SRF: “Riskante Jagd nach Versicherten”
SRF Eco macht den Wettbewerb zwischen den autonomen Sammelstiftungen und den daraus erwachsenden Druck, möglichst gute Konditionen anzubieten, zum Thema. Bekannt ist die Profond mit einem der schweizweit höchsten Umwandlungssätze. Ihr Modell steht in der Kritik. Im Beitrag heisst es:
Doch in der Branche stösst Profond auch auf Skepsis. Hansruedi Scherer ist Pensionskassen-Experte und Partner der Beratungsfirma ppcmetrics.
Einen technischen Zins, wie ihn Profond anbietet, hält er für deutlich zu hoch: «Es gibt keine ökonomische vernünftige Begründung für einen technischen Zinssatz von 3,5 Prozent. Realistischer wäre ein Zinssatz von 0 Prozent.» Auch den Umwandlungssatz von 6.9 Prozent hält Scherrer für deutlich zu hoch.
Bislang scheint die Rechnung von Profond aber aufzugehen. Die Renditen der letzten Jahrzehnte war laut eigenen Angaben höher als der Durchschnitt. Mit ein Grund dafür: Mehr als die Hälfte des Vermögens hat die Sammelstiftung in Aktien investiert. Der Durchschnitt aller Vorsorge-Einrichtungen liegt bei etwa 30 Prozent.
Hansruedi Scherer meint dazu: «In der letzten Konsequenz ist das ein gewisses Systemrisiko, das entstehen kann. Diese Kassen geben Versprechungen, die sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht einhalten können. Und im allerschlimmsten Fall landen diese Fälle beim Sicherheitsfonds, und wir alle helfen mit, diese zu finanzieren.
AV2020: Powerplay
pw. Der Präsident der ständerätlichen Sozialkommission hatte leichtes Spiel. Die von ihm unterstützten Anträge der Kommission konnten sich im Rat auf eine sichere Mehrheit stützen. Und mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse in der Schlussabstimmung zur Altersvorsorge 2020 schien jegliche Notwendigkeit zu Kompromissen überflüssig.
So dozierte Konrad Graber (CVP) selbstbewusst zu allen noch bestehenden Differenzen und – sekundiert von Bundesrat Berset – machte klar, dass allein in der ständerätlichen Lösung die Zukunft unserer Altersvorsorge liegen könne. Beim Nationalrat hingegen alles vage, unausgegoren und letztlich finanziell untragbar sei.
Ein Beobachter hätte den Eindruck gewinnen können, dass es sich beim Nationalrat um eine Horde verwirrter Dilettanten handelt, denen jegliches Verständnis für Bedeutung und Inhalt der zu regelnden Fragen abgeht. Zwar wurde formal jeweils die Ständerats- gegen die Nationalratslösung ausgespielt, aber natürlich handelt es sich um die unterschiedlichen Konzepte von SP/CVP auf der einen und FDP/SVP auf der anderen Seite.
Von Anfang an auf verlorenem Posten waren da Alex Kuprecht (SVP) und Karin Keller-Sutter (FDP) mit ihren Minderheitsanträgen. Zwar im Windschatten der SP aber dank ihrer starken Vertretung in der kleinen Kammer entscheidend, konnte da die CVP ihre Stimmkraft voll ausspielen und tat das augenscheinlich mit Gusto. Nicht eine Differenz zum NR wollte man preisgeben.
Alle Argumente gegen die 70-Franken waren da in den Wind gesprochen. Unbeirrt halten SP und CVP daran fest, dass es sich um eine Teilkompensation für die UWS-Senkung handelt. Was aber schlicht schlicht nicht den Tatsachen entspricht. Es handelt sich um einen AHV-Ausbau, der nie gewollt war und in dieser Form dem sozialen Gedanken der AHV mit einer Zweiklassengesellschaft ins Gesicht schlägt.
