gesenkt, wie es die Befürworter der BVG-Reform gefordert hatten. Die vernichtende Niederlage führte im Verliererlager zu Trotzreaktionen.
FDP-Politikerin Regine Sauter (58) sagte am Sonntag vor laufenden Fernsehkameras: «Von uns kommt kein neuer Vorschlag für eine Reform. Ich wüsste auch nicht, wie ein solcher aussehen sollte.» Für Sauter ist klar: Die Kassen müssen die Probleme jetzt selbst lösen.
Lukas Müller-Brunner (42), der Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, brachte einen Tag später auf den Punkt, was das konkret für die Vorsorgeeinrichtungen heisst. «Die allermeisten werden ins Überobligatorium gehen.
Postulat für Mini-Reform
Nach der gescheiterten Reform ist vor dem nächsten Versuch. NR Christian Lohr, Mitte, hat ein Postulat eingereicht, mit dem Ziel, im BVG Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte in einer kleinen Teil-Revision zu ermöglichen. Das Modell, das er dazu vorschlägt, ist jenes der Temporärbranche. Im eingereichten Text heisst es:
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.
In der Begründung wird ausgeführt:
im Modell der Personalverleiher die Eintrittsschwelle auf den Stundenlohn umgerechnet. Diese Schwelle liegt mit CHF 9.85 pro Stunde weit unter dem Mindestlohn im GAV Personalverleih. Ebenso wird der Koordinationsabzug bei Temporärarbeitskräften auf die Stunde berechnet.
Das Modell der Temporärbranche bietet damit einen kontinuierlichen Versicherungsschutz, was einen einen erheblichen Vorteil darstellt, insbesondere auch, da so der wichtige Schutz gegen Invalidität und Ansprüche für hinterbliebene Partner und Kinder ab der ersten Arbeitsstunde gewährleistet wird.
60 Prozent des Vermögens liegt in der PK
Das VZ VermögensZentrum hat in einer neuen Studie analysiert, wie sich das Vermögen von rund 2200 mittelständischen Haushalten in der Schweiz zusammensetzt. Das sind in der Regel Paargemeinschaften im Alter von 60 bis 68 Jahren mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 100’000 bis 214’000 Franken.
Diese geburtenstarken Jahrgänge werden auch als Babyboomer bezeichnet. Mit wie viel Vermögen gehen sie heute in Pension? Der Median liegt gemäss Studie bei rund 1,6 Mio. Franken, davon 600’000 Franken in der Pensionskasse.
Viele Babyboomer-Haushalte schätzen ihr Vermögen bei der Pensionierung nicht so hoch ein. Denn sie unterschätzen oft, wie sich ihr Vermögen zusammensetzt:
• Die grosse Mehrheit der untersuchten Haushalte besitzt ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Wohneigentum ist in der Regel der grösste Vermögensposten.
MoreNeun erfolgreiche Absolventen der Ausbildung zum PK-Leiter
Von links nach rechts: Raffaele Petrone, Nicola Müller, Simona Simova, Rebecca von Moos-Achermann, Marina Hess, Oriano Tschaler. Den Diplomlehrgang ebenfalls erfolgreich abgeschlossen haben: Felix Bruseghini, Monika Leuenberger und Matthias Ritter.
Neun Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Personalvorsorge konnten ihr Diplom als Pensionskassenleiterinnen und -leiter entgegennehmen.
Die Ausbildung dauerte eineinhalb Jahre und umfasste insgesamt 29 Kurstage. Im Rahmen der Diplomarbeit beschäftigten sich die Absolventinnen und Absolventen eingehend mit einem frei gewählten Thema aus der 3-Säulen-Konzeption.
Im Frühling mussten Sie diese in einem Kolloquium vorstellen und im Sommer die eidgenössische Diplomprüfung absolvieren. Die Prüfung umfasst die Themenbereiche Führungskompetenz, Geschäftsführung sowie Anlage und Wirtschaft.
Die Ausbildung zum diplomierten Pensionskassenleiter findet berufsbegleitend statt. Die Teilnehmer erwerben unter Anleitung qualifizierter Dozenten das nötige Rüstzeug, um eine Vorsorgeeinrichtung zu leiten, ihren Vorgesetzten Entscheidungsgrundlagen zu liefern und Mitarbeiter zu führen. Die Fachschule für Personalvorsorge ist die einzige Bildungsorganisation in der Deutschschweiz, die diese Kaderausbildung anbietet.
OAK: Fachrichtlinie FRP 5 revidiert
Die Fachrichtlinie FRP 5 wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit dem Entscheid der OAK BV wird die FRP 5 (Fassung 2024) für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.
Die angepassten Weisungen W – 03/2014 treten am 31. Dezember 2024 – ab Gültigkeit der FRP 5 (Fassung 2024) – in Kraft und ersetzen die bis dahin gültigen Weisungen.
Auf der Website der OAK BV sind beide Fassungen aufgeschaltet:
Weisungen W – 03/2014 (gültig bis 30.12.2024)
Weisungen W – 03/2014 (gültig ab 31.12.2024)
Vorsorgebarometer 2024: Bewusstsein für Altersvorsorge steigt
Die Schweizer Bevölkerung befasst sich stärker mit der Altersvorsorge: Sie engagiert sich mehr, weiss mehr darüber und hat mehr Vertrauen ins Vorsorgesystem. Die drei wichtigsten Erkenntnisse des Raiffeisen Vorsorgebarometers 2024.
More58 Prozent der 18- bis 65-Jährigen sehen Steuervorteile als wichtigen Grund, um in die Säule 3a einzuzahlen. Das ist ein neuer Rekordwert: Vor zwei Jahren waren es lediglich 22 Prozent . Steuerersparnisse sind heute nach der Sicherung des Lebensstandards im Alter der zweitwichtigste Grund, sich mit der privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen.
Junge Erwachsene engagieren sich deutlich stärker für die Altersvorsorge als im letzten Jahr: 61 Prozent der 18- bis 30-Jährigen haben eine Säule 3a – im Vorjahr waren es erst 54 Prozent. Das zeigt: Die Jungen übernehmen Verantwortung für ihre Zukunft (s.Grafik).
Linker Jubel und falsche Versprechen
Auf Tele-Züri zu verfolgen sind die Begeisterung der SGB-Spitzen über den Abstimmungserfolg, die unsinnigen Versprechen von Jacqueline Badran für AHV-Renten von 6000 Franken und die Bedenken von Andri Silberschmidt.
Pensionskassen-Check
Michael Ferber listet in der NZZ sieben Kennzahlen auf, anhand derer die Versicherten die Qualität ihrer Pensionskassen abschätzen können. Das ist nicht nur wichtig bei der Wahl einer Stelle, sondern auch beim freiwilligen Einkauf. Die sieben von Ferber ausgewählten Kennzahlen sind: Deckungsgrad, Technischer Zins, Höhe des Umwandlungssatzes, Höhe der Arbeitsbeiträge, Anlagestrategie mit Rendite und Zinsen, Verzinsung der Altersguthaben, Rentner-Anteil der Kasse.










