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In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli: “Gewisse Stimmen erachten ein Scheitern der Reform der Altersvorsorge im Vergleich zur Ausbauvorlage des Ständerats als kleineres Übel. Diese These hat etwas für sich”. In seinem Artikel heisst es weiter?

Alle diskutierten Reformvarianten sind weit davon entfernt, so etwas wie Generationengerechtigkeit herzustellen. «Besser ein kleiner Schritt als gar keiner», mag man entgegnen. Doch vor allem bei der Vorlage des Ständerats stellt sich die Frage, ob der Schritt überhaupt in die richtige Richtung ginge. Nicht nur gewisse bürgerliche Parlamentarier, sondern auch Vertreter aus der Wirtschaft deuten an, dass aus ihrer Sicht ein Scheitern der Reform im Vergleich zur Ständeratsvariante das kleinere Übel wäre. Offiziell sagt dies Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft die Reformvariante des Ständerats mittragen würde.» (…)

Einige Ärgernisse der laufenden Reform dürften in einem «Plan B» wieder aufs Tapet kommen. Dies gilt vor allem für den Grundsatz, dass das Hauptgewicht der Sanierung auf Mehreinnahmen und nicht auf dem Sparen liegt. So dürfte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Bundessubventionen für die AHV erneut zum Thema werden. Die Kosten von Steuererhöhungen gehen hauptsächlich zulasten der Jüngeren und Ungeborenen, weil sie noch viel länger Steuern zahlen werden als die Älteren. Noch «schlimmer» ist die wohl ebenfalls wieder kommende Idee höherer Lohnabzüge, weil damit die ohnehin schon stark subventionierten Rentner verschont würden und die Verteuerung der Arbeit Stellen kosten dürfte. Sehr schwer haben mag es dagegen auch im Plan B jene Massnahme, welche aus Sicht der Generationengerechtigkeit und der Volkswirtschaft mit Abstand die beste wäre: die allgemeine Erhöhung des Rentenalters.

  NZZ