Da hier die schwache Flanke des Modells liegt, verlegte sich insbesondere Paul Rechsteiner (SP) auf das Kostenargument. Wie ein Handelsvertreter in eigener Sache betonte er mal um mal das weitaus bessere Kosten/Nutzen-Verhältnis beim Ständerat. Und natürlich kamen auch das bundesrätliche Belastungsargument mit ausgewählten Beispielen (von denen Graber nichts gehört haben wollte) zur Sprache. Die Erhöhungen sollen in diversen Branchen von 25 bis 99% reichen.
Dass es sich hier um Tieflohnbranchen handelt, deren Angehörige möglicherweise gerne höhere Beiträge in die 2. Säule einzahlen möchten, kam offenbar niemandem in den Sinn. Und dass von der Nationalratslösung besonders viele Frauen in Teilzeitbeschäftigungen profitieren würden, wurde naturgemäss unterschlagen.
Bleibt auch der Nationalrat auf seiner Linie und kommt es zur Einigungskonferenz, sind bereits im Parlament die Erfolgs-Chancen der ganzen Reform gering. Dass im Ständerat keck behauptet wird, seine Lösung sei bereits der Kompromiss und ein weiteres Nachgeben stünde ausser Frage, ist ein hierzulande selten erlebter Ausdruck von Machtanspruch bis hin zur Überheblichkeit.
AV2020: SR Frühjahrssession–alle Differenzen gegenüber NR bleiben
Der Ständerat hat im laufenden Differenzbereinigungsverfahren die noch offenen Punkte behandelt. Der Rat hat dazu sechs Blöcke gebildet. Bei den ersten drei blieb der Rat diskussionslos bei seinen Beschlüssen. Lediglich Bundesrat Berset unterstützte mit seinen Voten die Mehrheitsbeschlüsse des SR. Die bestehenden Differenzen gegenüber dem NR wurden damit stillschweigend weitergeführt.
Diskussionen gab es erst bei Block 4, dort aber massiv. Kommissionspräsident Graber verteidigte vehement die SR-Lösung. Kuprecht brachte seinen Minderheitenantrag ein, der statt des 70-Franken Zuschlags gezielte Verbesserungen für Tieflöhner vorsieht. Keller-Sutter ergänzte mit ihren Anträgen. Kuprecht betonte, dass der Zuschlag ein AHV-Ausbau darstellt, weil der Ausgleich voll spielt. Keller-Sutter stellte den Begriff “Kompromiss” der Mehrheit in Frage. Die Kommissionsmehrheit habe sich nie bewegt. Rechsteiner stellte sich erwartungsgemäss voll hinter die bisherigen Beschlüsse.
Kuprecht unterlag in Block 4 mit 25:19 Stimmen, Keller-Sutter mit 25:18 gegenüber der Mehrheit.
Zu Block 5 brachte wiederum Kuprecht eine Minderheit ein. Eine Differenz bestand bez. Risikoprämien (Art. 37). In Frage steht grundsätzlich das Verrechnungsprinzip in der Spartenrechnung. Der NR will das Prinzip mit grosser Mehrheit aufrechterhalten. Kuprecht sieht in der Aufhebung eine Gefährdung der Kollektivversicherung. Eine ausgeglichene Rechnung in allen Sparten müsste zu höheren Prämien führen. Eine Beanstandung durch Kunden sei nie aufgetreten.
Kuprecht unterlag mit 23:21 Stimmen resp. mit 24:21 Stimmen.
Auch bei Block 6 hält der SR an seiner Haltung fest. Die Differenzen gegenüber dem NR wurden damit vollumfänglich beibehalten.
