Grössere Pensionskassen bieten ihren Versicherten die Wahl von unterschiedlichen Sparplänen. Reto Zanettin beschreibt in Cash, wie sich diese auf die Leistungen auswirken können. Als konkretes Beispiel wird die PK Nestlé erwähnt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durchaus Einfluss auf die Vorsorge in der zweiten Säule nehmen – indem sie Wahlpläne nutzen. Diese ermöglichen höhere Sparbeiträge sowie weitere, mitunter steuerliche Vorteile. Laut Gesetz können Vorsorgeeinrichtungen bis zu drei Vorsorgepläne anbieten.
Ein Rechenbeispiel des Vorsorgedienstleisters Pensexpert zeigt, wie sich die verschiedenen Modell auf das Alterssparen auswirken. Es geht von einer 45-jährigen Person mit einem Lohn von 80’000 Franken aus. Nach dem Koordinationsabzug resultiert ein versicherter Lohn von 54’275 Franken, auf den die Beitragssätze angewendet werden.
Von Gesetzes wegen muss der Beitragssatz des Arbeitgebers in jedem Plan gleich hoch sein, im Beispiel liegt er bei 9,75 Prozent. Zudem dürfen die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im tiefsten Plan nicht weniger als zwei Drittel der Beiträge nach dem höchsten Plan ausmachen. (…)
Die Pensionskasse des Lebensmittelkonzerns Nestlé ist ein Beispiel, wie Wahlpläne, Sparbeiträge und Einkaufsmöglichkeiten zusammenspielen. Die Vorsorgeeinrichtung bietet laut ihrem Reglement drei Wahlpläne an: «Basic», «Standard» und «Top».
Eine 40-jährige Person erhält im Plan «Basic» Altersgutschriften in Höhe von 18 Prozent des versicherten Lohns. Im Plan «Standard» sind es 22 Prozent, im Plan «Top» 26 Prozent. Von Arbeitgeberseite werden jeweils 13,5 Prozent beigesteuert. Der Versicherte übernimmt 4,5 Prozent («Basic»), 8,5 Prozent («Standard») oder 12,5 Prozent («Top»).
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