50 Prozent der Neupensionierten sollen bei Annahme der BVG-Revision in den Genuss eines Rentenzuschlags kommen. Damit erklärt sich die ansonsten willkürliche Festsetzung der Obergrenze des Altersguthabens von 441’000 Franken für den Anspruch. So einfach es tönen mag, so anspruchsvoll dürfte für die Pensionskassen die praktische Umsetzung werden. Für Reformgegner ist sie ein Horror, für die Befürworter durchaus machbar. Unter dem Titel “BVG-Reform wird auch ein Papierkrieg” schreibt Sandra Willmeroth in der Handelszeitung:
Diese Zuschläge werden in den ersten dreissig Jahren nach der Reform Kosten von knapp 20 Milliarden Franken verursachen – auf diese Schätzung kommt die Studie «Volkswirtschaftliche Analyse zu den Auswirkungen der BVG-Reform» des BSS Basel im Auftrag des Vereins Alliance F. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hingegen schätzt die Kosten für die Übergangsgeneration auf 11,3 Milliarden Franken.
Der grösste Teil davon soll von den Vorsorgeeinrichtungen getragen werden, was indirekt zulasten der Versicherten geht. Die Autorinnen des BSS-Studie kommen zum Schluss, dass vor allem Personen, die überobligatorisch versichert sind und keine Übergangsentschädigung erhalten, die Kosten dieser Massnahme tragen werden: «Somit wird die Umverteilung von Jung zu Alt vorerst nicht sinken, sondern steigen: Die jungen Versicherten müssen die Übergangsentschädigung finanzieren, bekommen aber später keine Rentenzuschläge», so das Fazit aus der Studie.
Dabei wurde der administrative Aufwand, der mit der Umsetzung der BVG-Reform auf die Vorsorgeeinrichtungen zukommt, noch nicht berücksichtigt. Experten befürchten, dass ein «administratives Monster» geschaffen wird. Laut Lukas Müller-Brunner ist die praktische Umsetzung der geplanten Massnahmen durchaus knifflig: «Die Kassen müssen über alle Informationen verfügen, die als Vorbedingung für die Zahlung der Übergangsmassnahmen vorgesehen sind.
Geklärt werden muss etwa, wie man verfahren soll, wenn eine Person bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen versichert ist.» Er hält den Zusatzaufwand für die Pensionskassen für zumutbar, fordert aber Unterstützung bei der Ausarbeitung eines schlanken Verfahrens. «Wir müssen sicherstellen, dass nicht jede einzelne Person, die pensioniert wird, einen Sachbearbeiter anfragen muss», betont der Direktor.