Die Blöcke:
1 Hinterlassenenrenten in der AHV
2 Kinderrenten
3 Finanzierung AHV
4 Ausgleichsmassnahmen
5 Inst. Massnahmen
6 Diverses
Ratsprotokoll / Live-Bericht NZZ
Ablauf Beratung Blöcke / Fahne
Erfolg um jeden Preis
Die NZZ am Sonntag berichtet über ein Schreiben des Pensionskassenverbands an die Parlamentarier, in denen dringend die Bereitschaft für einen Kompromiss gefordert wird. Im Artikel heisst es:
In einem Brief an die Parlamentarier mahnt der ASIP, die Reform der Altersvorsorge müsse unbedingt gelingen. «Einzelne Akteure
ziehen dem Vernehmen nach ein Scheitern der Altersreform 2020 einem Kompromiss vor», schreibt der Verband darin. «Diese Haltung unterstützt der Asip nicht.» Denn die Reform sei zwingend nötig, um die Renten sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge zu sichern.Der Verband appelliert darum an alle Akteure, in dem Dossier nicht länger mit dem Feuer zu spielen und stattdessen einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu suchen. Selber sähen die Pensionskassen am liebsten eine Lösung, welche die Rentenausfälle in der beruflichen Vorsorge auch dort auf tragbare und ausgewogene Weise kompensiert. Zur Frage, ob zusätzlich dazu auch die AHV-Renten erhöht werden sollen, äussert sich der Verband nicht. «Diesbezüglich verhält sich der Asip neutral», heisst es im Brief. Die Politik müsse beurteilen, ob dies für eine mehrheitsfähige Vorlage nötig sei.
“Schuld am Malaise sind die Regeln des Einmaleins”
Hansueli Schöchli erinnert in einem NZZ-Artikel an die simplen Regeln der Arithmetik, welche auch durch Vorsorgepolitik nicht ausser Kraft zu setzen sind. Er schreibt:
Ein erheblicher Teil der Senkung der Umwandlungssätze spiegelt keine Einbussen der Rentenkaufkraft. Bei einem Rückgang des Umwandlungssatzes in Pensionskassen von zum Beispiel 7 Prozent auf 5 Prozent beruhen, ganz grob geschätzt, vielleicht etwa drei Viertel davon auf der Erhöhung der Lebenserwartung und der Reduktion der Teuerung, womit keine Leistungseinbusse verbunden ist. Der Rest mag mit dem Rückgang der realen Anlagerenditen zusammenhängen. Doch auch die Renditen sind eine rechnerische Realität. Die Politik kann keine Erhöhung der Renditen verordnen – obwohl Bundesrat und Parlament ständig so tun, als würden sie dies schaffen.
Vialex: Aktuelle Rechtsprechung zum Vorsorgerecht
Erich Peter von Vialex Rechtsanwälte hat einen aktuellen Newsletter zur Rechtsprechung im Vorsorgerecht versandt. Der Newsletter befasst sich ausschliesslich mit neueren Entscheiden zur Zuständigkeit der Vorsorgeeinrichtung für die Leistungserbringung im Sinne von Art. 23 BVG. Die Entscheide hätten zwar die schon bisher konstante Rechtsprechung nicht verändert. Dennoch erscheine es hilfreich, diese darzustellen, heisst es im Begleitschreiben.
“Gebt uns die 70-Franken”
pw. Zwar hat die Blick-Umfrage ergeben, dass nur eine kleine Minderheit den 70 Franken-Zuschlag auf die AHV-Neurenten unterstützt, aber ausgerechnet Blick-Chefredaktor Christian Dorer fleht das Parlament an, der linken Forderung um Gottes Willen stattzugeben. Dorer schreibt:
Wie die Geschichte lehrt, sagen Stimmbürger höchstens dann Ja zu harten Entscheiden, wenn eine Vorlage einleuchtet und austariert ist. Wenn eine Reform jedoch sichtbar aus dem Lot geraten ist, sagen sie garantiert Nein.
Aus exakt diesem Grund haben die 70 Franken Einzug in die Diskussion gefunden: weil die Reform lediglich unter positiven Vorzeichen eine Chance hat, wenn nicht nur etwas weggenommen, sondern auch etwas gegeben wird.
Die 70 Franken Zustupf sind zudem – obwohl Arm und Reich sie gleichermassen erhalten – höchst sozial: Wer eine Maximalrente bezieht, erhält nur drei Prozent mehr. Für die Bezüger einer Minimalrente sind es stolze sechs Prozent mehr.
Darum: Gebt uns die 70 Franken!
Was Dorer nicht schreibt, nicht weiss oder gezielt übersieht, ist die schlichte Tatsache, dass es die 70 Franken nur für eine kleine, zufällige Minderheit gibt, die sie mehrheitlich auch nicht benötigen und bevor alle davon profitieren können, es beinahe zwei Generationen dauert. Das liegt völlig quer zum sozialen AHV-Gedanken. Das dürfte den Stimmbürgern kaum entgehen. Vor allem nicht jenen, die da kalt übergangen werden. Da der UWS-Ausgleich in allen Modellen innerhalb der 2. Säule stattfindet (s. die Zahlen von Thomas Fink), handelt es sich bei den 70 Franken um einen nicht akzeptablen weil willkürlichen und unvollständigen AHV-Ausbau.
Blick / Blick-Umfrage / Fink
Vom Kapital- zum EL-Bezüger
Pensionskassen und Sozialversicherungsgesetze laden Rentner quasi zum Kapitalbezug ein. Doch schon bald wird die Hälfte der Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, schreibt der Beobachter. Im Artikel heisst es:
Die Zahlen schrecken auf: 44 Prozent aller Personen, die 2014 im Kanton Schwyz neu Ergänzungsleistungen (EL) erhielten, hatten zuvor Kapital aus der zweiten Säule bezogen. Das ergab eine Auswertung, die dem Beobachter vorliegt. Es sind die ersten detaillierten Zahlen aus einem Kanton.
Der Anteil der Bezüger von Pensionskassenkapital, die zusätzlich EL benötigen, ist also rund einen Drittel höher als bisher angenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war für das Jahr 2014 noch auf einen schweizweiten Anteil von 33 Prozent gekommen. Dies ist allerdings ein hochgerechneter Wert, der auf Daten von zehn EL-Stellen über drei Monate basiert.
Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz, spricht von einer «besorgniserregenden Entwicklung» und einem «Massenphänomen». Jetzt sei das Parlament gefordert: «Es muss entscheiden, wo die Selbstverantwortung der Rentner endet und die Verantwortung der Steuerzahlenden beginnt.» (…)
Das Gesetz regelt nur den obligatorisch versicherten Sparanteil. Beim Geld, das im sogenannten Überobligatorium liegt, haben die Kassen hingegen einen grossen Handlungsspielraum – den sie auch nutzen. Weil die Zinsen aktuell tief sind und die durchschnittliche Lebensdauer steigt, sind die meisten Kassen um jeden Versicherten froh, der sein Geld bezieht. Einige Kassen verlangen von den Versicherten gar, dass sie das ganze überobligatorische Sparguthaben beziehen.
«Längerfristig werden die Kapitalbezüge das EL-System vermehrt belasten, da die Kapitalabfindungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben», warnte der Bundesrat daher letzten Herbst.
Wegen Trump gegen Rentenalter 65
Im Tages-Anzeiger wird über den anscheinend wachsenden Widerstand der Frauen gegen das Rentenalter 65 berichtet.
So wie die SGB-Führung befürwortet auch das Präsidium der SP-Frauen die Ständeratslösung — «aus Realismus», wie Co-Präsidentin Cesla Amarelle sagt. Doch ob die Basis folgen werde, sei «völlig offen», sagt Amarelle. Die Waadtländer SP-Nationalrätin konstatiert bei den Frauen einen «wachsenden politischen Unmut». Seit zwei Jahrzehnten, sagt Amarelle, «warten die Frauen vergeblich auf politische Massnahmen zur Lohngleichheit». Immer noch seien viele Frauen im Alter finanziell schlechter gestellt als die Männer. Zudem seien typische Frauenjobs, etwa im Verkauf, durch die Automatisierung besonders stark bedroht. Und jetzt komme zu alledem auch noch der Sexismus eines Donald Trump dazu, sagt Amarelle. «All das fördert unter Frauen den Frust und die Lust, aufzubegehren und zu sagen: Jetzt reicht es!». Sie fürchte, dass dieser Moment mit der Rentenreform erreicht werden könnte.
AV2020: Weiterhin Konfrontationskurs
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat am 2.3.17 die in der Reform Altersvorsorge 2020 verbleibenden Differenzen beraten. Über ihre Anträge hat der Kommissionspräsident Konrad Graber an einem Point de presse informiert. Zudem wurden neue Unterlagen publiziert. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die SGK-S hat sich am 2.3.17 ein letztes Mal vor der Einigungskonferenz über die Vorlage gebeugt und dabei offenbar kaum Spielraum entdeckt. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen, wie Konrad Graber (CVP/LU) vor den Medien in Bern sagte.
Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will die Ständeratskommission die Mehrwertsteuer weiterhin um 1 Prozent erhöhen und nicht bloss um 0,6 Prozent wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt sie ab. Die Witwen- und Kinderrenten sollen nicht angetastet werden.
Nachgeben will die SGK lediglich in zwei Punkten: Ausfinanziert werden sollen Versicherte ab 45 Jahren, nicht erst ab 50 Jahren. Zudem soll der Sparprozess mit 25 Jahren beginnen und nicht schon mit 21. Folgt der Ständerat der Kommission, verbleiben viele Differenzen mit dem Nationalrat. Dieser entscheidet in der letzten Sessionswoche, danach ist die Einigungskonferenz am Zug.
UWS-Senkung “an der Realität vorbei”
Der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit den laufenden und teils massiven Senkungen des Umwandlungssatzes vor dem Hintergrund der AV2020 mit der Zielgrösse 6%. Dazu heisst es:
Umwandlungssätze unter 5 Prozent bildeten die versicherungstechnische Realität ab, sagt Pensionskassenexperte Olivier Deprez. Die Senkung sei eine Folge der tiefen Renditen auf den Kapitalmärkten. Deshalb legten die Pensionskassen für die erforderliche Verzinsung des Kapitals ihrer Rentner einen Satz von 2,0 Prozent oder tiefer fest. Dies widerspiegle die langfristigen Erwartungen auf den Kapitalmärkten. Daraus ergebe sich versicherungsmathematisch die Senkung des Umwandlungssatzes auf unter 5 Prozent. «Dies ist der Trend, dem die meisten Kassen folgen werden», sagt Deprez. Sonst müssten Versicherte und Arbeitgeber die Pensionierungsverluste über Umverteilungen finanzieren. Falls aber die Kasse bei der Senkung des Umwandlungssatzes keine Ausgleichsmassnahmen vorsehe, um das Leistungsziel zu erhalten, bleibe manchen Versicherten künftig kaum etwas anderes, als über das Alter von 65 hinaus zu arbeiten, sagt Deprez. (…)
Für den Berner Pensionskassenexperten Werner C. Hug greift die Sicht der Versicherungsexperten zu kurz. «Die zweite Säule ist keine Lebensversicherung, sondern eine Vorsorgeeinrichtung, mit der ein Unternehmen für seine Mitarbeiter vorsorgt.» Hug hält Umwandlungssätze unter 5 Prozent für ungerechtfertigt, weil sie von übertriebenem Sicherheitsdenken ausgingen. «Mit einem Umwandlungssatz von unter 5 Prozent macht man die zweite Säule kaputt.» Ein Versicherter erhalte mit 65 nicht mal mehr jenen jährlichen Anteil seines Kapitals ausbezahlt, den er aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung bekommen müsste. Die Ursache für diese Entwicklung sieht Hug darin, dass die Stiftungsräte der Pensionskassen die Entscheidungen faktisch an Versicherungsexperten delegierten.
AV2020: Juso gegen SP-Modell
Die Jungsozialisten lehnen bei der Reform der Altersvorsorge selbst die Variante von Alain Berset ab, schreibt der Tages-Anzeiger. Die Zeitung führt aus:
Die Juso begründen ihre Ablehnung der Reform mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Das sei «ungerecht für alle in der Schweiz lebenden Frauen», heisst es im Resolutionstext. Die Frauen seien gegenüber den Männern bei den Löhnen nach wie vor diskriminiert. Zudem müssten Frauen öfter Teilzeit arbeiten, seien tendenziell schlechter bezahlt und würden den grössten Teil der unbezahlten Care-Arbeit in der Familie leisten. Aus diesen Gründen erachten die Juso die im Ständeratsmodell enthaltene Erhöhung der monatlichen AHV-Renten um 70 Franken für ungenügend.
SGB-Desinformation
Der Gewerkschaftsbund macht mit gezielter Desinformation Stimmung gegen die Lösung des Nationalrats. Man scheint sich beim SGB seiner Sache nicht mehr allzu sicher zu sein. In einer Mitteilung heisst es:
Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich.
Gewerkschaftsfrauen gegen Rentenalter 65
Die Frauenkommission des SGB ist gegen das Referenzalter 65 und damit gegen die laufende Reform der Altersvorsorge. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die Megareform Altersvorsorge 2020 reisst im linken Lager immer tiefere Gräben auf. Im Bundeshaus kämpfen SP und Grüne geschlossen für eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken, um die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule auszugleichen. Derweil braut sich ausserhalb des Parlaments linker Widerstand zusammen. Er entzündet sich an der im Bundeshaus unbestrittenen Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Und der Widerstand der Frauen führt nun auch bei wichtigen nationalen Organisationen zu Störgeräuschen.
Gestern Abend (1.3.17) hat die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihre Position zur Rentenreform diskutiert. Dabei stiess die Erhöhung des Frauenrentenalters auf heftige Ablehnung. Nach intensiven Debatten resultierte ein Patt: Sieben Vertreterinnen von Gewerkschaften votierten dafür, auch dann das Referendum gegen die Altersreform zu ergreifen, wenn sich im Parlament die von Mitte-links erarbeitete Ständeratslösung durchsetzt. Sieben Gewerkschaftsvertreterinnen lehnten dies ab. Zwei Frauen enthielten sich.
Regula Bühlmann von der SGB-Frauenkommission bestätigt entsprechende Recherchen. Die Position der Gewerkschaftsfrauen ist von grosser Bedeutung: Am 24. März entscheidet der SGB im Rahmen einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung über die Altersvorsorge 2020. Einzelne Gewerkschaftssektionen aus der Romandie haben bereits angekündigt, dass sie jede Frauenrentenaltererhöhung per Referendum bekämpfen wollen.
Lieber ein Scherbenhaufen als das?
In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli: “Gewisse Stimmen erachten ein Scheitern der Reform der Altersvorsorge im Vergleich zur Ausbauvorlage des Ständerats als kleineres Übel. Diese These hat etwas für sich”. In seinem Artikel heisst es weiter?
Alle diskutierten Reformvarianten sind weit davon entfernt, so etwas wie Generationengerechtigkeit herzustellen. «Besser ein kleiner Schritt als gar keiner», mag man entgegnen. Doch vor allem bei der Vorlage des Ständerats stellt sich die Frage, ob der Schritt überhaupt in die richtige Richtung ginge. Nicht nur gewisse bürgerliche Parlamentarier, sondern auch Vertreter aus der Wirtschaft deuten an, dass aus ihrer Sicht ein Scheitern der Reform im Vergleich zur Ständeratsvariante das kleinere Übel wäre. Offiziell sagt dies Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft die Reformvariante des Ständerats mittragen würde.» (…)
Einige Ärgernisse der laufenden Reform dürften in einem «Plan B» wieder aufs Tapet kommen. Dies gilt vor allem für den Grundsatz, dass das Hauptgewicht der Sanierung auf Mehreinnahmen und nicht auf dem Sparen liegt. So dürfte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Bundessubventionen für die AHV erneut zum Thema werden. Die Kosten von Steuererhöhungen gehen hauptsächlich zulasten der Jüngeren und Ungeborenen, weil sie noch viel länger Steuern zahlen werden als die Älteren. Noch «schlimmer» ist die wohl ebenfalls wieder kommende Idee höherer Lohnabzüge, weil damit die ohnehin schon stark subventionierten Rentner verschont würden und die Verteuerung der Arbeit Stellen kosten dürfte. Sehr schwer haben mag es dagegen auch im Plan B jene Massnahme, welche aus Sicht der Generationengerechtigkeit und der Volkswirtschaft mit Abstand die beste wäre: die allgemeine Erhöhung des Rentenalters.



